Freyung. Die „Freyunger Holz-Affäre“ landet nun doch nicht vor Gericht. Wie Richter Klaus Fruth auf Hog’n-Nachfrage bestätigt, wurde der Fall „vorläufig gem. 153a StPO gegen Zahlung von 8.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen eingestellt“. Aus diesem Grund wurde die Hauptversammlung, die eigentlich am kommenden Mittwoch, 14. März, hätte stattfinden sollen, abgesetzt. Nach Zahlung der festgelegten Strafe gilt der Fall als abgeschlossen. Der Holzhändler aus dem Landkreis Freyung-Grafenau, gegen den im Dezember 2017 ein Strafbefehl erlassen wurde, gilt dann weder als verurteilt noch als vorbestraft.
Wegen Betrug und Missbrauchs eines Berufstitels – er gab sich während der polizeilichen Vernehmung als Diplom-Ingenieur aus – hätte sich der Holzhändler vor Gericht verantworten müssen. Rund um einen Holzeinschlag auf dem Gelände des ehemaligen „Mun-Lagers“ in der Nähe der Freyunger Bundeswehr-Kaserne war es unter Beteiligung des Mannes, dessen Leumund Hog’n-Informationen zufolge aufgrund zwielichtiger Geschäftsprakitiken alles andere als einwandfrei sein soll, zu Ungereimtheiten gekommen. Das Verfahren gegen den früheren Bauhofleiter der Stadt Freyung, der ebenfalls an diesem Vorfall beteiligt gewesen sein soll, ist bereits eingestellt worden, da ihm die vorgeworfenen Tatbestände nicht nachgewiesen werden konnten. Der Holzhändler hatte gegen den vom Amtsgericht Freyung verhängten Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro vorsah, zunächst Einspruch eingelegt, sodass eine Verhandlung anberaumt wurde.
„Erst nach der vollständigen Zahlung ist der Fall abgeschlossen“
Doch zu dem Termin kommt es nun nicht. „Der Verteidiger (des Holzhändlers – Anm. d. Red.) hat in seiner Stellungnahme Bedenken geäußert gegen den Sachverhalt, der dem Angeklagten im Strafbefehl zur Last gelegt wurde. Er hat eine Einstellung nach Paragraf 153a StPO angeregt. Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge dies beantragt – mit der Auflage, dass der Angeklagte 8.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen bezahlt“, erklärt Richter Klaus Fruth dazu. Dabei habe sich die Staatsanwaltschaft an der im Strafbefehl festgesetzten Geldstrafe (80 Tagessätze à 100 Euro) orientiert.
Das Verfahren ist demnach von Klaus Fruth mit der Auflage, jeweils 2.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen, vorläufig eingestellt worden. „Falls der Angeklagte die vier Raten vollständig und rechtzeitig bezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Erst dann ist der Fall abgeschlossen“, betont der Freyunger Amtsrichter.