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Start Made in da Heimat Dokumentations-pflicht in der Gastronomie: „Unternehmertum ist nur noch Risiko“

Dokumentations-pflicht in der Gastronomie: „Unternehmertum ist nur noch Risiko“

veröffentlicht von Helmut Weigerstorfer | 11.02.2015 | 2 Kommentare
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„Die, laut Gesetz, im vornherein feststehenden Pausenzeiten sorgen dafür, dass Gäste nicht bedient werden“, kritisiert Jochen Stieglmeier.

Spiegelau. Die regionale Gastronomie-Branche schlägt Alarm – und zwar in Person von Jochen Stieglmeier, erster Vorsitzender des Vereins Nationalpark-Partner Bayerischer Wald e.V. und Vorstandsmitglied des Hotel- und Gaststättenverbandes, Kreisstelle Freyung-Grafenau. Der 49-jährige Besitzer des Tannenhofes in Spiegelau kritisiert die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten in Folge der Einführung des Mindestlohnes (MiLoG), der seit 1. Januar 2015 gültig ist. Stieglmeier betont: „Es geht in keinster Weise um die Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Aber: Das MiLoG hat keinerlei saisonalen Bezug, keine Flexibilität bei Krankheit und so weiter. Die Idee an sich ist nicht schlecht, aber nicht zu Ende gedacht.“

Arbeitszeit, Allergenkennzeichungen und Arbeitsplatzbeurteilungen

Dem Gastronomen zufolge wird seine Branche derzeit „zu Tode bürokratisiert und gleichzeitig vorkriminalisiert“. Neben den Arbeitszeiten müsse man seit Kurzem auch Allergenkennzeichnungen und Arbeitsplatzbeurteilungen durchführen. „Sieht jemand wirklich einen Sinn darin, dass sich Schiffsbesatzungen auf den deutschen Flüssen während einer Kreuzfahrt freinehmen und sich an Bord langweilen, dafür aber vielleicht zwei Monate später nach Hause kommen?“ Diese und andere Fragen und Feststellungen hat Jochen Stieglmeier in einer E-Mail zusammengefasst – und an Ministerpräsident Horst Seehofer geschickt:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,

sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgendes zu ihrer Information:

 

Das seit 1. Januar geltende Gesetz zur Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten und die damit einhergehende massive Beschränkung der Flexibilität, Reaktion auf Spitzenauslastungen, Krankheitsfälle, etc. macht es Dienstleistern wie uns, so gut wie unmöglich, erwartete Serviceleistungen betriebswirtschaftlich sinnvoll aufrecht zu erhalten. Die Regelung ist fernab ab jeder Realität und wahrscheinlich auch ein weiterer Sargnagel der bayerischen Wirtshauskultur. Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass nicht ein Stundenlohn von 8,50 Euro das Problem ist, sondern die realitätsfremde Gesetzgebung der Koalition aus CDU/CSU und SPD.

Wir haben uns die letzten Wochen sehr ausführlich und andauernd mit dieser Thematik befasst.

asdasd

Sieht die Zukunft seines Landhotels in Gefahr: Der Spiegelauer Gastronom Jochen Stieglmeier (links).

Nach reiflicher Überlegung und schweren Herzens haben wir uns nun dazu entschlossen, nach 50 Jahren Gastlichkeit, nachfolgende Änderungen mit sofortiger Wirkung umzusetzen:

  • Unser Restaurant/Wirtshaus ist von Montag bis Freitag erst ab 14.00 Uhr geöffnet. Mittagstisch entfällt komplett. Samstag und Sonntag ab 12.00 Uhr inkl. Mittagstisch
  • Wir führen eine Sperrstunde ab 1.00 Uhr ein. Auch für Hausgäste, Veranstaltung, Gruppen, Feiern, Stammtische.
  • Wir überlegen unser Restaurant/Wirtshaus nur noch für Hausgäste zur Verfügung zu stellen. Gäste von außer Haus können nicht mehr bei uns einkehren.

Damit würde eine Weitere, der ohnehin schon wenigen Alternativen für Urlaubsgäste und einheimische in unserer Gemeinde entfallen. Diese Entscheidung wollen wir noch vertagen.

Die, laut Gesetz, im vornherein feststehenden Pausenzeiten sorgen dafür, dass Gäste nicht bedient werden. Alle damit verbunden Umsatzeinbußen werden wir mit einer Personalreduzierung von 2,2 Arbeitsstellen kompensieren müssen, was uns sehr leid tut, auch weil die betroffenen Mitarbeiter ortsansässig und leider nicht mobil sind.

Unternehmertum ist nicht mehr Chance und Risiko sondern mittlerweile nur noch Risiko.“

da Hog’n

–> Mehr zum Thema: Gleiches Arbeitspensum bei gekürzter Arbeitszeit – der Mindestlohn und seine Folgen

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Schlagwörter: Gastronomie, Jochen Stieglmeier, Landhotel Tannenhof, Mindestlohn, Spiegelau
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2 Kommentare bei "Dokumentations-pflicht in der Gastronomie: „Unternehmertum ist nur noch Risiko“"

  1. Daniel Giffhorn sagt:
    17. Februar 2015 um 21:09 Uhr

    Hallo zusammen, was die Fam. Stieglmeier vergessen hat zu sagen: wir sind alle für den Mindestlohn und finden das sehr gut! Prekäre Arbeitsverhältnisse mit 3,5 oder xÜberstunden sind nicht haltbar und müssen bekämpft werden.

    Die Kontrolle vom Mindestlohn ist ebenfalls sehr wichtig, denn keiner soll Mitarbeiter ausbeuten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil schaffen. (Schaut euch mal die Textilindustrie an – dort passiert genau das, es wird jedoch ins Ausland verlagert.) Das geht beim Mittelstand (Frisör, Handwerk, Hotel, Gastronomie eben nicht.) Die Kontrolle sorgt für einen fairen Wettbewerb und nicht der Preis sondern die Qualität siegt. Das finde ich fein.

    Die Dokumentationspflichten und das Gesetz aus der EU zur Arbeitszeitverordnung ist so weltfremd, das jeder ein Täter ist und dann bestraft werden kann. Ein Beispiels: Du baust ein Haus und heute kommen die Dachdecker und um 3:00 am Nachmittag kannst de sagen, ich hab ein Haus. Pustekuchen – die standen um 08:00 bis 09:30 im Stau und um 3:00 Uhr ist das 3/4 Dach eingedeckt. Die Dachdecker haben mit Anfahr und Heimfahrt schon 10Std. gearbeitet, also ist jetzt Schluss. Die 1 Std. Vor dem Gewitter darf nicht mehr gearbeitet werden, sonst drohen Strafen bis 5000.000 Euro!

    Was denken Sie als Bauherr jetzt über das neue Gesetzt?

    Dito der Heizingsbauer, der Bäcker, der Gastronom, der IT Techniker, der Telefondienst usw…. Wir arbeiten alle weiter bis es passt oder wieder läuft.

    Das ist jetzt jedoch strengstens verboten, nach dem Vorbold vom Truck auf der Autobahn mit Sigi Tacho der kein Parkplatz findet und somit zu Straftäter wird.

    Ein Irrsinn der absolut gegen unsere Arbeitseinstellung geht und somit weltfremd ist. Außer es ist uns ab Morgen Wurscht ob es fertig wird oder nicht. Dann gibt’s aber auch mal einen Teller mit der Hälfte kalt, Hauptsache wir haben es noch vor der Verordnung Geschäft nach Hause zu gehen.

    Das Betrofft auch die mitarbeitenden Familienmitgglieder – die sind im Sinne der Mitarbeiter. Eine Prüfung und die ganze Familie ist Pleite – weil diese gearbeitet haben!
    Ich habe in jungen Jahren doppelt soviel gearbeitet plus Nebenjob und mir und der Famiele ein Eigenheim gebaut. Aus heutiger Sicht wäre die Familie auf der Straße und ich wegen Zahlungsunfähigkeit im Gefängnis. Die angedrohten Straffen würden mehr kosten als ich geschaffen hab.

    So, obwohl mir noch vieles einfällt – reicht’s gLaube ich.

    Denkt einfach mal darüber nach oder macht euch mal schlau, was da auf uns zu kommt.

    Antworten
    • Daniel Giffhorn sagt:
      17. Februar 2015 um 21:14 Uhr

      Die Rechtschreibfehler liegen am CSI das ich gerade schau und der iPad Tastatur

      Antworten

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