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Start im Landkreis FRG Bedarfszuweisungen: Laut Gibis mehr als vier Millionen Euro für FRG

Bedarfszuweisungen: Laut Gibis mehr als vier Millionen Euro für FRG

veröffentlicht von da Hogn | 23.11.2014 | kein Kommentar
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FRG profitiert am meisten.

Freyung-Grafenau. Erfeuliche Nachrichten für Freyung-Grafenau: Wie Landtagsabgeordneter Max Gibis (CSU) von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren hat, bewilligte der Freistaat dem Landkreis Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 4,35 Millionen Euro. Die Gelder teilen sich auf in 1,3 Millionen Euro für den Landkreis selbst sowie 1,5 Millionen für die Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte, 800.000 Euro für die Gemeinde Neuschönau, 500.000 für die Gemeinde Haidmühle und 250.000 für die Gemeinde Mauth. „Freyung-Grafenau profitiert dabei mit seinen 1,3 Millionen Euro von allen niederbayerischen Landkreisen von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen am meisten“, wie Gibis in einer Pressemitteilung verkündet. Er selbst habe sich zuvor für eine Bewilligung der Mittel beim Finanzminister eingesetzt.

„So können außergewöhnliche Belastungen ausgeglichen werden“

„Der Freistaat hat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen 2014 auf dem hohen Niveau von landesweit 100 Millionen Euro fortgeführt“, heißt es weiter in der Mitteilung. Für das Jahr 2015 würden die Mittel dafür sogar noch einmal um weitere 20 Millionen auf insgesamt 120 Millionen Euro aufgestockt. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt.

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„Mit diesen staatlichen Zuschüssen unterstützen wir die Eigenständigkeit unserer Kommunen, die mit schwierigen Sonderbedingungen zu kämpfen haben“, sagt MdL Max Gibis.

„Damit können außergewöhnliche Belastungen für die Kommunen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden“, freut sich Gibis. Vor allem eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, andauernde Haushaltsschwierigkeiten und besondere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen seien der Grund für diese Hilfen. Fälle der klassischen Bedarfszuweisungen sind insbesondere Gewerbesteuerausfälle, Naturkatastrophen, Altlasten und Felssanierungen sowie freiwillige Gemeinde­zusammenschlüsse, ferner auch Kosten für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfs­zuweisungen für Demografie bedingte bzw. strukturelle Härten.

 „Wir stärken damit auch bügernahe Entscheidungen vor Ort“

„Mit diesen staatlichen Zuschüssen unterstützen wir die Eigenständigkeit unserer Kommunen, die mit schwierigen Sonderbedingungen zu kämpfen haben. Wir stärken damit auch bürgernahe Entscheidungen vor Ort“, so Gibis. Die Mittelverteilung sei im so genannten Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Bayerischen Innen- und dem Finanzministerium festgelegt worden.

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Schlagwörter: Bedarfszuweisungen, Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, Haidmühle, Kommunaler Finanzausgleich, Landkreis Freyung-Grafenau, Mauth, MdL Max Gibis, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Stabilisierungshilfen
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