Passau/ Perlesreut. Mit weniger Terminen als angesetzt hat das Passauer Landgericht den Prozess gegen eine Rentnerin aus dem Raum Perlesreut beendet. Die Frau (73) hatte laut Staatsanwalt im September ihren Mann mit einem Fäustling attackiert, als dieser in seiner Garage an seinem Auto werkelte (da Hog’n berichtete). Angeklagt als Mordversuch, sprach das Gericht die seit Jahren unter Depressionen leidende Seniorin am dritten Tag von den Vorwürfen des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung frei. Es ordnete aber zugleich an, dass sie weiter in der psychiatrischen Klinik bleiben müsse, wo sie seit dem Vorfall untergebracht ist.
Bis auf den ersten Prozesstag und nun das Urteil verhandelte das Schwurgericht hinter verschlossenen Türen. Auch die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Zu viel Privates kam zur Sprache, unter anderem die Krankengeschichte der Angeklagten. Die Frau scheint beeinträchtigt durch Medikamente. Sie spricht nicht viel, verschränkt ihre Hände, knetet sie immer wieder. Ihre Familie ist bei jedem Termin in Passau mit dabei, macht ihr offenbar – das legt der fürsorgliche Umgang nahe – keine Vorwürfe.
Gefahr für den Mann und damit für die Allgemeinheit
Nun also der Freispruch. Das liegt, so erklärt der Vorsitzende Richter, an der nicht ausschließbar ausgeschlossenen Schuldfähigkeit der Frau am Tattag. Getrieben von schweren Depressionen, wollte sie sich töten und ihren Mann nicht alleine lassen. Ob er das Herannahen für den Hammer-Angriff ahnte, ließ sich von seiner Seite nicht in Erfahrung bringen. Falls ja, war er nicht arglos. Arglosigkeit aber hätte die Tat zum heimtückischen Mordversuch gemacht. So seien das zweimal kräftige und ein leichteres Zuschlagen als versuchter Totschlag (ohne strafschärfende Merkmale) sowie gefährliche Körperverletzung zu werten.
Der Vorsitzende Richter sagte zu den Gründen: „Wenn man nicht schuldfähig ist, muss man freigesprochen werden.“ Nach dem Gesetz seien jedoch solche Menschen, die eine schlimme Tat („hier Töten“) begingen, in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Vorausgesetzt, die Erkrankung und eine Gefahr für die Allgemeinheit bestehen fort. Die psychologische Gutachterin hatte bescheinigt, dass die Depressionen sowohl die Tat als auch die Schuldunfähigkeit verursachten. „Würden wir Sie ohne weitere Therapie heimlassen, birgt das die Gefahr, dass Sie in der Depression wieder solche Ideen haben – also, sich zu töten und Ihren Ehemann mitzunehmen – und umsetzen. Das ist eine Gefahr für den Mann und damit für die Allgemeinheit.“
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann…
Konsequent ordnete das Schwurgericht deshalb an, dass die Frau in der Klinik zu bleiben habe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, intensiviert man dort die Therapie und auch gewisse Lockerungen seien denkbar, erklärte der Richter weiter. Dabei dürfe die Patientin zunächst etwa alleine auf dem Klinikgelände spazieren gehen, später dann für eine Nacht – bei entsprechendem Fortschritt – auch zu einem kleinen Urlaub nach Hause. Wie lange sie noch in der Klinik bleiben müsse, hänge von ihrer Stabilisierung ab.
da Hog’n