Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt hat, wahrscheinlich zehn Jahre länger als die nachfolgende Masse der Bachelor- und Mastergeneration, soll keinen Anspruch darauf haben, in den Ruhestand gehen zu dürfen? Bei jeder Überschrift „Rente ab 63“ kommt mir die Galle hoch, weil es eine verlogene Verzerrung der Tatsachen ist. Es verhöhnt alle Frauen und Männer, die 45 Jahre und mehr geschuftet haben, die seit ihrem 18. Lebensjahr oder noch früher im Berufsleben standen, die diesem Land zum Wohlstand verholfen haben, von dem wir heute noch zehren. Ein Kommentar von Hubert Denk von unserem Partnerblog Bürgerblick Passau.
Das Rentenpaket ist fair. Denn selbstverständlich ist nicht entscheidend in welchem Alter ein Bürger in die Rente geht, sondern wie viele Jahre lang er in die Gemeinschaftskasse einbezahlt, zum sozialen Netz beigesteuert hat. Die Medien gebärden sich mit der Schlagzeile „Frührente ab 63“ als heuchlerische Marktschreier. Sie entzünden damit die unsinnige Debatte, dieser Schritt wäre ein Betrug an der jungen Generation. Deutschland ist zum Nährboden junger, arbeitsloser Akademiker geworden. 45 Beitragsjahre wird keiner von ihnen erreichen. Diese Leistung für den Staat schaffen vor allem diejenigen Mitglieder der Gesellschaft, an denen es uns immer mehr mangelt: Handwerker und Facharbeiter.
Populistischer Medienruf: „Rente mit 73!“
Folgerichtig wäre der rechnerische Ansatz: Auch die nachfolgenden Generationen haben erst dann eine abschlagsfreie Rente verdient, wenn sie 45 Jahre lang ins Rentensystem einbezahlt haben. Wer nach Prakitika und Studium mit 28 Jahren ins Berufsleben eintritt, für den müsste der populistische Medienruf also „Rente mit 73!“ lauten. Unter diesem Aspekt ist es gerade zu lächerlich den Leistungsträgern der Generation 60plus Missbrauch zu unterstellen oder darüber zu debattieren, sie hätten den Anspruch verwirkt, wenn Sie ein, zwei Jahre arbeitslos waren. Die wenigsten haben sich in einer wirtschaftlichen Blütezeit mit fetten Löhnen und fürstlichen Spesen freiwillig in die Arbeitslosigkeit begeben.
Eher müsste es heißen „Rente nach 45 Betriebsjahren“
Wer aufgeregt die „Rente mit 63“ anprangert, obwohl „Rente nach 45 Beitragsjahren“ gemeint ist, macht sich mit einer Verzerrung der Wahrheit zum Brandstifter. Oder steckt Absicht dahinter? Doktortitel-geile Politiker, die sich mit niedrigen Hürden Schnellpensionen reichlich gesichert haben, wollen fleißigen Schichtarbeitern und Fliesenlegern den verdienten Lebensabend nicht gönnen? Was den Streit um den möglichen Missbrauch betrifft, der angeblich bis zu 700 Millionen Euro jährlich kosten könnte – wir reden über den Preis von 35 Kilometern Autobahn.
Hubert Jakob Denk/Bürgerblick
Sie schreiben mir aus der Seele.
Das Geschwätz in den sogenannten Talkrunden der letzten Tag von sogenannten Experten ist nicht mehr zu ertragen.
Ich habe mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen und würde nach der neuen Regelung mit 64 in Rente gehen können.
Dann hätte ich 49 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet.
Wer von diesen akademischen Schwätzern wird das jemals schaffen?
Mein Arbeitseintritt: mit 16 Jahren nach Realschul-Abschluss;
Gesamtarbeitslos: max. 18 Monate (bedingt durch Umzüge, Jobwechsel etc.)
Arbeitszeit mit 63: mind. 45 Jahre;
In dieser Zeit Haus gebaut als Altersvorsorge;
Kind erzogen (sie ist Junior-Chefin eines mittelständischen Betriebes, also Leistungsträgerin).
Muss ich mich schämen, wenn ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehe??
Ich gehe sowieso – mit oder ohne Abschläge, weil ich finde, 45 Jahre sind genug, das soll erst jemand der nächsten Generation nachmachen!
Das ist der größte Betrug am Volk. 45 Arbeitsjahre sind genug. Egal wie alt man danach ist.