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Start im Landkreis FRG Kreuzungsumbau Freyung-Ort: Regierung genehmigt Vorentwurf

Kreuzungsumbau Freyung-Ort: Regierung genehmigt Vorentwurf

veröffentlicht von da Hogn | 22.03.2018 | kein Kommentar
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Freyung-Ort. In den geplanten wie umstrittenen Umbau der B12-Kreuzung bei Freyung-Ort kommt – nach einem Jahr der Planungsphase – wieder Bewegung: Die Regierung von Niederbayern erteilte dem Vorentwurf des Kreuzungsausbaus, bei dem die Bundesstraße 12 fast durchgehend abgesenkt und ein modifizierter Kreisverkehr in einer zweiten Ebene über der B12 angeordnet werden soll, den sogenannten Gesehenvermerk. „Der Vorentwurf beinhaltet die technische Planung und ist die Grundlage für das anschließende Genehmigungsverfahren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Passau. Dieses werde nun in Zusammenarbeit mit einem externen Büro unverzüglich mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Erwirkung des Baurechtes beginnen.

Das 3D-Modell zeigt die vom Staatlichen Bauamt geplante Trassenführung. Kritiker des Projekts, die eine weitere „Monsterkreuzung“ (wie bereits in Waldkirchen) auf den Landkreis zukommen sehen, bevorzugen insbesondere aus Umwelt- und Kostengründen einen Kreisverkehr.

Das Bauamt betont in der Meldung erneut, dass der „Knoten Ort seit Jahren eine Unfallhäufungsstelle darstelle“; und dass trotz der Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, Beschilderung zur Warnung vor der gefährlichen Kreuzung usw.) die Problemstelle nicht zufriedenstellend entschärft werden konnte. „Daraus ergab sich die Notwendigkeit des Umbaus der Kreuzung B 12 mit der St 2132 bei Freyung-Ort und der Planungsauftrag für das Staatliche Bauamt Passau.“

Planfeststellungsverfahren wird bis Ende 2018 angestrebt

Weiter ist in der Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts zu lesen:

„Nach intensiven Untersuchungen und umfassenden Planungen wurde am 31.07.2017 der Vorentwurf zur Genehmigung an die Regierung von Niederbayern versendet. Der Vorentwurf beinhaltet im Wesentlichen die technische Planung. Dieser wurde nach intensiver Prüfung mit Datum vom 19.02.2018 genehmigt und stellt die Basis für die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Erwirkung des Baurechtes auf den gesetzlichen Grundlagen dar.

Das Staatliche Bauamt Passau wird unter Beauftragung durch ein externes Büro umgehend mit der Fertigstellung der Planung und Umsetzung der Auflagen aus der Vorentwurfsgenehmigung fortfahren, um zeitnah die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Niederbayern zu beantragen. Diese wird angestrebt bis Ende 2018.“

„Leicht begreifbar“, „problemlos und zügig befahrbar“, „fügt sich gut ein“ – positive Attribute seitens des Staatlichem Bauamts für den geplanten B12-Knoten.

In den Visualisierungen des Kreuzungsumbaus sei der Behörde zufolge „sehr gut erkenntlich, dass sich nach Fertigstellung des Vorhabens sowie dem Abschluss der landschaftspflegerischen Maßnahmen der neue Knotenpunkt mit seinen aufgeteilten Fahrstreifen und den dazwischen liegenden Grünflächen gut in das bebaute und künftig voraussichtlich gewerblich-genutzte Umfeld einfüge“. Durch die Anordnung des Kreisverkehrs in einer zweiten Ebene über der B 12 könne der Durchgangsverkehr ungehindert den Knoten passieren, wodurch die Verkehrsqualität bzw. Leistungsfähigkeit der B 12 nicht beeinträchtigt werde.

Durch die Abwicklung des Ab- und Einbiegeverkehrs in der oberen Ebene profitiere der Verkehrsteilnehmer von den Vorzügen eines übersichtlichen Kreisverkehrs, an dem bei geringerem Geschwindigkeitsniveau verkehrssicher ab- und eingebogen werden könne. „Der Knoten ist so konzeptioniert, dass er leicht begreifbar und auch von großen Fahrzeugen (Lkw bis Gigaliner) problemlos und zügig befahrbar ist“, heißt es in der Pressemitteilung.

„Insgesamt wirkt sich die gesamte Planung lärmmindernd aus“

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kreisverkehr werde der durchgehende Verkehr kaum abgebremst, was zusätzliche Belastungen der Anwohner durch Schadstoffausstoß und Lärmerzeugung beim Abbremsen und Beschleunigung vermeide. Das gleiche Prinzip gelte für Ein- und Abbieger, da der Anstieg der Rampen zum umwelt- und fahrzeugschonenden Abbremsen bzw. das Gefälle der Rampen zur spritsparenden Beschleunigung genutzt werden könne.

„Insgesamt wirkt sich die gesamte Planung lärmmindernd aus“, sind die Verantwortlichen am Staatlichen Bauamt überzeugt. Die Absenkung der B 12 bewirke eine Abschirmung der umliegenden Anwesen vor dem Durchgangsverkehr, die höherliegende Anordnung des Kreisverkehrs wirke sich u.a. aufgrund des geringeren Geschwindigkeitsniveaus positiv auf die Lärmbilanz aus.

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