Regen. „Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen“, heißt es von Seiten des bayerischen Finanzministeriums. Fünf von acht Antragsstellern aus dem Landkreis Regen hoffen heuer auf den weiteren Erhalt der Fördergelder. Grundsätzlich ist das 2012 eingeführte Stabilisierungshilfen-Programm des Freistaates Bayern nur auf einen Zeitrahmen von fünf Jahren ausgelegt. „Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage können jedoch auch Hilfsleistungen über diesen Zeitrahmen hinaus gewährt werden“, informiert nun der staatliche Rechnungsprüfer Roland Wölfl.
Gerade hier liegt in diesem Jahr nun die besondere Spannung: „Nachdem die Gemeinden Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Langdorf, Lindberg sowie die Stadt Zwiesel bereits mit fünf Zuweisungen bedacht wurden, ist es nun besonders interessant, ob eine besondere Bedarfslage anerkannt wird“, erklärt Wölfl – und sein Kollege Michael Reiter ergänzt: „So bedurfte es in diesen Fällen weiterer Begründungen und Berechnungen, welche die finanzielle und strukturelle Härte belegen beziehungsweise aufzeigen. Darüber hinaus mussten auch die Konsolidierungsprogramme fortentwickelt werden.“
Sondertilgungen & Umschuldungen nutzen, Kredite vermeiden
Die Hoffnung auf eine weitere Zuweisung dürfte aber berechtigt sein, sind sich beide einig. Zwar ist auch im Landkreis Regen bei den kommunalen Haushalten ein finanzieller Aufschwung allmählich erkennbar, gegenüber den restlichen Entwicklungen im Freistaat, insbesondere in den Speckgürteln und den Ortschaften entlang der Autobahn, dürfte man dennoch weiterhin das Nachsehen haben. „Man könnte es so sagen: Während sich bei uns allmählich die Haushaltslagen normalisieren, ist man mancherorts schon längst schuldenfrei beziehungsweise kann mit einer Rücklagenbildung beginnen“, stellt Reiter fest.
„Nachdem bei uns aber immer noch ein gewaltiger Schuldenberg drückt und dieser mit teils schweren Konsolidierungen angegangen werden muss, dürfte somit im Endeffekt auch die besondere Bedarfslage dokumentiert sein.“ Ansonsten bestehe auch die Gefahr, „dass unsere Kommunen auf Dauer weiter strukturell und finanziell gegenüber den Ballungsregionen abgehängt werden.“ Die Ausgleichswirkungen über den kommunalen Finanzausgleich würden hier alleine „leider nicht ausreichen“, betont Wölfl. Darüber hinaus bestehen – neben dem finanziellen Aspekt – „auch nach wie vor allgemeine strukturelle und demographische Defizite, denen man ohnehin teilweise nur schwer begegnen kann“.
Wer aber weiterhin im Stabilisierungshilfen-Programm dabei sein will, muss neben den Voraussetzungen einer strukturellen bzw. finanziellen Härte auch sein Konsolidierungsprogramm fortschreiben bzw. beibehalten. „Ein großer Fokus wird seitens des Finanzministeriums auch auf die Entschuldung gelegt – das heißt, hier müssen die Antragssteller besonders darlegen, wie sich diese entwickelt hat und wie diese weiter begrenzt werden kann“, so Wölfl weiter. Insofern fielen dazu in den letzten Monaten häufiger Begriffe wie „Schulden(ober)grenze“ oder „Neuverschuldungsbremse“, die in manch Gremien beschlossen oder gegebenenfalls seitens des Landratsamtes vorgegeben wurden.
Hauptziel der Stabilisierungshilfe ist und bleibt es die sogenannte finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen oder zu kräftigen. „Gerade bei hoch verschuldeten Kommunen bietet die Rückführung der Verschuldung und somit des Schuldendienstes hier enormes Potenzial. Darum heißt es für die Stabilisierungshilfekommunen primär Sondertilgungen und Umschuldungen zu nutzen sowie Kredite zu vermeiden“, erklärt Reiter.
Wunsch nach Anpassung insbesondere struktureller Kriterien
Die staatlichen Rechnungsprüfer am Landratsamt Regen standen auch in diesem Jahr den Kommunen im gesamten Verfahren mit Rat und Tat zur Seite und achteten darauf, dass sämtliche Unterlagen nicht nur richtig, sondern auch form- und fristgerecht eingereicht werden. „Das Antragsverfahren wird dabei von Jahr zu Jahr komplexer und aufwändiger – einfach ein paar Zeilen zu schreiben und eine Wunschsumme zu nennen genügt hier beileibe nicht“, betonen Reiter und Wölfl unisono. Erstmals seit Einführung des Verfahrens wurde in diesem Jahr auch auf einen komplett papierlosen Antrag umgestellt.
Ob die Anträge auch heuer positiv beschieden werden, wird man Anfang Oktober sehen. Nachdem im weiteren Verfahrensweg nun die Anträge von der Regierung bzw. dem Finanzministerium bewertet und vorgeprüft werden, entscheidet dann der sogenannte Verteilerausschuss, bestehend aus Vertretern verschiedener Ministerien sowie der kommunalen Spitzenverbände, über die genauen Zuweisungsbeträge, Verwendungszwecke und gegebenenfalls auch über zu erfüllende Auflagen oder Bedingungen.
„Wir hoffen auch in diesem Jahr, dass unsere Antragsteller positiv bedacht werden. Denn die Hilfsleistungen der vergangenen Jahre haben nachweislich gut getan, um die Finanzprobleme nachhaltig anpacken zu können“, sind sich die staatlichen Rechnungsprüfer einig. „Allerdings würden wir uns wünschen, dass die Kriterien, vor allem im strukturellen Bereich, etwas angepasst werden, damit noch weitere Kommunen in unserem Landkreis von diesem Hilfsprogramm profitieren könnten“, erklären Wölfl und Reiter abschließend.
da Hog’n