Waldkirchen. Der Stein, den Andreas Tausch mit seiner Online-Petition „Freies Waldkirchen – Wechsel in den Landkreis Passau“ ins Rollen gebracht hat, wird größer und größer. Der 42-Jährige spricht von einem „kleinen Hype“, den er mit seinen separatistischen Gedankenspielen im Landkreis Freyung-Grafenau ausgelöst hat (da Hog’n berichtete). Nachdem am Montagnachmittag Landrat Sebastian Gruber Stellung zum Thema bezogen hat („Waldkirchen ist keineswegs ein Stiefkind des Landkreises“), meldet sich nun auch Waldkirchens Bürgermeister Heinz Pollak per schriftlicher Stellungnahme nochmals zu Wort: „Um einen Wechsel durchführen zu können, reicht es nicht, eine Online-Petition erfolgreich durchzuführen.“
Hier die Stellungnahme von Bürgermeister Heinz Pollak im Wortlaut:
„Am Dreikönigstag startete der Waldkirchner Bürger Andreas Tausch eine Online Petition zum Thema „Wechsel der Stadt Waldkirchen in den Landkreis Passau“. Weder die Stadt, noch der Bürgermeister waren über die Aktion im Vorfeld informiert.
Als Gründe werden neben der bevorstehenden Schließung des Krankenhauses auch die Zugehörigkeit der Stadt zum Stimmkreis Passau-Ost, die Beteiligung der Stadt (über den Landkreis) an diversen Zweckverbänden und die stiefmütterliche Behandlung der Kommune im Landkreis Freyung-Grafenau angegeben.
Derzeit haben ca. 750 Personen, darunter etwa 500 Personen aus der Stadt Waldkirchen online unterschrieben. Rechtlich gesehen ist ein Wechsel einer Kommune im Paragraph 8 der bayerischen Landkreisordnung niedergeschrieben. Um einen Wechsel allerdings durchführen zu können, reicht es nicht, eine Online Petition erfolgreich durchzuführen.
Änderungen von Landkreisgrenzen sind nur mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung umsetzbar. Zuvor werden die Betroffenen Landkreise und die Kommune sowie die Bürger (wahrscheinlich durch einen Bürgerentscheid) befragt. Dies ist ein langer und steiniger Weg.
Als Vertreter der Bürger werden wir, die Stadt Waldkirchen, das Anliegen der mittlerweile fast 500 Unterzeichner – wie es sich in einer Demokratie gehört- ernst nehmen und in den entsprechenden Gremien – auch zusammen mit dem Landkreis – beraten.
Eine Meinung pro/contra zur Petition wird es seitens des Bürgermeisters erst dann geben, wenn die Petition geschlossen ist (in etwa 50 Tagen), die Stadt zur Stellungnahme aufgefordert wird und der Stadtrat sich eine Meinung dazu gebildet hat.“
da Hog’n
Wie sagen Juristen zu Petitionen (und ich habe 20 Jahre Erfahrung damit)
formlos-fristlos-fruchtlos