Patersdorf/Regen. Die Warnung des Landratsamtes Regen, dass am Wochenende ein infizierter Besucher in der Disco Tenne in Patersdorf war, schlägt hohe Wellen. Bürger und Medienvertreter fragen sich: „Wie konnte das passieren?“ Nach Antworten darauf suchen die Mitarbeiter des Landratsamtes derzeit: „Wir prüfen, wie es dazu kommen konnte, dass jemand ohne notwendigen PCR-Test in das Lokal kommen konnte“, wird Landratsamtspressesprecher Heiko Langer in einer entsprechenden Pressemeldung zitiert.
Ersten Erkenntnissen nach hat sich die betroffene Person laut der Mitteilung am Freitag auf eine mögliche SARS-CoV-2-Infektion via PCR-Untersuchung testen lassen. Die Auswertung lag aber zum Zeitpunkt des Besuches am Samstagabend noch nicht vor. „In aller Regel liegt das Ergebnis spätestens nach 24 Stunden vor“, weiß Langer. In diesem Fall habe es aber Verzögerungen gegeben. Der Grund dafür ist unbekannt, aber auch nicht von Bedeutung. Der Betroffene sei jedenfalls, wie das Landratsamt auf Hog’n-Nachfrage bestätigt, weder geimpft noch genesen gewesen.
Fehlerhafte Kontrolle oder irgendwie reingemogelt?
Denn klar ist: Ohne gültigen Testnachweis hätte der junge Mann nicht in das Lokal dürfen. Nach Besucheraussagen wurden die Gäste beim Einlass kontrolliert. Noch ungeklärt ist, wie der Mann dennoch in die Disco kam: „Wir wissen noch nicht, ob es eine fehlerhafte Kontrolle war oder ob sich der Mann irgendwie reingemogelt hat“, erklärt der Landkreissprecher. Beides werde aber ermittelt und beide Seiten müssen mit erheblichen Strafen rechnen, wie es in der Notiz heißt.
Denn: Mindestens dem Besucher hätte klar sein müssen, dass er falsch handelt. Zudem hätte der Betreiber sicherstellen müssen, dass kein Gast ohne Beachtung der 3G plus-Regelung ins Haus kommt. Demnach müssen Gäste einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.
Das erste Öffnungswochenende und die Folgen
„Die Erfahrung des ersten Öffnungswochenendes zeigt, dass wir die Kontrollen, die bisher schon stattfanden, auch weiterhin durchführen müssen“, erklärt der Pressesprecher. Wobei die Ereignisse die Verantwortlichen im Landratsamt nicht überraschend getroffen haben. Durch die – von der Politik – für Club- und Diskobesuche verfügten Erleichterungen und der damit verbundene Besucherandrang beleben das Nachtleben, dies führe zwangsläufig aber auch zu einem erhöhten Infektionsrisiko.
da Hog’n