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Beschneiden oder nicht beschneiden? Das ist hier die Frage …

veröffentlicht von Stephan Hörhammer | 26.07.2012 | 1 Kommentar
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Die Beschneidung männlicher Kinder verstößt gegen die Menschenrechte – so sieht es das Kölner Landgericht und wertete die teilweise oder vollständige Entfernung der männlichen Vorhaut bei Jungen als strafbare Körperverletzung. Babys und kleine Kinder können sich nicht gegen die Entscheidung ihrer Eltern wehren, so das Gericht. Und rückgängig machen geht auch schlecht. So gesehen würden sowohl das Judentum als auch der Islam gegen die Menschenrechte verstoßen.

Aber: Ist das wirklich so? Darf man den Religionen ihre uralten Rituale qua Gesetz verbieten? Müssen auch sie sich dem Wandel der Zeit anpassen? Oder „beschneidet“ ein solches Vorgehen nicht vielmehr die Religionsfreiheit? Der Bundestag hat nun auf die seit Wochen anhaltenden Empörungsstürme reagiert: Beschneidungen aus religiösen Gründen sollen in Deutschland nach dem Willen des Parlaments nicht unter Strafe gestellt werden können. Es forderte die Bundesregierung auf, die rituelle Entfernung der Vorhaut bei Jungen per Gesetz grundsätzlich für zulässig zu erklären. Höchste Zeit also für eine Diskussionsrunde unter Euren Hog’n-Redakteuren.

„Es gibt nun mal Grundrechte, die grundrechtlicher sind als andere“

Dike: Warum muss man eigentlich wieder so ein Tohuwabohu darum machen? Jede Religion hat doch seine Eigenarten und Traditionen. Viele davon sind alles andere, nur nicht modern.  In der katholischen Kirche werden zum Beispiel immer noch keine Frauen zum Priesteramt zugelassen. Das ist doch genau das, was eine Religion ausmacht: Sie gibt den Menschen in unserer schnelllebigen Zeit eine gewisse Stabilität, weil sie sich nicht andauernd wandelt …

Der englische Philosoph John Locke zählt das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu den höchsten Rechtsgütern. Bild: Wikipedia

Stephan: Das kann man nicht vergleichen, Dike. Es geht nicht um Eigenarten und Traditionen, die sich im Laufe Zeit verändern oder nicht. Hier geht es um einen massiven Eingriff in das seit Jahrhunderten bestehende Recht eines jeden Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Ein Recht, das seit dem englischen Philosophen John Locke zum unabänderlichen Bestandteil jeglicher europäisch-geprägter Denkweisen und moderner Verfassungen gehört. Es geht um ein elementares Freiheitsrecht des Menschen. Sicherlich gehört hier auch die Religionsfreiheit dazu, aber: Es gibt nun mal Grundrechte, die sind, wenn es dieses Wort gibt, grundrechtlicher als andere – und deshalb ist die körperliche Unversehrtheit gegenüber der Religionsfreiheit meiner Meinung nach um Längen höher anzusiedeln. Wenn ich einem jungen Burschen die Vorhaut abschneiden lasse, nehme ich ihm als Elternteil in diesem Moment sein Recht auf freie Selbstbestimmung, auf sein Recht darüber entscheiden zu dürfen, was mit seinem Körper geschieht oder nicht. Religiöse Motive oder der bloße Wunsch von Erwachsenen können und dürfen ein solches Vorgehen nicht rechtfertigen.

Dike: Aber das ist in der katholischen Kirche doch nicht anders! Da werden die Babys doch auch getauft, weil die Eltern das wollen. Dem Protestgeschrei überm Taufbecken wird da kein Gehör geschenkt. Und wer austreten will, darf beim Standesamt gleich noch Gebühren hinterlassen … die müsste man eigentlich postwendend an die Eltern weitergeben!

Stephan: Aber Geld tut ja nicht körperlich weh und hinterlässt auch keine bleibenden Schäden! Außerdem sind die paar Tropfen Wasser, die einem bei der Taufe übers Köpfchen kullern, wahrlich nicht vergleichbar mit den höllischen Schmerzen, unter denen so manch missglückt-beschnittener junger Mann zu leiden hat. Auch wenn die hygienischen Standards in Deutschland heutzutage bei weitem besser sind: Ich möchte gar nicht wissen, wie viele sich durch die Beschneidung eine ordentliche Infektion einhandeln, von den Folgeschäden ganz zu schweigen. Und was ist denn ein Mann ohne seinen Pillermann? Nur ein halber Mann, der sein Lebtag nach einer verpfuschten OP nicht mehr froh wird. Und die ihm versprochene Frau hat dann auch nichts davon – außer den ganzen Tag miese Laune …

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Iatzt weidales'n!
Seiten: 1 2
Schlagwörter: Beschneidung, Religionsfreiheit, Versus
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Ein Kommentar bei "Beschneiden oder nicht beschneiden? Das ist hier die Frage …"

  1. Petra sagt:
    3. September 2012 um 09:28 Uhr

    Also um auch meinen Senf dazu abzugeben:
    Ich finde Beschneidung verstößt gegen die Menschrechte!!
    Die Beschneidung bei Frauen wird bereits seit dem frühen 20. Jahrhundert versucht zu bekämpfen warum nicht auch die männliche Beschneidung??
    Religionsfreiheit hat für mich nichts mit Verstümmelung zu tun und mit dem Eingriff in die Unversehrtheit bzw. in dessen Grundrechte!
    Ich persönlich finde es gibt so viele Riten und Traditionen die keinem Schmerzen zufügen und diese verbieten man ja weder den Juden noch den Katholiken noch anderen Religionen.
    Wenn ein junger Mann mit 18 sagt er möchte beschnitten werden obligt das dann ja seiner Entscheidungskraft und dann finde ich es auch ok, wenn er dies aus religiösen Gründen machen will.
    Einem Baby mit ein paar Tagen hat genausoviele Schmerzen wie ein junger Mann bei der Beschneidung, nur dieser kann das nicht so äußern wie ein Erwachsener.
    Ich persönlich finde auch das Ohrringe stechen sollte man den Kindern/Jugendlichen entscheiden lassen, ob und wann sich diese welche stechen lassen.
    Am besten finde ich natürlich, wenn die Mädchen/Jungs 16 Jahre alt sind und dann entscheiden ich möchte gerne eines oder nicht!
    Wobei ein Ohrring mit Sicherheit nicht so lange weh tut wie eine Beschneidung und mit Sicherheit nicht so riskant ist!

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