Rente ab 63? Wer 45 Jahre geschuftet hat, wird verhöhnt
Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt hat, wahrscheinlich zehn Jahre länger als die nachfolgende Masse der Bachelor- und Mastergeneration, soll keinen Anspruch darauf haben, in den Ruhestand gehen zu dürfen? Bei jeder Überschrift [...]
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