Freyung-Grafenau. Die Diskussionen in Sachen Corona-Impfungen, die immer hitziger geführt werden, reißen nicht ab. Für einen weiteren „Booster“ in jener Kontroverse hat die ab 16. März geltende Impfpflicht für Pflege- und Krankenhauspersonal gesorgt. Per anonymen Brief an die Hog’n-Redaktion haben 35 Pflegekräfte vor Wochenfrist recht eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie mit dem verpflichtenden Piks für ihre Berufssparte nicht einverstanden sind. Unter dem entsprechenden Post auf der Hog’n-Facebook-Seite wiederum war das Echo in der Folge groß – und zum wiederholten Male gespalten.
Der Großteil der dem anonymen Schreiben beigefügten Ernennungsurkunden von Pflegefachkräften aller Art sind, wie berichtet, in Niederbayern ausgestellt worden. Bei einigen der ansonsten entpersonalisierten – weil geschwärzten – Dokumente ist zumindest noch der Geburtsort dem Landkreis sowie den unmittelbaren Anrainern zuzuordnen. Aus diesen Gründen liegt es nahe, dass der Großteil der 35 beteiligten Absender bei der Kliniken am Goldenen Steig gGmbH beschäftigt ist. Da Hog’n ließ deshalb jeweils Florian Habenberger (Betriebsratsvorsitzender), Marcus Plaschke (Geschäftsführer) sowie Landrat Sebastian Gruber (Aufsichtsratvorsitzender) einen Fragebogen zukommen.
„Wir würden persönliches Gespräch bevorzugen“
Der anonyme Brief „ist eine von vielen Möglichkeiten, auf eine Situation aufmerksam zu machen. Natürlich ist es jedem Mitarbeiter jederzeit möglich persönlich, mit uns zu kommunizieren und würde von uns als Betriebsrat sowie der Geschäftsleitung auch bevorzugt werden“, lassen Habenberger und Plaschke über die Pressestelle der FRG-Krankenhäuser per gemeinsamen Schreiben mitteilen. Auf Nachfrage schließt sich auch Landrat Gruber diesen Aussagen an. Des Weiteren beantworten sie nachgehende Fragen wie folgt:
Können Sie die Einwände der Pflegekräfte nachvollziehen?
„Die Antwort auf diese Frage ist weder schwarz noch weiß, sondern spiegelt sich hier in ganz vielen Grautönen wieder. Die bereits mit vielen Mitarbeitern geführten Gespräche zeigten uns, dass sich die Angst wie ein roter Faden durch alle Gespräche zieht. Eine Angst vor möglichen Komplikationen/Nebenwirkungen, sowie eine Angst vor Langzeitschäden, die aufgrund des neuartigen Impfstoffes entstehen könnten. Der dominierende Aspekt, warum sich der überwiegende Teil der medizinisch sehr gut ausgebildeten Mitarbeiter gegen eine Impfung entscheidet, ist fehlendes Vertrauen sowie große Skepsis gegenüber der neuartigen Impfstofftechnologie.“
Geschäfts- oder Personalleitung haben Brief nicht erhalten
Hat der anonyme Brief auch Sie erreicht?
Nein, der Betriebsrat erhielt erst aus dem Artikel der PNP vom 13.01.2022 Kenntnis darüber. Des Weiteren haben wir den Artikel auf hogn.de gefunden. Die Geschäftsleitung erhielt Kenntnis über diese Briefe durch die Tageszeitung. Sie wurden also nicht an die Geschäftsleitung oder Personalleitung gesandt.
Welche Rolle können Sie einnehmen? Wie versuchen Sie zu vermitteln?
„Aufklärung, sachdienliche Informationen und medizinisch fundiertes Hintergrundwissen – siehe dazu etwa die Infos des Paul-Ehrlich-Instituts, Sicherheitsbericht vom 27.12.2020 bis zum 30.11.2021 – bilden die Grundlage für die Beratung unserer Mitarbeiter. In individuellen persönlichen Einzelgesprächen versuchen wir, deren Nöte und Ängste herauszukristallisieren. Unser Ziel ist es, überhaupt erstmal einen Ansatzpunkt zu finden, worin die Ablehnung gegenüber der Impfung begründet ist. Im Anschluss an diese Grundanalyse wird versucht ein individuelles, strukturiertes weiteres Vorgehen für die berufliche Zukunft zusammen mit den Mitarbeitern zu erarbeiten. Eine dringende Empfehlung unsererseits ist die Inanspruchnahme einer unabhängigen, individualisierten Impfberatung des Betriebsarztes.
„Es tritt kein sofortiges Beschäftigungsverbot ein“
Einziges Ziel dieses Aufklärungsgesprächs mit dem Betriebsarzt ist die Betrachtung gesundheitlicher Diagnosen im Zusammenhang mit möglicherweise auftretenden Impfkomplikationen, Wechselwirkungen mit einzunehmenden Medikamenten oder durch die Impfung resultierende Spätfolgen. Es erfolgt durch den Betriebsarzt weder eine Impfung noch eine Attest-Ausstellung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation. Uns als Betriebsrat sowie dem kompletten Leitungsgremium der Kliniken am Goldenen Steig liegt sehr viel daran, jeden einzelnen Mitarbeiter mit seinen Sorgen, Nöten und Ängsten Gehör zu verschaffen und eine bestmögliche Beratung und eine medizinisch fundierte Aufklärung zukommen zu lassen.“
Ist es aus arbeitsrechtlicher Sicht möglich Personal zu kündigen, weil es nicht geimpft ist?
„Die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem § 20a Infektionsschutzgesetz. Für bereits vor dem März 2022 Beschäftigte tritt kein sofortiges Beschäftigungsverbot ein, sondern der Arbeitgeber hat nach § 20a Abs.2IfSG erst einmal das Gesundheitsamt zu informieren. Das Gesundheitsamt kann dann zunächst selbst einen entsprechenden Nachweis von den Beschäftigten anfordern. Sofern nach Ablauf einer angemessenen Frist noch kein Nachweis vorliegt, kann das Gesundheitsamt die Tätigkeit und auch den Zutritt gemäß § 20a Abs.5S3 IfSG untersagen.“
Abschließend: Droht der Kliniken gGmbH ein Personalkollaps?
„Einer ist bereits einer zu viel – und somit ein Kollaps im Kleinen in der jeweiligen Abteilung.“
die Fragen stellte: Helmut Weigerstorfer
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