München/Freyung-Grafenau/Regen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht zu Ende. Die Inzidenzwerte erreichen derzeit neue Allzeit-Höchststände. Bundes- und Landespolitiker sind deshalb alarmiert: So hat der Freistaat Bayern am Dienstag (15. März) die aktuell geltenden Beschränkungen bis 2. April verlängert. Auch die viel diskutierte und von einer zunehmenden Mehrheit als unnötig eingestufte Pflege-Impfpflicht ist von nun an – wie geplant – bindend. Das betont nicht nur der Landkreis Regen im Rahmen einer Pressemitteilung, sondern bestätigen auch die Anti-Impfpflicht-Aktion „Ohne mich“ sowie die Kliniken Am Goldenen Steig und die Arberlandkliniken.
„Für uns als Krankenhaus hat sich nichts an der am 15.01.2022 in Kraft getretenen Vorgabe des §20a IfSG geändert“, teilt Franziska Schmöller von den FRG-Krankenhäusern auf Hog’n-Anfrage mit. Ab Mittwoch (16. März) müssen die Mitarbeiter, die keinen Impfnachweis erbracht haben, dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. „Wir haben hierzu zwei Wochen Zeit. Die Kontrolle erfolgt also im ersten Schritt durch uns als Krankenhausträger.“ Zur Meldung des Personals wurde eigens ein Internet-Portal mit dem Namen „BayImNa“ seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums eingerichtet. „Einrichtungsleitungen werden gebeten, die Meldung und Übermittlung der personenbezogenen Daten hierüber vorzunehmen“, informiert der Landkreis Regen dazu.
„Es kann freigestellt werden, muss aber nicht“
Die weitere Vorgehensweise obliegt dann der übergeordneten Stelle am jeweiligen Landratsamt. „Ein Beschäftigungsverbot, zu dem es nicht unmittelbar kommen wird, stellt die letzte Stufe dar“, verdeutlicht die Kliniken-Sprecherin weiter. „Und solange es kein Beschäftigungsverbot gibt, können wir den Mitarbeiter weiter beschäftigen.“ Vanessa Hirtreiter von den Arberlandkliniken: „Neueinstellungen müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen entsprechenden Nachweis vorlegen.“ Die Regener Krankenhaus-Sprecherin weiter: „Die Arberlandkliniken werden jedoch sicherlich keine Kündigungen aussprechen, da wir uns bewusst sind, wie wichtig jeder einzelne Mitarbeiter ist.“
Kurz und knapp: Die Pflege-Impfpflicht tritt wie geplant in Kraft. Allerdings ist die Umsetzung noch etwas unklar bzw. der zeitliche Rahmen so groß, dass sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Pflege- und Krankenhauspersonal hat. Mit möglichen Freistellungen rechnet Daniela H., Initiatorin der Protestaktion „Ohne mich“, deshalb „frühestens zum 1. Juli“. Die Aktivistin aus dem Landkreis Freyung-Grafenau betont dabei ebenso: „Es kann freigestellt werden, muss aber nicht. Vieles ist unklar. Unsere Arbeitgeber sind nach wie vor machtlos. Auch von den Gesundheitsämtern haben wir keine konkreten Auskünfte bekommen. Und das Gesundheitsministerium hat nur ungenaue Angaben bezüglich der Umsetzung des §20a IfSG gemacht.“
„Komme mir vor wie Mensch 2. Klasse“
Genau diese unausgereifte Vorgehensweise sorgt innerhalb der Bevölkerung weiter für Unmut. Unter der eingangs erwähnten Veröffentlichung der Pressemitteilung des Landkreises Regen zum Thema in der Hog’n-Facebook-Gruppe „Du kommst aus dem Landkreis Regen“ sind viele Nutzer einmal mehr empört, was die Impflicht für Pflegepersonal betrifft. „Es steht niemandem zu, einen anderen zu melden. Das hatten wir schon einmal“, schreibt eine Frau. Eine andere meint: „Schön, dass die Impfpflicht vor allem nicht für alle gilt, sondern mal wieder nur für bestimmte Berufsgruppen. Eigentlich mag ich solche Vergleiche nicht… aber da komme ich mir vor wie ein Mensch 2. Klasse.“
Helmut Weigerstorfer
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