Der Landkreis Regen reagiert auf den hohen Inzidenzwert und verschärft in Person von Landrätin Rita Röhrl seine Corona-Maßnahmen.

Regen. „Die bisher nur nachts geltenden Ausgangsbeschränkungen werden ab Samstag auch tagsüber gelten“, teilt Landrätin Rita Röhrl via Pressenotiz mit. Der Landkreis Regen habe angesichts der weiter steigenden Inzidenzzahlen handeln müssen. „Wir haben nun einen Wert von über 500 Infizierte pro 100.000 Einwohner erreicht“, weiß sie – und nachdem weder Rückgang noch Stillstand in Sicht sind müsse man die Auflagen weiter verschärfen.

Landrätin Rita Röhrl (links daneben Arberlandkliniken Chef Christian Schmitz) verkündete am Freitag strengere Corona-Maßnahmen für den Landkreis Regen. Foto: Langer/Landkreis Regen

Demnach soll in einer neuen ergänzten Fassung der Allgemeinverfügung nun die ganztägige Ausgangsbeschränkung festgeschrieben werden. „Die Wohnung darf dann nur noch aus triftigen Grund verlassen werden“, betont die Landrätin und zählt einige der Gründe auf: „Natürlich darf die Wohnung zum Arbeiten verlassen werden, auch die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen gehört zu den Gründen, die das Verlassen gestatten.“ Daneben ist auch das Einkaufen, die Inanspruchnahme von erlaubten Dienstleistungen und auch die Abholung die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke aus Gastronomiebetriebe gestattet.

„Ich hoffe, die Einschränkungen werden beachtet“

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Der Ehegatte, der Lebenspartner (auch nichtehelich), Verwandte in grader Linie und Kranke oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) können besucht werden. Auch die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, oder die Erledigung von Besorgungen für diese, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften sowie die Teilnahme an Beerdigungen ist weiterhin möglich. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung ist erlaubt. „Und Tiere können selbstverständlich auch versorgt werden, dazu gehört auch der Gassigang“, wird die Landrätin in der Meldung zitiert.

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Im Übrigen weisen die Verantwortlichen im Landratsamt Regen auch darauf hin, dass der Aufenthalt im Landkreis Regen von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises ebenfalls nur erlaubt ist, wenn triftige Gründe vorliegen. „Ich hoffe, dass die Menschen die Einschränkungen auch beachten“, erklärt Röhrl. Ziel müsse es sein die Kontakte weiter zu reduzieren, so dass man nicht gezwungen sei, weitere Einschränkungen vorzunehmen.

da Hog’n


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