Unternehmer Hans Buchban (61), der in Zwiesel eine ambulant betreute Wohngruppe einrichten möchte.
Regen/Zwiesel/Landau. Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. In Folge der Berichterstattung des Onlinemagazins „da Hog’n“ („Buchban vs Adam: Ist es ein baurechtliches oder ein persönliches Problem?“) hat sich nun Landrat Michael Adam in einer E-Mail an den Pflege-Unternehmer Hans Buchban gewendet. Darin betont der Landkreis-Chef noch einmal, warum die viel zitierte „TA Lärm“ für das Genehmigungsverfahren wichtig sei. Außerdem sicherte der SPD-Politiker dem Landauer, der mit der Errichtung einer Prangertafel in Zwiesel gedroht hatte, nicht ohne ironischen Unterton die volle Unterstützung bei seinem Projekt zu – er selbst möchte die Kosten für das noch ausstehende Lärmgutachten „aus der privaten Schatulle bezuschussen“.
Michael Adams Brief an Unternehmer Hans Buchban im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Buchban,
ich habe gerade die heutige Berichterstattung des Online-Magazins „Da Hog‘n“ über Ihre in Zwiesel geplante Intensivpflegeeinrichtung gelesen – und ich bin, gelinde gesagt, geplättet. Ich kenne Sie überhaupt nicht – und dennoch erwecken Sie hier den Eindruck, als ob ich persönlich etwas gegen Sie oder Ihre Einrichtung hätte. Aus meiner Sicht ist das genaue Gegenteil der Fall: Als Landkreispolitiker würde ich mich sehr freuen, wenn Sie die von Ihnen geplante Einrichtung in Zwiesel eröffnen würden. Ein und einziges Problem dabei: Als Leiter der Staatsbehörde Landratsamt muss ich jedoch auf das juristische Urteil meiner Fachkräfte vertrauen. Und demnach ist im vorliegenden Genehmigungsverfahren die TA Lärm anzuwenden und ein entsprechendes Gutachten ist notwendig. Nicht einseitig zum Schutz Ihrer Patienten oder Bewohner, sondern u. a. auch zum Schutz der Einrichtungen in der Umgebung.
„Werde Kosten für das geforderte Gutachten mit 500 Euro aus meiner privaten Schatulle bezuschussen“
Adam an Buchban: „Ich würde Sie natürlich auch bei einer Spendenakquise unterstützen.“
In diesem Spannungsfeld bewege ich mich bereits seit einem Jahr. Und wenngleich dies nicht meine rechtliche Aufgabe als Landrat ist, möchte ich Ihnen ein versöhnliches Signal senden: Zwar kann ich persönlich beim besten Willen nicht nachvollziehen, weshalb Sie sich so beharrlich weigern, ein völlig unspektakuläres Gutachten in Auftrag zu geben, auf Grundlage dessen wir Ihnen bereits vor Monaten eine Genehmigung hätten erteilen können. Meine Fachleute schätzen die Kosten eines solchen Gutachtens – nach Rücksprache mit entsprechenden Büros – auf rund 2.000 Euro ein. Dies halte ich – angesichts des von Ihnen bei Bau- und Einrichtungsmaßnahmen zu betreibenden Aufwands – für eine mehr als überschaubare Summe. Dennoch möchte ich Ihnen – um Ihre soziale und uneigennützige Ader zu würdigen und zu unterstützen – anbieten, dass ich die Kosten für das vom Landratsamt Regen geforderte Gutachten mit 500 Euro aus meiner privaten Schatulle bezuschusse. Ich würde Sie natürlich auch bei einer Spendenakquise unterstützen. Ich denke, dass es durchaus mehr Landkreisbürger gibt, die Ihre geplante Einrichtung für gut und richtig halten und die so bereit wären Sie auch mit einem Geldbetrag zu unterstützen.
Ich hoffe sehr, dass Sie dieses Angebot meinerseits annehmen – und das Landratsamt Regen nach Vorlage des besagten Gutachtens zeitnah eine Genehmigung für Ihre Einrichtung erteilen kann. Ich würde mich sehr freuen, mit Ihnen sehr bald auf die Eröffnung Ihrer Einrichtung anstoßen zu können!
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