Passau/Obernzell. Zwei Jahre, nachdem die beiden Jagdhunde „Babsi“ und „Lola“ bei einer Drückjagd am Dreikönigstag 2015 in der Nähe von Untergriesbach absichtlich erschossen worden sind (da Hog’n berichtete), hat der angeklagte Jäger (61) bereits den dreizügigen Straf-Instanzenweg ausgeschöpft. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat nun die Meinung des Landgerichts Passau vom vergangenen Sommer bestätigt, das sich wiederum an das Ersturteil des Amtsgerichtes Passau vom Sommer 2015 hielt: Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – die Folge: die Waffenbesitzkarte des Mannes wird eingezogen, sein Jagdschein nicht verlängert. Zudem muss er eine Geldstrafe zahlen. In jeder Instanz gab der Jäger offen zu, dass er „erst auf den einen, dann auf den anderen Hund geschossen“ hat.
Kristin Wendler, Sprecherin des Landgerichtes, teilt mit: „Das OLG hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Mit dieser Entscheidung ist das Landgerichtsurteil rechtskräftig.“ Bei dem Richterspruch ging es (wie bei allen Verhandlungen) um eine Geldstrafe für das sog. Töten zweier Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund – festgesetzt auf 90 Tagessätze, womit man in Deutschland nicht als vorbestraft gilt. Es braucht jedoch nicht allzu viel Phantasie, um zu erklären, warum der verurteilte Jäger trotzdem alle juristischen Mittel ausgenutzt hatte: Er kämpfte um Jagdschein und Waffenerlaubnisse.
„Das war keine Jagd, das war ein Raubzug“
Sein Jagdschein ist bereits seit April 2015 abgelaufen. Einige Wochen später hatte die Ordnungsamtschefin im Amtsgericht als Zeugin ausgesagt: „Wir haben die Entscheidung über eine Verlängerung wegen dieses Strafverfahrens ausgesetzt. Für uns war das mit den Hunden unabhängig vom Strafverfahren eine missbräuchliche Verwendung des Jagdscheins.“ Zur Erklärung: Nicht erst ab 91, sondern schon ab 60 Tagessätzen droht der Makel „Unzuverlässigkeit“ – und somit eine fünfjährige Sperre, was Jagdschein und Waffenerlaubnisse betrifft. Eine Sperre kann auch unabhängig vom Strafrecht verhängt werden.
Um Jäger bleiben zu dürfen, nahm es der 61-Jährige also auf sich, gleich zweimal in Passau auf der Anklagebank zu sitzen und um einen Freispruch zu kämpfen – nicht gerade angenehm, wenn man bedenkt, dass viele nicht nur wohlgesonnene Zuschauer bei den Verhandlungen anwesend waren. Zumal der Angeklagte bestimmte Fragen nie schlüssig beantworten konnte – unter anderem, warum er die toten Hunde damals unter einem Reisighaufen versteckt hatte, warum er die teils zerschossenen GPS-Halsbänder und Warnwesten verschwinden ließ und warum er die Polizei nicht sofort informiert hatte.
Er lamentierte stattdessen über die ihm gegenüber nicht angekündigte Drückjagd mit acht Hunden an besagtem Tag im Nachbarrevier: „Das war keine Jagd, das war ein Raubzug.“ Die Nachbarn würden sich durch ihre Jagdhunde das Wild von fremden Revieren vor die Flinte treiben lassen. Der Berufungsrichter zeigte sich davon unbeeindruckt, wandte sich mit folgenden Worten an den 61-Jährigen: „Sie wollten subjektiv in dem Moment nicht Ihr Jagdrecht verteidigen. Sie wollten in Ihrer Verärgerung ein Exempel statuieren – und haben die beiden Hunde abgeknallt.“
„Die Waffen hat der Angeklagte inzwischen abgegeben“
In Folge des Urteils behält auch das Landratsamt seine 2015 angekündigte Linie bei. Sprecher Werner Windpassinger sagt: „Die Waffenbesitzkarte ist eingezogen, die Waffen hat der Angeklagte inzwischen abgegeben.“ Und was passiert nun mit dem Jagdschein? „Die beantragte Verlängerung wurde von uns solange nicht bearbeitet, bis ein endgültiges Urteil im Strafverfahren da ist. Jetzt kommt eine Verlängerung nicht mehr in Frage.“
Christine Pierach
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