Freyung. Es ging um den Verbleib von rund 130 Kubikmetern Holz, das im Laufe des Sommers auf dem städtischen Gelände unweit der Bundeswehr-Kaserne („Mun-Lager“) eingeschlagen – und unrechtmäßigerweise weiterverkauft worden war. Nachdem die Stadt Freyung um Bürgermeister Olaf Heinrich im Juni Anzeige gegen einen Holzhändler aus dem Landkreis Freyung-Grafenau erstattet hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Passau die Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs auf. Dabei geriet auch der (mittlerweile geschasste) Bauhof-Kapo in Verdacht, sich mitschuldig gemacht zu haben. Wie sich zuletzt herausstellte, konnten die ihm vorgeworfenen Tatbestände jedoch nicht nachgewiesen werden – das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Gegen den Holzhändler hingegen wurde nun ein Strafbefehl seitens der Staatsanwaltschaft erlassen, der dem Freyunger Amtsgericht vorliegt. Dies teilt Richter Klaus Fruth auf Hog’n-Anfrage mit.

Auf dem ehemaligen, sich mittlerweile im städtischen Eigentum befindlichen „Mun-Lager“-Gelände, wo ein Gebäude für die geplante Polizeiakademie enstehen soll, hatten sich die Ungereimtheiten in Sachen Holzeinschlag zugetragen. Der Fall wurde von der örtlichen Presse über mehrere Monate hinweg medial verfolgt.
80 Tagessätze zu je 100 Euro – diese Strafe erwartet den an den betrügerischen Geschäften beteiligten Holzhändler aus dem Landkreis, dessen Leumund Hog’n-Informationen zufolge aufgrund zwielichtiger Geschäftsprakitiken alles andere als einwandfrei sein soll. „Der Strafbefehl wurde wegen versuchten Betrugs sowie Missbrauchs eines Berufstitels erteilt“, erläutert Richter Fruth weiter.
„Schleierhaft“: Holzhändler gibt sich als „Diplom-Ingenieur“ aus
Letzteres Vergehen hat sich bei der polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ergeben: Der Holzhändler habe sich dabei als Diplom-Ingenieur ausgegeben – und sich unberechtigerweise mit einem Titel geschmückt, der ihm nicht zustehe. Warum er dies getan hatte, sei Fruth zufolge „schleierhaft“.
14 Tage hat der beschuldigte Holzhändler nach Zustellung des Strafbefehls Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Ist dies der Fall, kommt es zur Verhandlung vor Gericht. Sollte innerhalb der Frist kein Einspruch seitens des Holzhändlers eingelegt werden, ist der Strafbefehl rechtskräftig. Mit 80 Tagessätzen gilt er dann als nicht vorbestraft, so Fruth. Die Grenze liege bei 90 Tagessätzen. Somit erwarte den Beschuldigten kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.
da Hog’n