Grafenau/Freyung. Eine dritte Verhandlung wird nötig sein, um diesen verworrenen Fall endgültig abschließen zu können: In Grafenau soll der 45-jährige Angeklagte am 2. Juni 2016 die beiden Zeugen (21 und 30 Jahre alt) mit seinem VW Golf, der mit falschen Kennzeichen versehen war, verfolgt und den Audi der beiden Frischverliebten mehrfach gerammt und von der Straße gedrängt haben (da Hog’n berichtete). Widersprüchliche und verwirrende Aussagen aller Beteiligten während der ersten Verhandlung vor zwei Wochen machten einen zweiten Anlauf am Mittwochnachmittag nötig. Doch auch der neuerliche Prozess – die Aussagen zweier Polizisten, die die beschäditgen Fahrzeuge in Augenschein nahmen und Fotos machten, sollten eigentlich für Klarheit sorgen – musste ausgesetzt werden. Nun soll ein unfallanalytisches Gutachten für weitere Erkenntnisse sorgen, um ein abschließendes Urteil fällen zu können.
Dabei soll festgestellt werden, ob die Schäden am Audi in bewusster Absicht vom Angeklagten herbeigeführt worden sind. Die Bildaufnahmen sowie die Aussagen der beiden Beamten, die die Fahrzeuge kurz nach dem Vorfall im Juni des vergangenen Jahres in der Garage des 45-Jährigen begutachtet hatten, konnten die Frage, ob es tatsächlich zu den von den beiden Zeugen bestätigten Zusammenstößen gekommen ist, nicht eindeutig beantworten. „Der Golf war auf der Hebebühne, der Audi stand darunter. Bei letztgenanntem Fahrzeug war ein blauer, frischer Farbabrieb erkennbar“, erinnert sich der 43-jährige Beamte der PI Grafenau.
Utensilien der 30-jährigen Zeugin lagen auf der Straße
Den Audi hätte der Angeklagte, wie die beiden Zeugen im Laufe der ersten Verhandlung zu Protokoll gaben, zu sich nach Hause gebracht, während sie bei der Polizei Anzeige gegen den 45-Jährigen erstatteten. Die darin befindlichen Utensilien der Zeugin, die zum damaligen Zeitpunkt noch die Lebenspartnerin des Beschuldigten war, seien laut den Beamten bei ihrem Eintreffen vor der Garage auf der Straße gelegen. Weitere Besonderheiten seien den beiden Polizisten nicht aufgefallen.
Da auch die Aussagen der beiden Zeugen als wenig glaubwürdig einzustufen seien, wie sowohl der Verteidiger des 45-Jährigen als auch Richter Fruth betonten, und zudem die Polizeibeamten nicht alle Unklarheiten ausräumen konnten, soll nun ein unabhängiger Unfallgutachter prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, dass der Lackschaden am Audi vom VW Golf stammt. Für den Angeklagten ist die Sache indes klar: „Die Kratzer am Audi waren beim Kauf im Vertrag vermerkt.“ Das Fahrzeug habe er inzwischen weiterverkauft, jedoch ließe sich der aktuelle Halter dem 45-Jährigen zufolge ohne Probleme ermitteln. Warum er nicht gleich den Namen des Käufers ausfindig bzw. den Vertrag mitgebracht habe, konnte der Angeklagte hingegen nicht beantworten. „Letztens war die Druckerpatrone leer – und nun das…“, bemerkte Richter Fruth.
„Kann nicht sein, dass Sie sich aufführen wie ein Cowboy“
Sollte sich am dritten Hauptverhandlungstag herausstellen, dass der Angeklagte die Zeugen im Audi, dessen Besitz weiterhin nicht endgültig geklärt ist, mit Absicht gerammt hatte, liegt neben der Urkundenfälschung, die der 45-Jährige bereits zugegeben hat, auch das Delikt der Nötigung vor. Aufgrund seiner ellenlangen Vorstrafen – darunter: Betrug, fahrlässige Tötung im Strafenverkehr und Körperverletzung – sowie einer zum Tatzeitpunkt noch geltenden Bewährungsstrafe droht dem Beschuldigten dann der Gang ins Gefängnis. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für den „Bewährungsversager“. Richter Klaus Fruth bekräftige die sie in ihrem Vorschlag. An den Angeklagten gerichtet, sagte der Verhandlungsleiter abschließend: „Es kann nicht sein, dass Sie sich bei ihren Vorstrafen aufführen wie ein Cowboy.“
da Hog’n
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