Weiden/Kirchroth. Der Fall hatte Anfang Mai für überregionale Schlagzeilen gesorgt (da Hog’n berichtete): Brummi-Fahrer Michael Sättler aus Weiden in der Oberpfalz war damals mit seinem Lkw auf der A3 Richtung Regensburg unterwegs, als ihn ein Nissan-Fahrer mit FRG-Kennzeichen immer wieder aufs Neue ausbremste und zum Spurwechsel nötigte. Sättler hatte alles von seinem Führerhaus aus per Handy-Kamera mitgefilmt – und das Video im Anschluss bei Facebook eingestellt. Mehr als eine Million mal wurde der „Streifen“ mit Autobahn-Wild-West-Charakter mittlerweile aufgerufen. Die Polizei, die aufgrund des großen medialen Boheis schnell von der Sache Wind bekommen hatte, kündigte auf Hog’n-Nachfrage an, allein von Amts wegen Ermittlungen gegen den FRG-Fahrer einleiten zu müssen. Der Vorwurf: Nötigung im Straßenverkehr. Wir haben uns nach dem Stand der Dinge erkundigt.
„Der übliche Weg ist der, dass die Betroffenen, also sowohl der Lkw-Fahrer als auch der Pkw-Fahrer, von der Polizei vernommen werden. Der Fall wird dann nach Abschluss der Vernehmungen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, teilt Kriminalhauptkommissar Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern mit. Zuständig dafür sei die Staatsanwaltschaft Straubing, da sich der Vorfall auf der Autobahn in Höhe Kirchroth ereignete. Stand der Dinge ist derzeit folgender: Die Ermittlungsgesuche seien bei den zuständigen Polizeiinspektionen eingegangen. Demnächst würden Lkw-Fahrer, der Hog’n-Informationen zufolge Michael Sättler heißt, und der beschuldigte Pkw-Lenker von den Beamten vor Ort vernommen. „Wobei der Beschuldigte das Recht hat, die Aussage zu verweigern“, wie Tomaschko betont.
„Filmen dürfte im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegen“
Sättler hatte, wie er im Video bereits angekündigt hatte, eigenen Aussagen zufolge Ende Mai Anzeige bei der Polizeidienststelle Weiden erstattet. Dabei habe er bereits eine Zeugenaussage hinterlegt. Ob er, wie von ihm befürchtet, Probleme aufgrund des von ihm während der Fahrt aufgenommenen Handy-Videos bekommen habe, verneint Sättler: „Bisher nicht.“
„Das Filmen des Lkw-Fahrers dürfte im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegen“, schätzt Günther Tomaschko die Lage vorab ein. Ähnlich wie das Telefonieren während des Autofahrens. Beim Pkw-Fahrer handele es sich hingegen um ein strafrechtlich relevantes Vergehen. Feststeht: Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft musste in diesem Fall von Amts wegen ermittlerisch tätig werden: „Nach der Prozessordnung besteht das Legalitätsprinzip“, erklärt Tomaschko. Das heißt: Wenn eine Strafverfolgungsbehörde wie die Polizei von einer strafbaren Handlung – in jenem Fall besteht dem Kriminalhauptkommissar zufolge der Verdacht der Nötigung oder einer Straßenverkehrsgefährdung – Kenntnis habe, dann ist sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Wir bleiben dran am Thema…
da Hog’n
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