Freyung-Grafenau. „In ’ner kleinen Bäckerei, gibt’s so manche Sauerei…“ Ähnlich den leicht abgewandelten Zeilen von Rolf Zuckowskis Weihnachtsklassiker („In der Weihnachtsbäckerei„) soll es immer wieder mal in einer Bäckerei irgendwo im Landkreis Freyung-Grafenau zugehen. Mehrmals sei der Betrieb aufgrund hygienischer Mängel von behördlicher Seite bereits kurzfristig zugesperrt, die Produktion dort zwangsweise eingestellt worden. Die Kontrolleure gehen dort regelmäßig aus und ein, heißt es. Einer soll über den Inhaber, der von Kollegen als „schwierig, uneinsichtig und starrköpfig“ beschrieben wird, gesagt haben, dass er ihn „sooft kontrollieren werde, bis er’s endlich kapiert hat“.
Mitte November vergangenen Jahres, die Hog’n-Redaktion erreicht eine Leser-Nachricht mit folgendem Inhalt: „Stimmt es, dass die Bäckerei XY in Z (Name der Bäckerei und Ortschaft der Redaktion bekannt – Anm. d. Red.) aus Hygienegründen von der Lebensmittelkontrolle dicht gemacht worden ist? Mir kam zu Ohren, dass am vergangenen Freitag eine Kontrolle stattgefunden hat, woraufhin die Kontrolleure kurzerhand den Betrieb zugemacht haben. Dies sei bereits zum zweiten Mal passiert.“ Und der Leser ergänzt: „Es heißt, dass er sich von anderen Bäckereien beliefern lässt, damit es nicht auffliegt, dass seine Backstube verriegelt ist.“
Landratsamt FRG bestätigt „hygiensiche und bauliche Mängel“
Wir fragen sogleich beim Landratsamt Freyung-Grafenau nach, ob dort ein derartiger Fall bekannt sei. Denn „in Bayern sind grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörden für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständig“, wie Landratsamtssprecher Karl Matschiner mitteilt (Die Regierungen üben die Fachaufsicht über die Kreisverwaltungsbehörden aus und sind zuständig für die Zulassung von Betrieben). Seine Antwort: „Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Abteilung im Landratsamt hat gemeinsam mit der SE einen Betrieb im Bereich der Stadt XY („Ortsname wiederum der Redaktion bekannt – Anm. d. Red.) kontrolliert. Dabei wurden hygienische und bauliche Mängel festgestellt. Die festgestellten Mängel wurden vom betroffenen Unternehmen beseitigt. Dafür wurde der Betrieb unterbrochen; aktuell läuft die Produktion wieder.“
Zur Erklärung: Das Kürzel „SE“ steht für die im Jahr 2006 gegründete „Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit“, die dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstellt ist. „Die SE ist die zentrale Anlaufstelle in Bayern für alle Fragen der Lebensmittelsicherheit. Sie unterstützt und berät die Vollzugsbehörden vor Ort bei fachlichen und rechtlichen Fragestellungen aus den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Diese Hilfe erfolgt auf vielfältige Art und Weise, u.a. auch im Rahmen von gemeinsamen Betriebskontrollen“, erklärt Matschiner – und fügt hinzu: „Im Rahmen der gemeinsame Kontrolle hat die SE das Landratsamt Freyung-Grafenau hier fachlich unterstützt. Der weitere lebensmittelrechtliche Vollzug ist Aufgabe des Landratsamtes.“ Mittels Nachkontrollen werde auch die weitere Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften in diesem Betrieb geprüft.
Eine Auskunft darüber, um welche „hygienischen und baulichen Mängel“ es sich bei dem betroffenen Betrieb konkret handele, sei „unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. BayPrG aktuell nicht möglich, da dies schutzwürdige private Interessen verletzen könnte“. Landratsamtssprecher Matschiner nennt auf erneute Hog’n-Nachfrage lediglich allgemeine Beispiele für die beiden Teilbereiche:
- Bauliche Mängel: Fliesenschäden; Wandputz abblätternd; Decke oder Farbe abblätternd; defekte Insektenschutzgitter; fehlende Lampenschutzabdeckung; fehlende Beleuchtung etc.
- Hygienische Mängel: Verschmutzungen aller Art (Räume, Bedarfs- und Einrichtungsgegenstände); Schädlingsbefall; fehlende Hygienekleidung; fehlende Händehygiene etc.
Auf die Frage hin, in welchem genauen Zeitraum der Betreib in dem betroffenen Unternehmen unterbrochen und wann dieser wieder aufgenommen wurde, erhalten wir die Antwort: „Die Produktion in dem kontrollierten Unternehmen wurde zur Beseitigung der festgestellten Mängel für fünf Tage unterbrochen. Im Rahmen einer Nachkontrolle hat das Landratsamt Freyung-Grafenau am 18. November 2014 nochmals den Betrieb überprüft. Die SE war an der Nachkontrolle nicht mehr beteiligt. Mit Beseitigung aller Mängel läuft in dem betroffenen Betrieb die Produktion wieder seit dem 19. November 2014.“
Info: Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Abteilung 6 (Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz) des Landratsamtes Freyung-Grafenau ist mit vier Beamten im technischen Überwachungsdienst und zwei Beamten des höheren Gesundheitsdienstes besetzt. Verantwortlich für diesen Aufgabenbereich ist der zuständige Abteilungsleiter.
Für den rechtlichen Vollzug des Lebensmittelrechts ist am Landratsamt Freyung-Grafenau die Abteilung 3 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer-, Verkehrs- und Kreisstraßenwesen, rechtliche Betreuung der Abteilungen 6 und 7) zuständig. Nähere Informationen sind auf der Homepage unter folgendem Link zu finden: http://www.freyung-grafenau.de/Verwaltung-und-Politik/Organisation/index.php?La=1&NavID=2058.60&object=tx|2058.12573.1&kat=&kuo=2&sub=0
Danach gefragt, wie häufig ein Betrieb negativ auffallen bzw. wie häufig sich ein Betrieb einer behördlichen Überprüfung unterziehen lassen muss, bis dieser mit Sanktionen wie etwa einer längerfristigen Schließung rechnen kann, antwortet das Landratsamt wiefolgt: „Diese Frage lässt sich so generell nicht beantworten. Mögliche Sanktionen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder eines Strafverfahrens sind abhängig von der Schwere und dem Umfang der festgestellten Mängel im jeweiligen Einzelfall. Eine Häufung von Mängeln oder wiederholt festgestellte Mängel können Auswirkungen auf Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren gegen den Betriebsinhaber haben. Aus diesen Verfahren heraus könnten sich dann Auswirkungen auf die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Betreibers ergeben. Mit der Beseitigung der bei Kontrollen festgestellten Mängel und dem Nachweis der Mängelbeseitigung im Rahmen von Nachkontrollen sind die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Produktion in der Regel erfüllt.“
Inhaber: „Bei mir war kein Maurer oder Fliesenleger da…“
Natürlich haben wir auch den Inhaber des Betriebs mit den Vorwürfen konfrontiert. „Sollte es von Hog’n-Seite zu einer Berichterstattung kommen, werde ich das an die juristische Abteilung des Landesverbands weiterleiten“, geht dieser – wie zu erwarten – sogleich in die Gegenoffensive und schmettert sämtliche Vorwürfe ab. Ungerecht fühlt er sich behandelt, streitet eine vorübergehende Schließung seines Betriebs aufgrund baulicher bzw. hygienischer Beanstandungen von behördlicher Seite her ab.
„Bauliche Mängel? Bei mir war kein Maurer oder Fliesenleger da – und keine Firma, die irgendetwas repariert hat. Und ein hygiensicher Mangel liegt ja bereits vor, wenn eine Steckdose nicht sauber ist… da werden einem dann so Kleinigkeiten angekreidet wie eine verschmutzte Steckdose – das muss man alles relativieren… wenn Du daheim die Spülmaschine vorschiebst und nimmst Schäuferl und Beserl, um sauber zu machen, das ist dann bei uns schon kriminell…“ Die Lebensmittelüberwachung sei permanent unterwegs, so seine Aussage, das sei „ein ganz normaler, alltäglicher Fall“. Und weiter: „Einmal sieht man die Kontrolleure drei, vier Monate nicht, dann kommen sie unangekündigt. Das ist im Sinne des Verbraucherschutzes auch ganz sinnvoll.“ Am Ende doch ein Hauch von Einsicht? Oder doch nur vorgeschütztes Pseudo-Verständnis?
Fortsetzung folgt…
da Hog’n
Ein wenig sauber darfs in den kleinen Bäckereien schon sein, das stimmt, aber wissen wir was bei den ganz großen Bäckereien alles in den Teig kommt?
Also um ehrlich zu sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Bei dem was man zu Hause macht, sieht man wo’s gemacht wird und wie’s gemacht wird. Egal ob groß oder klein, egal ob edel und fein oder primitiv. Es ist besser wir wissen es nicht :-)
stimmt es dass Kranke und Schulkinder aus der verdreckten und ungezieferverseuchten Bäckerei beliefert werden?