Röhrnbach/Freyung. „Berufung? Jetzt sofort und auf der Stelle!“ – mit diesen Worten reagierte der Angeklagte ziemlich ungehalten auf die Urteilsverkündung von Richter Klaus Fruth. „Sowas Unverschämtes hab‘ ich noch nie erlebt! Ich werde in die nächste Instanz gehen!“ Was war geschehen? Ein 68-Jähriger musste sich am Donnerstagvormittag wegen übler Nachrede und Beleidigung vor Gericht verantworten. Im Dezember 2015 soll er laut Anklageschrift einen Beamten der Polizeiinspektion Freyung – per Fax an mehrere Empfänger – unter anderem als „unqualifizierte Nichtstuer“ verunglimpft und der Falschaussage bezichtigt haben. Dieser Ausrutscher kommt dem Rentner nun teuer zu stehen – er muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Dass der Angeklagte am Ende jegliches Urteil gegen ihn nicht akzeptieren werde, hatte er bereits während der Verhandlung immer wieder betont.
Wie auch bereits das Onlinemagazin da Hog’n berichtet hatte, kämpft der Angeklagte aus Atzesberg (Marktgemeinde Röhrnbach) schon seit einigen Jahren gegen seiner Meinung nach verunreinigtes Wasser in seinem Hofgrant und in einem Regenauffangbecken in der Nähe seines Anwesens. Verantwortlich dafür macht er einen Lohnunternehmer, der auf den Wiesen rund um sein Grundstück Gülle ausbringt. In der Folge hatte der 68-Jährige bereits mehrmals Anzeige gegen den Agrarbetrieb erstattet.
„Ein Polizist ist nicht mal vom Streifenwagen ausgestiegen“
So geschehen auch im Mai 2015. Damals suchten zwei Beamte den Hof in Atzesberg auf, um sich selbst ein Bild von der möglichen Umweltverschmutzung zu machen. Während der Angeklagte vor Gericht immer wieder betonte, dass die Polizisten die seiner Meinung nach offensichtlichen Gülleablagerungen bewusst nicht gesehen und die im Wasser schwimmenden Dinge als Kaulquappen abgestempelt haben, unterstrichen die beiden Beamten im Zeugenstand, dass schlichtweg keine Gewässerverunreinigung vorgelegen habe und sie deshalb die Anzeige nicht weiterverfolgt hatten.
Daraufhin habe der Atzesberger in besagtem, per Fax verteilten Schreiben einen der beiden Beamten beleidigt – was dieser im Anschluss zur Anzeige brachte. Der Angeklagte bestritt vor Gericht mehrmals, dass hier eine Verleumdung vorliege. Der Polizist habe die Verunreinigungen nicht sehen wollen, deshalb habe er mit Aussagen wie „unqualifizierte Nichtstuer“ recht, beharrte der 68-Jährige auf seinem Standpunkt. „Der eine Polizist hat weder Fotos gemacht noch hat er sich etwas notiert. Der andere Polizist ist nicht mal vom Streifenwagen ausgestiegen“, protestierte der Atzesberger weiter.
„Diese Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit“
Einer der beiden Beamten, ein 59-jähriger Hauptkommissar, machte deutlich, dass er seit 36 Jahren Umweltbeauftragter bei der PI Freyung sei und aufgrund dieser Erfahrung sofort erkannt habe, dass es sich in Atzesberg um Algen handelte – und nicht um Gülleklumpen. In der Vergangenheit habe man hinsichtlich dieses Falles auch bereits einige Fachstellen hinzugezogen, die dies bestätigt hätten. Sein 51-jähriger Kollege gab zu Protokoll, dass er – entgegen den Worten des Angeklagten – sehr wohl vom Polizeiauto ausgestiegen sei und sich selbst ein Bild von der Szenerie gemacht habe: „Es war nichts Auffälliges zu erkennen oder zu riechen.“
„Diese Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit“, schimpfte der Angeklagte erneut drauf los, der aufgrund seiner verbalen Entgleisungen mehrmals von Richter Fruth ermahnt wurde. Der 68-Jährige habe acht Zeugen, die seine Vermutung bestätigen könnten – diese würden jedoch nicht gehört. „Das kann es einfach nicht sein. Ich möchte eine eidesstattliche Erklärung der beiden Polizisten“, forderte er deshalb. „Warum werden meine Beweise nicht anerkannt? Ich verstehe die Welt nicht mehr. Das ist der reinste Zirkus Krone.“
„Es geht um Beleidigung, nicht um Umweltverschmutung“
Der zuständige Staatsanwalt entgegnete ihm, dass zweifelsfrei eine Beleidigung vorliege – die Faxe würden dies bestätigen. Außerdem zweifle er nicht am Wahrheitsgehalt der Aussagen der beiden Polizisten der PI Freyung. „Die Beamten haben nicht so gehandelt, wie Sie wollten, deshalb haben Sie überreagiert“, fasste der Jurist, an den Angeklagten gerichtet, den Vorfall zusammen. Dass Letzterer schuldig sei, stellte auch Richter Fruth in seiner Urteilsverkündung fest. „Es geht hier um Beleidigung – diese konnte nachgewiesen werden. Die Umweltsache steht auf einem anderen Blatt und hat mit dieser Verhandlung nichts zu tun.“
da Hog’n
Ich finde es immer zum Lachen, für was unsere Polizei alles „Fachkräfte“ hat. Es wäre wichtig, dass ihnen Grundsätzliches für ihre Arbeit klargemacht wird: Was ist Zivilrecht und was Strafrecht. Den Unterschied kennen die nämlich nicht alle! Über technische Manipulationen wissen sie auch nicht Bescheid, ja wer den sonst?? Wirst Du durch Luftschall belästigt „musst Du Geld in die Hand nehmen“. Bürgermeister welche die Zulieferdauer der Paketfrau stoppen, müssen im Gegensatz zu ihr, keine Strafe zahlen (wennst a Hirn host steigst hoid aus deiner Kistn aus und haifs ihr, dann gehts schneller und vor allem ist das höflich). Im übrigen, wenn Du nicht fix genug bist ,wird Du von unseren natürlich „nicht korrupten Beamten“ teilweise über den Tisch gezogen. Erfahrungsgemäß lassen auch die Umgangsformen sehr zu wünschen übrig!!