Gemeinhin sind sie bekannt, die „Sonderrechte“ für Landwirte. So dürfen Bauern etwa an Sonn- und Feiertagen ihrer Arbeit nachgehen – und mit ihren teils überdimensionalen und sehr lauten Gerätschaften die Felder bearbeiten. Diese Ausnahmegenehmigung ist durch das Bayerische Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG; Art. 2 Abs. 3 Ziffer 3, Art. 5 und Art. 7) legitimiert. Trotz der eindeutigen rechtlichen Grundlage kommt es jedoch immer wieder zu Diskussionen, ob die Sondergenehmigungen für den Agrarbereich gerechtfertig sind – gerade in Zeiten, in denen die Landwirtschaft immer mehr zur Industrie verkommt und die traditionellen, im Bayerischen Wald tief verankerten Nebenerwerbersbetriebe immer mehr von der Bildfläche verschwinden.
Auch die Hog’n-Redakteure Helmut Weigerstorfer und Stephan Hörhammer haben sich über dieses Thema unterhalten. Während Erstgenannter die Sonderrechte für Landwirte als anachronistisch betrachtet, ist Letztgenannter der Meinung, dass jene Ausnahmeregelung die teils schwierige, zeitintensive Arbeit der Landwirte zumindest ein bisschen erleichtert – und so auch den Fortbestand dieses prägenden Berufsbildes im Bayerwald sichert. Sonderrechte für Landwirte: Längst überholt – oder immer noch zeitgemäß?
„Landwirte – latente Gefahr auf den Straßen“
Weigerstorfer: Stephan, das ist doch nur noch irre. Die ganze Nacht keine Ruhe – Dauerbetrieb an Sonn- und Feiertagen. Ein Traktor nach dem anderen, eine permanente Geräuschkulisse auf den Feldern. Und durchgehend rauschen die landwirtschaftlichen Gespanne, die fast schon wie fahrende Einfamilienhäuser wirken, mit einem Affenzahn durch die Dörfer. Die Sommerzeit verkommt immer mehr zu einer landwirtschaftlichen Leistungsschau auf Rädern, verbunden mit einer ohrenbetäubenden Lautstärke und einer latenten Gefahr für Mensch und Tier im Straßenverkehr. Man stelle sich nur mal vor, ein übernächtigter Bauer übersieht mit seinem Ungetüm ein kleines Kind…
Hörhammer: Ach, Helmut. Immer ruhig Blut. Du malst wieder mal zu Unrecht vollkommen schwarz. Es ist doch einfach nur logisch, dass die Landwirte bestimmte Sommertage und -nächte nutzen müssen, um Heu, Raps und Mais rechtzeitig ernten zu können. Im Woid bleibt den Bauern nur ein sehr beschränktes Zeitfenster, um diese Arbeiten zu erledigen. „Heig’n muast, wenn’s schee is“, wie ein altes Sprichtwort besagt. Und das bisschen Lärm lässt sich doch an einem lauen Sommerabend im Garten locker wegstecken. Anderen bei der Arbeit zuzusehen ist doch auch irgendwie entspannend, oder nicht? Und von einem Unfallszenario, wie von Dir beschrieben, habe ich noch nie gehört.
Weigerstorfer: Solch ein tragisches Unglück ist nur noch eine Frage der Zeit. Die Traktoren, die Anhänger, die Ladewagen – alles wird immer größer und wuchtiger, gleichzeitig die Gespanne immer schneller und die Fahrzeugführer immer jünger. Ich weiß, das alles hat eine rechtliche Grundlage durch einen entsprechenden Abschnitt in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV; § 10 Abs. 1 und § 6) – dennoch ist aus meiner Sicht auch diese Regelung fernab jeglicher Realität. Ein 16-Jähriger darf keinen Fiat Panda fahren, aber einen 15 Tonnen schweren Claas Xerion, bei dem die Reifen doppelt so groß sind wie der Fahrer, durch die Ortschaft steuern. Das ist doch krank!
„Auch im Agrarbereich sind Arbeitskräfte Mangelware“
Hörhammer: Ich verstehe Deinen Unmut, keine Frage. Aber Du musst das Ganze etwas differenzierter betrachten. Auch im Agrarbereich werden Arbeitskräfte händeringend gesucht. Jeder will zu jederzeit alles kaufen können – und trotzdem soll der Preis gleich bleiben bzw. im besten Falle sinken. Ein Teufelskreis, der eben nur mit solchen Ausnahmen durchbrochen werden kann. Hand aufs Herz: Was würdest Du sagen, wenn Du ein Brot kaufen möchtest, aber plötzlich keins mehr vorhanden ist, weil der zuliefernde Landwirt seine Ernte nicht rechtzeitig einbringen konnte?
Weigerstorfer: Stephan, Du lebst in der Vergangenheit. Die Landwirtschaft ist längst zu einer Industrie verkommen. Nicht mehr der kleine Nebenerwerbsbauer bestellt nach getaner Arbeit oder am Wochenende seine Felder. Inzwischen übernehmen das Lohnunternehmen, die mehrere Angestellte und Fahrzeuge zur Verfügung haben und ihr Pensum mit einer etwas effizienteren Planung durchaus werktags zu üblichen Arbeitszeiten erledigen könnten. Die Sonderrechte sind in der Folge meiner Meinung nach vollkommen überholt.
Hörhammer: Halt! Du steigerst Dich da in etwas hinein, das ich so nicht bestätigen kann. Die Landwirte übernehmen durch ihre Arbeit nicht nur eine wichtige Aufgabe in puncto Lebensmittelgewinnung und -versorgung. Dadurch, dass sie ihre Wiesen regelmäßig mähen, tragen sie auch zu einem positiven Erscheinungsbild des Bayerischen Waldes bei. Sie pflegen unsere Kulturlandschaft. Stell Dir mal vor, das Gras wuchert einfach so dahin. Das würde Dich doch auch stören – ganz zu schweigen von der Außenwirkung einer solch ungepflegten Umgebung. Da können doch viele touristichen Einrichtungen gleich zusperren, wenn wir unsere einzigartige, weitum geschätzte Natur so verkommen lassen…
„Sonderrechte“ für Landwirte: Längst überholt – oder immer noch zeitgemäß? Wir geben die Frage an die Hog’n-Leser weiter und freuen uns auf Eure Meinungen in unserer Kommentarspalte gleich unter diesem Artikel.
da Hog’n
Solange die Arbeit der Produktion von Nahrung bzw. Fleischveredelung dient, innOrdnung. Aber ca. 50% sind es ja schon industrielle Landwirtschaft. Da frage ich mich auch, ob die Sonderrechte die einen heftigen Lärmpegel mit sich bringen, gerechtfertigt sind. Wir wohnen an einer innerörtlichen Kreisstraße, und was da besonders nach 18.00 Uhr an Werktagen sowie nach 12.00 Uhr an Samstagen durch die Landwirtschaft los ist, ist nur schwer zu ertragen. Ich frage mich da auch, ob das nicht anders geregelt werden kann.
Laut TV Bericht werden z.b. allein 1,2 Millionen Tonnen Schweinefleisch aus Deutschland mit EU Subventionen agrar von jährlich 53 Milliarden € nach Fernost exportiert. Rinder, geflügel und Milchprodukte kommen noch dazu. IN AFRIKA GEHEN DIE Hühnerzüchter pleite weil billig aus Europa geliefert wird. Von der erzeugten übermenge an GÜLLE GANZ ZU SCHWEIGEN. Stinkende GÜLLE OHNE SCHLEppSCHLAUCH, immer AM FREITAG AUF DIE WIESE VOR DER HAUSTÜRE, dass die ganze Wohnung tagelang stinkt, SO SIEHTS AUS auf dem Land. Da sind die Maschinen noch das kleinere Übel. Vor rund 60 Jahren wurde noch mit Pferden gearbeitet. Da ging’s den Bauern auch gut. Die hatten immer zu essen. Meiner Mutter hat man für mich, als ich Baby war, von Bauern Magermilch, entrahmt, gegeben, weil man die gute Milch angeblich für die Sau mit ihren Jungen brauchte. Gott gedankt kann man heute die subventionierte Milch im Laden kaufen.
Entweder Ställe mit 5000 Schweinen, damit der Chinese satt wird, oder Mais Monokulturen. Das Gesetz ist eine Zumutung. Für mich sind das gesetzlose Mais Terroristen, oder Grundwasser verseuchende Schweineschwulanten die den Rest der Bevölkerung in den Wahnsinn treibt, damit sich ein Biogasanlagen besitzendes CSU Mitglied die Taschen voll machen kann.
Es wäre ja auch möglich den gedroschenen Mais am Wochenende auf dem Feld zwischen zu lagern und ihn unter der Woche und nicht am Wochenende um 23:30Uhr weg zu transportieren. Der Transport sollte nur noch mit LKW’s erlaubt sein und nicht mit von minderjährigen gesteuerte Traktoren, die so laut und größer sind wie Kriegsfahrzeuge. Die totale Verblödung der Menschheit ist in Bayerns Dörfern unübersehbar und unerträglich. Hauptsache das ganze Land mit Pestiziden besprühen und sich morgens freuen, wenn man nicht ins Bett gekackt hat. Nochwas: Die Backmischung für das erwähnte Brot kommt übrigens aus China.
Nein, nein die Bauern sollten damit beginnen, Sondermüll unterzupflügen! Auch sollte jedes Spritzmittel erlaubt sein. Das wäre erlich und die Bevölkerung würde nur so alt werden, wie sie arbeiten kann. Alles andere ist doch verlogen….