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Start im Landkreis FRG „Monster“ bei Freyung-Ort: Schleicht sich die Stadt aus der Verantwortung?

„Monster“ bei Freyung-Ort: Schleicht sich die Stadt aus der Verantwortung?

veröffentlicht von Stephan Hörhammer | 03.02.2017 | 1 Kommentar
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Freyung. „Jetzt also doch ein Planfeststellungsverfahren zum Kreuzungsumbau B12 bei Freyung-Ort“, kommentiert Kreiselbefürworter Josef Gais die aktuelle Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Passau. Darin ist zu lesen, dass sich die Vertreter der Baubehörde sowie der Stadt Freyung am 17. Januar darauf geeinigt hatten, „die Genehmigungsverfahren getrennt weiter zu verfolgen“. Das Straßenbauvorhaben werde in einem Planfeststellungsverfahren durch das Staatliche Bauamt umgesetzt, „das Gewerbegebiet als Bebauungsplan wie gehabt von der Stadt Freyung fortentwickelt“. Das straßenbauliche Genehmigungsverfahren solle noch in diesem Jahr beginnen. „Über die Dauer des Verfahrens gibt es keine einheitlichen Zeitangaben – man muss für die Verfahrensinhalte von mindestens einem Jahr ausgehen“, teilt die Baubehörde auf Hog’n-Nachfrage mit.

Der neue Plan zum Kreuzungsumbau in der von der Baubehörde sowie den politischen Entscheidungsträgern bevorzugten 8er-Knoten-Variante, der jetzt nicht mehr im Rahmen eines Bebauungsplanes der Stadt Freyung, sondern über ein Planfeststellungsverfahren abgewickelt werden soll. Kreiselbefürworter Josef Gais bzeichnet diese Variante als „Monster“.

 Die Pressemitteilung des Staatlichen Bauamts Passau im Wortlaut:
„Seit der Entscheidung der Obersten Baubehörde in München über die Variante, wie die Kreuzung in Freyung-Ort ausgebaut werden soll, hat das Staatliche Bauamt Passau die Vorbereitungen der Baumaßnahme intensiv weitergeführt. Mit der Planung beauftragt wurde das Grafenauer Ingenieurbüro Wolf, welches bereits die Voruntersuchungen durchgeführt hat.
 
Inzwischen laufen die technischen Planungen der bekannten und bereits vorgestellten Knotenpunktsform für das notwendige Genehmigungsverfahren. Bis März wird angestrebt, die dann weitgehend abgeschlossene Planung der Öffentlichkeit erneut vorzustellen. In monatlich stattfindenden Jour-Fix-Terminen wurde zwischen Bauamt, Planungsbüro und der Freyunger Stadtverwaltung die Planung vorangetrieben. Insbesondere die Schnittstellen hin zu dem von der Kommune geplanten Gewerbegebiet sowie die naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme wurden im vergangenen Jahr durchgeführt.
 
Am 17. Januar einigten sich die Vertreter der Stadt Freyung sowie des Staatlichen Bauamtes darauf, die Genehmigungsverfahren getrennt weiter zu verfolgen. Das Straßenbauvorhaben wird in einem Planfeststellungsverfahren durch das Staatliche Bauamt umgesetzt, das Gewerbegebiet als Bebauungsplan wie gehabt von der Stadt Freyung fortentwickelt. Das straßenbauliche Genehmigungsverfahren soll noch in diesem Jahr beginnen.
 
Nach dem erneuten Unfall mit Personenschaden am 30. Dezember 2016 sowie weiterer Verkehrsunfälle seit Beginn der Planungen wird es für notwendig erachtet, weitere Maßnahmen auf der Bundesstraße 12 durchzuführen, um die Verkehrssicherheit bis zum geplanten Umbau zu erhöhen. Die Kreuzung in Ort ist ein Unfallschwerpunkt, leider haben selbst die Reduzierung auf 60 km/h und weitere begleitende Maßnahmen bisher noch nicht zu einer zufriedenstellenden Entspannung geführt.“
 

„Vielleicht will man aus der Verantwortung für das Monster heraus“

Auf Hog’n-Nachfrage bei der Pressestelle des Staatlichen Bauamts Passau, weshalb man nun doch ein Planfeststellungsverfahren bevorzuge, teilt dies mit:
„Ursprünglich war es die Absicht für beide Vorhaben, da sowohl das Straßenbauvorhaben wie auch das geplante Gewerbegebiet unmittelbar aneinandergrenzen, ein gemeinsames Genehmigungsverfahren in Form eines Bebauungsplanes durchzuführen. In den gemeinsamen Gesprächen mit der Stadt Freyung im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass es für die zeitliche Umsetzung beider Maßnahmen günstiger ist, zwei getrennte Genehmigungsverfahren durchzuführen. Für das Straßenprojekt ist dies dann das sogenannte Planfeststellungsverfahren nach Fernstraßenrecht.“

„Monster“-Bekämpfer Josef Gais.

Eine aus Sicht von Josef Gais verwunderliche Antwort, denn: „Meines Wissens nach wollte man ursprünglich das Monster in einen Bebauungsplan der Stadt Freyung integieren – weil, wie es immer geheißen hatte, eben genau dies die schnellere und günstigere Methode für die Umsetzung sei.“ Mit dem Begriff „Monster“ bezeichnet Gais, der sich öffentlichkeitswirksam und mit Hilfe einer Online-Petition für den Ausbau als Kreisverkehr eingesetzt hatte (und dies immer noch tut), die von der Baubehörde und den politischen Entscheidungsträgern favorisierte Variante, den Kreuzungsbereich bei Freyung-Ort in Form eines 8er-Knotens zu realisieren.

„Aufgrund der 18 betroffenen Grundstückseigentümer hat man nun offensichtlich doch eingesehen, dass die Abwicklung über den Bebauungsplan nicht so einfach von statten gehen kann“, kommentiert Gais. „Vielleicht will man auch seitens der Stadt aus der Verantwortung für das Monster heraus“, spekuliert der 74-Jährige. „Vielleicht haben die Wendehälse eingesehen, dass sie was falsch gemacht haben.“ Die Umentscheidung könnte auch aus wahltaktischen Gründen erfolgt sein, mutmaßt Gais weiter.

Verfahrensinhalte: „Hier ist von min. einem Jahr auszugehen“

Wie wird das Planfeststellungsverfahren nun im Detail gehandhabt? Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis es abgeschlossen ist? Und: Welche Kosten entstehen dabei? Das Staatliche Bauamt äußert sich dazu folgendermaßen: „Das Planfeststellungsverfahren ist ein öffentliches Rechtsverfahren, das durch die Planfeststellungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern durchgeführt wird. Dabei werden die Pläne in der Gemeinde öffentlich ausgelegt und die Genehmigungsbehörde wägt dann über Einwände oder Anregungen in ihrem Planfeststellungsbeschluss ab. Über die Dauer gibt es keine einheitlichen Zeitangaben, man muss für die Verfahrensinhalte von mindestens einem Jahr ausgehen. Für das Planfeststellungsverfahren entstehen für den Antragsteller, also hier dem Staatlichen Bauamt, keine Gebühren.“
 
Keine Stellungnahme zum Thema gab es von Seiten der Stadt Freyung.
 
da Hog’n
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Schlagwörter: B12 Knoten, Freyung-Ort, Josef Gais, Kreuzungsumbau B12, Kreuzungsumbau Freyung-Ort, Staatliches Bauamt, Staatliches Bauamt Passau
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Ein Kommentar bei "„Monster“ bei Freyung-Ort: Schleicht sich die Stadt aus der Verantwortung?"

  1. Edenhofner Karl sagt:
    4. Februar 2017 um 20:07 Uhr

    Diese Monsteranlage stellt die in Waldkirchen noch in den Schatten. Von den Kosten ganz zu schweigen. Ob sie jemals funktioniert erfahren wir erst nach Fertigstellung. Berliner Flughafen Stuttgart 21 und viele andere Bauwerke dieser vom bauen keine Ahnung habenden angeblich gebildeten Ingenieure die wollen nur super teure Anlagen mit möglichst hohen Folgekosten. Einfache Bauwerke gibt’s nicht und gehen bei denen ……. nicht!

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