Mauth. „Stoßen wir auf großen Unwillen bei der Politik oder in der Bevölkerung, werden wir diesen Gedanken nicht weiterspinnen.“ Die Worte von Nationalpark-Chef Dr. Franz Leibl, die unmittelbar nach Bekanntwerden der geplanten Nationalpark-Erweiterung bei Finsterau im Gespräch mit dem Onlinemagazin da Hog’n gefallen sind, hat der Mauther Gemeinderat hinfällig werden lassen. Denn: Die Räte der Lusengemeinde haben sich jüngst einstimmig für eine Erweiterung des Schutzgebietes ausgesprochen und somit kritische Stimmen dieses Vorhabens im Keim erstickt. Bürgermeister Ernst Kandlbinder dazu: „Wir sehen das Potenzial, das eine geplante Erweiterung des Nationalparkgebietes im nordöstlichen Gemeindebereich bietet.“
Die Zustimmung der Mauther Bürgervertretung ist das eine, deren Forderungen das andere. Denn das Gremium hat 18 Bedingungen ausgearbeitet, die dem Gemeinderat zufolge Voraussetzung für die Nationalpark-Erweiterung sein sollen. „Um auch die Bevölkerung von Beginn an positiv mit einzubinden, ist die Berücksichtigung der genannten Forderungen von grundlegender Bedeutung“, betont Rathaus-Chef Kandlbinder.
Die 18 Forderungen im Überblick:
- Die Gemeinde Mauth befürwortet den in der Anlage dargestellten Gebietsverlauf. Begründet wird dies mit den Synergieeffekten hinsichtlich der weiteren Freizeitnutzung der bestehenden Forstwege sowie insbesondere mit der deutlicheren Abgrenzung bezüglich einer effizienten Borkenkäferbekämpfung hin zu den Privatwaldungen.
- In der Randzone des Erweiterungsgebietes ist auf mindestens 500 Metern, gerechnet vom Grenzverlauf der Privatwaldungen bzw. der Grenze zu den Bayerischen Staatsforsten (je nach letztendlichem Grenzverlauf) weg, ein intensives Borkenkäfermanagement durchzuführen, um so das Übergreifen von Borkenkäferkamalitäten auf die Flächen der Privatwaldbesitzer zu vermeiden. Sollte sich die Grenzziehung der neuen Erweiterungsfläche entlang des Teufelsbaches ergeben, so bittet die Gemeinde Mauth um den Ankauf der Grundstücke Fl.Nr. 2287+2289 Gemarkung Mauth (sog. „Toni-Altn-Wiese“) und Fl.Nr. 2064+2280 (sog. „Bauern-Staatswald“).
- Im geplanten Erweiterungsgebiet ist das freie Betreten der Wälder sicherzustellen, also keine Kernzone festzulegen. Dadurch wird weiterhin die freie Zugänglichkeit der Waldungen durch die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht und den entsprechenden Bedenken aus der Bevölkerung Rechnung getragen.
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Die dauerhafte Nutzung der gemeindlichen Wasserquellen in der bisherigen Art, Weise und Menge muss beibehalten werden. Den Mitarbeitern der Gemeinde Mauth muss zu jeder Zeit und mit jeglichen Möglichkeiten der Zugang gewährt werden. Notwendige Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen an den Wasserversorgungseinrichtungen müssen jederzeit und vollumfänglich erlaubt sein.
- Zahlreiche Hauseigentümer aus dem Gemeindebereich haben als Heizquelle die Scheitholzverbrennung. Aus dem Bereich der Bayerischen Staatsforstverwaltung wurde den Bürgerinnen und Bürgern teilweise über Generationen hinweg die Möglichkeit gegeben, eine vorher zugeteilte Brennholzmenge abzutransportieren. Die Gemeinde Mauth fordert daher, die bestehenden Holznutzungsrechte für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und die entsprechende Zuteilung aus dem Erweiterungsgebiet oder in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten im Umgriff von 7 Kilometern des jeweiligen Hausstandes zu gewährleisten.
- Um die Vorschläge der Gemeinde Mauth insbesondere hinsichtlich der Ausweitung der Besuchereinrichtung am Wistlberg (Aussichtsturm, Parkplatz, generationenübergreifender Waldspielplatz, Ausgangspunkt für barrierefreie Wanderungen in Finsterauer Filz) umsetzen zu können, ist der Ankauf des angrenzenden Areals der Familie Frank (ca. 19.000 Quadratmeter) durch den Freistaat Bayern notwendig.
- Der bestehende und künftig erweiterte Parkplatz am Wistlberg ist per Vertrag an die Gemeinde Mauth zu verpachten und die Parkgebühren sind von Seiten der Gemeinde Mauth zu vereinnahmen.
- Der Verbindungsweg mit einer Länge von ca. 200 Metern zwischen dem Filzweg und der Buchwaldstraße muss weiterhin zum Zwecke der Schneeräumung und bei der Durchführung von Skiveranstaltungen als alternative Zufahrt für die Hausanlieger erlaubt sein.
- Wir sehen die dringende Notwendigkeit, im Zuge der steigenden Nutzung des P+R-Parkplatzes am nordischen Skizentrum Finsterau dort barrierefreie Toilettenanlagen zu errichten. Die Frequenz an dieser Lokalität wird als zusätzlicher Ausgangspunkt für barrierefreie Wanderungen in den Finsterauer Filz sicherlich stark erhöht werden und daher sind diese sanitären Einrichtungen für den Besucherservice überaus wichtig.
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Der derzeitige Zustand der Staatsstraße 2127 vom nördlichen Ortskern von Finsterau bis zur neuen Besuchereinrichtung und Wander-Ausgangspunkt am Wistlberg ist als desolat zu bezeichnen. Auf einer Länge von ca. 800 Metern ist daher sowohl eine Deckenbaumaßnahme notwendig als auch die Oberflächenentwässerungseinrichtungen zu erneuern. Dadurch könnte die Erreichbarkeit und somit auch die Besucherlenkung optimiert und deutlich verbessert werden. Dazu ergänzend bitten wir die Forderung nach einem ganzheitlichen Besucherlenkungs- und Verkehrsleitsystems besonders zu prüfen und entsprechende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit allen notwendigen Akteuren vor Ort (Nationalparkverwaltung, Kommunen, Landkreise FRG und REG) einzuleiten.
- Die freie Befahrbarkeit der sogenannten Buchwaldstraße von Finsterau-Wistlberg bis zum Grenzübergang Bucina muss weiterhin zu folgenden Tageszeiten möglich sein: Während der Igelbussaison (Mitte Mai bis Anfang November) freie Befahrbarkeit vor 9 Uhr und nach 17 Uhr; Außerhalb der Igelbussaison bis zum Wintereinbruch bzw. nach der Schneeschmelze bis Mitte Mai darf es keine zeitlichen Fahrbeschränkungen geben; In den Wintermonaten muss die Nutzung als Langlaufloipe und Winterwanderweg möglich sein; Für besondere Besuchergruppen (z.B. ehemalige Bewohner der Ortschaft Fürstenhut und deren Nachkommen) und Feierlichkeiten am Grenzübergang Bučina muss die Möglichkeit gegeben sein, Ausnahmegenehmigungen auszustellen.
- Das bestehende Netz an Wanderwegen und die kulturhistorisch wichtigen Trassen des ehemaligen Kirchensteiges nach Fürstenhut sowie beim sogenannten „5er-Grenzstein“ am Reifkopf muss beibehalten und weiterhin gepflegt werden.
- Die bestehenden und ausgewiesenen Radwanderwege müssen weiterhin zugänglich bleiben. Eine Renaturierung der bestehenden Forststraßen darf im Zuge der aktuellen Erweiterung nicht vorgenommen werden.
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Das grenzüberschreitende Langlaufloipennetz der Gemeinde Mauth ab dem nordischen Skizentrum Finsterau darf als wichtigstes touristisches Angebot durch die Erweiterung des Nationalparkgebietes nicht eingeschränkt sein.
- Im möglichen Erweiterungsgebiet sind verschiedene Bauwerke gelegen, die in der Bevölkerung einen besonderen ideellen Wert haben. Dies gilt insbesondere für die Teufelsbach– und Hammerklause, deren Bestandserhaltung dauerhaft sichergestellt werden muss. Um die Instandhaltung der Freizeitwege bzw. Pflege der einzelnen Rad- und Wandertrassen sowie die Borkenkäferbekämpfung gewährleistet ist, muss die personelle Ausstattung für das Erweiterungsgebiet gegeben sein bzw. der Personalstamm an Waldfacharbeitern für die Nationalparkverwaltung erhöht werden.
- Um die Instandhaltung der Freizeitwege bzw. Pflege der einzelnen Rad- und Wandertrassen sowie die Borkenkäferbekämpfung gewährleistet ist, muss die personelle Ausstattung für das Erweiterungsgebiet gegeben sein bzw. der Personalstamm an Waldfacharbeitern für die Nationalparkverwaltung erhöht werden.
- Aufgrund der positiven Erfahrungen aus der aktuellen Diskussion und um die Akzeptanz vor Ort noch weiter zu verbessern, sehen wir auch in Zukunft regelmäßige Bürgersprechstunden als absolut wichtig an. Auf diesem Weg können aufkeimende Missverständnisse sofort und unkompliziert zwischen den Bürger-/innen und den Nationalparkvertretern vor Ort besprochen und ausgeräumt werden.
- Abgesehen von der Diskussion um die Erweiterung des Nationalparkgebietes ist der Gemeinde Mauth eine wichtige Verkehrsinfrastruktur an der bisherigen Nationalparkgrenze im Reschbachtal ein besonderes Anliegen: Die sogenannte Reschbachtalstraße erschließt den bisherigen östlichen Bereich des Schutzgebietes und hat eine besondere Bedeutung sowohl für Naturliebhaber (Wanderparkplätze) als auch für Freizeitsportler. Durch die starke Beanspruchung bei der Holzabfuhr bzw. der Bewältigung der Borkenkäferkamalität in diesem Bereich des Nationalparkes ist die Oberflächenbeschaffenheit des ca. 6 km langen Straßenstückes sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Gemeinde Mauth bittet daher um die Erneuerung der Asphaltdecke der Reschbachtalstraße im Zuge der Umsetzung der Erweiterungsplanungen.
da Hog’n