Zwiesel. Wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Zwiesel heißt, ist kürzlich eine Mitteilung der Regierung von Niederbayern auf Franz Xaver Steiningers Bürgermeistertisch gelandet, die besagt, dass die Glasstadt den freiwilligen Betriebskostenzuschuss an die zwei freigemeinnützigen Kindergärten bezahlen darf. Nötig war eine Anfrage geworden, weil Zwiesel Finanzhilfe vom Freistaat erhält und deshalb freiwillige Leistungen auf ein Minimum reduzieren muss – andernfalls drohe die Rückzahlung der erhaltenen Finanzspritze.
Im Schreiben der Regierung von Niederbayern heißt es: „Die Stadt Zwiesel erhielt im Jahr 2014 eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Die Bewilligung erfolgte unter der Auflage, dass die Stadt das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept im Jahr 2015 fortschreibt.“ Alle freiwilligen Leistungen seien demnach einer kritischen Prüfung zu unterziehen und in vertretbarer Weise auf das vor Ort unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Und weiter: „Als freiwillig sind auch Erstattungen, Zuschüsse, etc. anzusehen, die im Rahmen von Pflichtaufgaben über die gesetzlich festgelegten Leistungen hinaus gewährt werden.“
Aufgrund der Defizite drohte die Zahlungsunfähigkeit
Im Fall der Kindergärten (Kindergarten am Kirchplatz, Träger: Stiftung Kinderbewahr- und Suppenanstalt Zwiesel sowie Kindergarten St. Sebastian, Träger: Ortscaritasverein Zwiesel e. V.) konnten die aufgelaufenen Defizite nicht mehr durch die gesetzlich verankerten Zuschüsse von Freistaat und Stadt ausgeglichen werden. Hintergrund: Die Träger hatten zu Beginn des Kindergartenjahres 2005/2006 die Defizitverträge mit der Stadt einseitig gekündigt und lehnten die vorgelegten, neuen Verträge ab. Aufgrund der bis 2014 aufgelaufenen, nicht bezuschussten Defizite drohte die Zahlungsunfähigkeit. Steiningers Vorgehensweise in diesem Zusammenhang ist vom Zwieseler Stadtrat kritisiert worden.
Seit 2012 kämpft Bürgermeister Franz Xaver Steininger dafür, die verfahrene Situation zu entwirren. „Ich wollte von Anfang an erreichen, dass die Kindergärten so bestehen bleiben, wie sie sind. Das war ein hartes Stück Arbeit, aber es hat sich gelohnt, dass die Verwaltung seriös und gewissenhaft gearbeitet hat“, wird er in einer Meldung an die Medien zitiert. So kommt man bei der Regierung von Niederbayern in Abstimmung mit dem Stadt-Oberhaupt zu dem Schluss, dass die freiwillige Leistung in Form eines nachträglichen Zuschusses in Höhe von 200.000 Euro in diesem Fall gerechtfertigt sei. Denn ansonsten drohe die Schließung der Kindergärten. Damit müsste die Stadt die gesetzlich vorgeschriebenen Kindergartenplätze selbst vorhalten und unter Umständen wesentlich tiefer in die Tasche greifen.
„Somit ist alles wieder im grünen Bereich“, sagt Steininger und ergänzt: „Zumal für das Jahr 2015 bereits ein Vertrag geschlossen wurde, der einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des ungedeckten Betriebsaufwandes beinhaltet. Für 2016 und die weiteren Jahre wird dann neu verhandelt.“
da Hog’n
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–> Defizitausgleich zweiter Kindergärten: Stadtrat macht Steininger Beine