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Start im Landkreis FRG Trotz Verbot erneut Backwaren hergestellt? Landratsamt versiegelt Backstube

Trotz Verbot erneut Backwaren hergestellt? Landratsamt versiegelt Backstube

veröffentlicht von Stephan Hörhammer | 04.11.2016 | 3 Kommentare
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K1600_Bäckerei_Symbolbild (1)

Das Landratsamt hatte gegen den Bäcker aus dem Landkreis Freyung-Grafenau ein Gewerbeverbot ausgesprochen.

Freyung-Grafenau. „In ’ner kleinen Bäckerei, gibt’s so manche Sauerei…“ titelte da Hog’n im Januar 2015. Damals berichtete das Onlinemagazin darüber, dass es in einem Bäckerei-Betrieb im Landkreis Freyung-Grafenau aufgrund von hygienischen Mängeln immer wieder zu behördlich veranlassten Schließungen komme. Die Produktion war dort in regelmäßigen Abständen zwangsweise vorübergehend eingestellt worden, da die Mängel auch nach mehrmaligen Ermahnungen durch die Lebensmittelüberwachung am Landratsamt sowie die „Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit„, die dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersteht, nicht behoben wurden.

Wie’s aussieht, hat betreffender Bäcker nun – im wahrsten Sinne des Wortes – ausgebacken: Gegen ihn ist bereits vor einiger Zeit ein sogenannter Gewerbeuntersagungsbescheid ausgesprochen worden. „Ursächlich dafür war neben dem damaligen hygienischen Zustand im Betrieb eine allgemeine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Betreibers“, teilt das Landratsamt auf Hog’n-Nachfrage mit.

„Waren vorgefunden, deren Herkunft nicht belegt werden konnten“

Versiegelung
„Die Versiegelung wird angebracht, um sicherzustellen, dass eine bestandskräftig verfügte Betriebseinstellung eingehalten wird. Sie wird an Stellen angebracht, die für die Verhinderung einer unerlaubten Betriebsfortführung relevant sind. Eine Versiegelung darf weder unkenntlich gemacht, entfernt noch beschädigt werden.“

Vor wenigen Wochen erst, am Nachmittag des 11. Oktobers, stand eine Polizeistreife vor besagter Bäckerei. Zwei Polizeibeamte begleiteten Mitglieder der Abteilung Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Freyung-Grafenau ins Ladeninnere. „Wenn schon mal wo etwas vorgefallen ist oder etwas nicht gepasst hat, ist das der ganz normale Verwaltungsaublauf, dass da immer wieder mal nachgeschaut wird, was sich in dem Betrieb tut“, erläutert Presseprecherin Judith Wunder gegenüber dem Hog’n. „Dass auch Polizei mit vor Ort ist, kommt ab und an vor.“

Der Einsatz sei nötig geworden, „nachdem am 11. Oktober erhebliche Verdachtsmomente dafür vorlagen, dass dem bestandskräftigen Gewerbeuntersagungsbescheides zuwidergehandelt werden könnte“. Bei der routinemäßigen Nachkontrolle des Betriebes seien an jenem Tag Waren vorgefunden worden, deren Herkunft der Geschäftsführer nicht belegen konnte. „Es bestand der Verdacht, dass entgegen des Verbotes in den Betriebsräumen wieder Backwaren hergestellt wurden“, informiert das Landratsamt weiter. Die Konsequenz: Es wurde noch am selben Tag eine Versiegelung angebracht, die nun regelmäßig durch die Polizei kontrolliert wird.

Bäcker

„Darüber war dem Betreiber gestattet, zugekaufte, tiefgefrorene Teiglinge aufzubacken und in Verkehr zu bringen.“

Bis zu diesem Zeitpunkt sei es dem Unternehmer von behördlicher Seite noch gestattet gewesen, Backwaren hinzuzukaufen sowie diese im Laden zu verkaufen. „Darüber war dem Betreiber gestattet, zugekaufte, tiefgefrorene Teiglinge aufzubacken und in Verkehr zu bringen.“

Die Wiederaufnahme der Produktion sei erst dann wieder seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörde erlaubt, wenn der Zustand der Produktionsräume verbessert werde. „Die Produktionsräume sind baulich nicht so in Stand gehalten, dass sie leicht zu reinigen sind und daher mangelhaft“, teilt das Landratsamt mit. Eine zulässige Wiederaufnahme der Produktion sei für die Behörde derzeit nicht absehbar, „da es Entscheidung des Unternehmers ist, wann und wie schnell er die baulichen Mängel beheben wird.“

Laden wurde tags darauf „vom Betreiber freiwillig geschlossen“

Der Laden jedenfalls wurde, so die Auskunft des Landratsamts, einen Tag nach der Kontrolle (12. Oktober) im Zuge der Gewerbeabmeldung „vom Betreiber freiwillig geschlossen“. Somit sei ab sofort auch der Ladenverkauf der zugekauften Ware rechtlich nicht mehr möglich. „Welche Gründe für die Gewerbeabmeldung und Schließung des Verkaufsladens durch den Betreiber ausschlaggebend waren, entzieht sich unserer Kenntnis.“

Betrieb
„Der Betrieb kann aufgenommen werden, wenn die hygienischen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme erfüllt sind und keine sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entgegenstehen (z.B. gewerbliche Zuverlässigkeit i.S.d. § 35 der Gewerbeordnung – GewO)“.

Eine Gefahr bzw. erhöhtes Risiko für den Verbraucher bezüglich der in der Vergangenheit vorgefundenen Mängel habe nicht bestanden, „da keine verbrauchergefährdenden Auffälligkeiten an der produzierten Ware festgestellt wurden“, teilt Sprecherin Wunder mit. Die Probleme bestanden im Umfeld, in dem die Ware produziert wurde, sprich: bauliche und hygienische Mängel in den Produktionsräumen. „Der hygienische Zustand des Ladens ist bis auf geringgradige Mängel nicht zu beanstanden“, heißt es.

An der Ladentür der Bäckerei ist nunmehr seit einiger Zeit zu lesen: „Wegen Personalerkrankung vorübergehend geschlossen!“ Ein Insider, der den Bäcker gut kenne, kommentiert: „Mich würde es nicht wundern, wenn nun endgültig Ende wäre. Nicht nur aus hygienischen Gründen…“

da Hog’n

(Quelle Kasten-Infos: Landratsamt FRG)

 
Mehr zum Thema:
  • In ’ner kleinen Bäckerei, gibt’s so manche Sauerei…“
  • LGL-Sprecherin: „Kommt immer darauf an, wie gravierend die Verstöße sind“
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Schlagwörter: Bäckerei, Bäckerei Freyung-Grafenau, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Gewerbeabmeldung, hygienische Mängel, Judith Wunder, Karl Matschiner, Landratsamt Freyung-Grafenau, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Versiegelung
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3 Kommentare bei "Trotz Verbot erneut Backwaren hergestellt? Landratsamt versiegelt Backstube"

  1. Fritz Zirngibl sagt:
    5. November 2016 um 18:56 Uhr

    „Der hygienische Zustand des Ladens ist bis auf geringgradige Mängel nicht zu beanstanden“ gibt eine Sprecherin des Landratsamtes von sich. Warum wird dann diesem Bäcker derart zugesetzt?

    Viel zu häufig wird den „Kleinen“, egal ob Bäcker oder Hofvermarkter, von den Behörden das Leben zur Hölle gemacht, während bei den Großbäckereien die Maden auf den Förderbändern jahrelang tanzen, ohne dass die Zuständigen eingreifen. Siehe Müller-Brot.

    Wann endlich begreifen diese Überbürokraten, dass Bayern durch seine Vielfalt lebt: viele Kleinbetriebe, statt ein paar Großkonzerne! Kontrolle ja, aber keine G’schaft’lhuberei!

    Antworten
    • da Hogn sagt:
      7. November 2016 um 09:13 Uhr

      Anmerkund der Redaktion: Es geht laut LRA in erster Linie um die Produktionsräume.

      Antworten
  2. Peter Haase sagt:
    9. November 2016 um 08:21 Uhr

    Nun die Problematik ist wirklich nichts neues.
    Die Veröffentlichung dieses Berichtes ist aber wieder typisch Niederbayrisch, da wird von einer kleinen Bäckerei im Landkreis Freyung-Grafenau gesprochen, und gut…. (den Namen wollen wir dann aber doch lieber nicht nennen)
    Sorry…. wenn (wiederholt) so gravierende Mängel in einem Lebensmittelproduktionsbetrieb ablaufen, dann sollte auch schon der Name des Betriebes mitveröffentlicht werden, auch dann wenn fast alle Freyunger genau wissen um welchen Backbetrieb es sich letztendlich handelt. ;)

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