Innernzell. Das einzige, was bleibt, ist die Hoffnung. Die Hoffnung, dass Lisa Ninnemann doch irgendwann wieder einmal zu ihrer Familie in Innernzell zurückkehrt. Die Hoffnung, dass sie vielleicht doch freiwillig weggegangen ist und „es ihr dort, wo sie ist, gut geht“. Am Donnerstagabend, auf dem Weg nach Hause, hat der Bruder der seit 20. April dieses Jahres vermissten Waidlerin im Radio erfahren, dass die Suche nach seiner Schwester von Seiten der Polizei offiziell eingestellt worden ist. Simon Ninnemann, sein Bruder Felix und Mutter Martina glauben weiterhin nicht dran, dass die 29-Jährige aus freien Stücken verschwunden ist, glauben aber auch zu wissen, dass der „Polizei die Hände gebunden sind“.
„Die Öffentlichkeitsfahndung nach Frau N wird eingestellt“, heißt es im offiziellen „Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung“, der am Mittwoch (4. November, 12:50 Uhr) auf der Homepage der Polizei Niederbayern veröffentlicht worden ist. Die einleitende Begründung dieses Schrittes: „Umfassende Ermittlungen der Polizeiinspektion Grafenau und der Kriminalpolizeiinspektion Passau haben ergeben, dass bei Frau Ninnemann von einer selbstbestimmten und freiwilligen Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse und des Aufenthaltsortes auszugehen ist.“
Faxe und Briefe „alles andere als glaubwürdig“
Die Ermittlungsbehörde meint damit wohl auch die Nachrichten der Abgängigen, die im Mai an ihre Familie und ihren Arbeitgeber, die Verwaltungsgemeinschaft Schönberg, gingen. Im ersten Brief bat Lisa ihre Familie darum, die Wohnung aufzulösen und das Auto abzumelden. „Praktisch eine Vollmacht“, erklärte Simon Ninnemann damals gegenüber dem Hog’n. Die zweite Botschaft beinhaltete „dass sie lebt, dass es ihr gut geht und sie uns lieb hat“. Im Schönberger Rathaus kamen kurz zuvor zwei Faxe an: Zum einen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Zum anderen eine Abmeldung des Wohnsitzes. „Für uns sind diese Briefe und Faxe alles andere als glaubwürdig“, betonte Simon Ninnemann im Mai 2021 – und wiederholt es heute noch einmal.
Schon damals, also vor einem halben Jahr, sprach die Polizei nichtsdestotrotz davon, dass die Öffentlichkeitsfahndung u.a wegen dieser Lebenszeichen wohl eingestellt werde. Diese Absicht wurde nun in die Tat umgesetzt. „Es ergaben sich bislang keinerlei Hinwiese auf eine Straftat oder ein fremdbestimmtes Verschwinden. Aufgrund der Erkenntnisse aus den Ermittlungen geht die Polizei nicht mehr von einem Vermisstenfall aus“, so die weitere Begründung im Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung.
„Für uns ist das Ergebnis unglaubhaft“
Die Ninnemanns können diesen Schritt verstehen – aber dann doch auch wieder nicht. „Freilich, es gibt kein Anzeichen auf ein Verbrechen“, spricht Simon für seine ganze Familie. „Jedoch haben wir Lisa 27 Jahre gekannt und keine Anzeichen bemerkt, dass sie abhauen möchte. Für uns ist das Ergebnis „freiwilliges Verschwinden“ unglaubhaft.“ Das einzige, was bleibt, ist die bereits eingangs erwähnte Hoffnung – und leider die Ungewissheit über den Verbleib der geliebten Schwester bzw. Tochter. „Es kann niemand nachvollziehen, der nicht in solch einer Situation steckt, wie schrecklich das ist.“
Helmut Weigerstorfer
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Hallo, ich kann nicht verstehen, dass die Suche eingestellt worden ist!
Es gibt keine Anzeichen, für ein freiwilliges „Verschwinden“!
Ich habe die Polizei Grafenau angeschrieben.
Meine Frage war, ob der Fall Lisa, bei Aktenzeichen XY, ausgestrahlt werden kann?
Antwort: kein Vermisstenfall, Lisa kann sich dort aufhalten, wo sie will! Suche eingestellt!!
Gruß
Günter Kruppe
Hallo Herr Kruppe,
wir hatten bereits im Mai 2021 die Redaktion von Aktenzeichen XY kontaktiert. Die Antwort damals:
„Leider müssen wir Sie um Verständnis dafür bitten, dass auch der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ Grenzen gesetzt sind.
XY hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Aufklärung von Kapitalverbrechen zu unterstützen, bei denen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft eine bundesweite Ausstrahlung als besonders erfolgversprechend erachten und ein entsprechendes Ersuchen an uns richten.
Anfragen von Privatpersonen können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht berücksichtigen.
Zudem müssen, auch wenn es sich um vermisste Personen handelt, für eine Aufnahme eines Falles in XY konkrete Anhaltspunkte für ein Verbrechen vorliegen. Zweitens müssen Fragen vorhanden sein, die über das reine Suchbild hinausgehen und darauf abzielen, den oder die Täter zu ermitteln.
Wir bedauern sehr, Ihnen aktuell keine günstigere Antwort geben zu können, und hoffen, dass Sie ein wenig Verständnis für die geschilderten Umstände haben.
Wir hoffen, dass sich im Fall der vermissten Lisa Ninnemann schon bald alles zum Guten wenden wird!“
Grüße
Helmut Weigerstorfer
hogn.de