Regen. Am Wochenende gab es einen weiteren Coronafall in einer Discothek im Landkreis Regen, wie das Landratsamt via Pressemitteilung informiert. In der Nacht von Freitag auf Samstag, 1. auf 2. Oktober, befand sich eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person in der Regener Diskothek „Martinique“. Zum Zeitpunkt des Besuchs hatte diese noch keinen vollständigen Impfschutz erhalten. Danach bekam die junge Frau ein positives Testergebnis zugestellt, zudem zeigten sich erste Krankheitsanzeichen. Somit ist die Besucherin die zweite Corona-Infizierte nach dem Vorfall in der Disco „Tenne“ im benachbarten Patersdorf (da Hog’n berichtete).
Alle Gäste, die am Freitagabend bzw. Samstagmorgen die Diskothek Martinique besucht haben, sollen auf Krankheitsanzeichen wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen achten, teilt das Landratsamt weiter mit. Bei Auftreten von Symptomen sollen sie sich in eine Selbstisolierung begeben und sich bei den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes (Tel. 09921/601660) melden. Unabhängig von Symptomen werde allen Besuchern empfohlen sich zeitnah einer PCR-Testung oder zumindest einer PoC-Schnelltestung zu unterziehen. Durch die Maßnahmen sollen mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden, heißt es weiter in der Mitteilung.
„Infektionsschutzkonzept muss zwingend vorhanden sein“
In diesem Zusammenhang weisen die Landratsamtsverantwortlichen die Betreiber von Diskotheken und Veranstaltern auf ihre Verantwortung hin: „Wer mit dem 3G-plus-Konzept arbeitet, muss auch die entsprechenden Regeln befolgen“, sagt der stellvertretende Landrat Helmut Plenk. Demnach müsse die Einlasskontrolle zuverlässig durchgeführt werden. „Auch ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept muss zwingend vorhanden sein“, teilt Plenk weiter mit. Zur Verantwortung der Betreiber gehöre in diesem Zusammenhang auch darauf zu achten, dass die Besucherzahl der Konzession und den baulichen Gegebenheiten angemessen sei.
Der Betreiber müsse in der Lage sein, bei einem Infektionsfall die Besucher zu benachrichtigen. Hier könne auch der Einsatz von elektronischen Gästeverwaltungen wie die Corona-Warn-App oder Luca-App gute Dienste leisten. Wenn alle Gäste schnell und umfassend informiert werden können, dann könnte auf amtliche Warnungen über die Medien verzichtet werden. Die Betreiber könnten sich bezüglich der Maßnahmen von den Mitarbeitern im Gesundheitsbereich beraten lassen. „Wir stehen gerne helfend zur Seite“, versichert Plenk.
Hintergrund
Für Clubs und Diskotheken gilt derzeit die sogenannte 3G-plus-Regel. Demnach müssen Besucher einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.
da Hog’n