Passau/ Perlesreut. Was hat eine Rentnerin dazu gebracht, an einem Donnerstag im September 2022 in einem Weiler südwestlich von Freyung mit einem Hammer auf ihren Mann einzuschlagen? Dies jedenfalls wirft der Staatsanwalt der 73-Jährigen vor. Ihr Ehemann hat den Angriff überlebt. Nun geht es am Passauer Landgericht um versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.
Wird das Schwurgericht aufklären können, warum die wie eine brave und fleißige Hausfrau und Oma wirkende Beschuldigte genau an jenem Tag so gehandelt hat? Einen Hinweis enthält bereits die Anklageschrift. Darin ist zu lesen: „Sie wollte ihren Mann und sich töten.“ Einen weiteren Anhaltspunkt gibt der Umstand, dass die Frau seit dem Vorfall in der Psychiatrie untergebracht ist.
Einen dritten Schlag konnte er abwehren
Laut Staatsanwalt war ihr Ehemann nachmittags in der heimischen Garage, zu der auch eine kleine Werkstatt gehört, mit seinem Auto beschäftigt. Eine Unterlage neben dem Wagen und Sekundenkleber ließen darauf schließen. Ein Mitglied des Kriminaldauerdienstes (KDD) hatte damals kurz nach der Tat sowohl die Örtlichkeit als auch die mutmaßliche Täterin detailliert fotografiert.
Der Hausherr scheint sehr ordentlich zu sein, das Werkzeug hat er an einer Hakenwand fein säuberlich verstaut. Doch nun klafft da eine Lücke. Dort, wo der Fäustling hing. Jener Hammer, den seine Frau ergriffen und mit dem sie von hinten auf ihren Mann eingeschlagen haben soll. Zweimal. Der Mann schrie wohl auf – ob vor Schmerz oder Entsetzen, bleibt ungewiss. Einen dritten Schlag konnte er abwehren.
Der gemeinsame Sohn wohnt mit seiner Frau im Haus nebenan. Das Paar hörte den Schrei, rannte zur Garage. Am Tor lag die Schirmkappe des Seniors, auf einer Treppe daneben der Hammer. In der Garage sahen sie die Älteren sich gegenüberstehen, sich umfassen wie in einem Kampf. Wer die schlimme Situation wie auflösen konnte, kam beim Prozessauftakt bislang nicht zur Sprache. Jedenfalls eilten Rettungskräfte und die Polizei herbei. Der Verletzte wurde in einer Klinik versorgt. Seine Frau saß währenddessen still in einem Zimmer, ließ alles geschehen.
Familienangehörige müssen nicht aussagen
Die Angeklagte hat wohl mit einer psychologischen Gutachterin gesprochen, die jedoch zur Prozesseröffnung verhindert war. Nun mag die Beschuldigte nichts mehr sagen, was mit der vorgeworfenen Tat zu tun hat. Einziger Zeuge am ersten Tag war der Kripo-Beamte, der damals den Tatort fotografiert hatte. Enge Verwandte wie der Sohn, die Schwiegertochter und auch der verletzte Ehemann müssen gar nichts aussagen, müssen nicht einmal die Gründe dafür erklären. Es bleibt also abzuwarten, wer auf der Zeugenliste erscheinen wird – und welche Person aus dem Familienkreis sich äußern will. Weitere Gerichtstermine sind geplant.
da Hog’n
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Nachtrag: Wie der Hog’n-Redaktion mitgeteilt worden ist, wurde die Öffentlichkeit vom zweiten Prozesstag an ausgeschlossen – über das Urteil wird nach dem Urteilsspruch entsprechend nachberichtet.