Regen/Zwiesel. Hohe Wellen schlägt derzeit die von Hans Buchban geplante „Prangertafel“ in Zwiesel. Der Unternehmer möchte dort darauf hinweisen, dass die Mitarbeiter des Regen Landratsamtes sein Projekt einer Wohngruppe im alten Pfarrhaus verhindern möchten – bereits am Mittwoch berichteten zahlreiche Medien darüber. Nun hat sich Landrat Michael Adam in diesem Zusammenhang an den Zwieseler Bürgermeister Franz-Xaver Steininger gewendet. Darin erklärt der Landkreis-Chef seine Sichtweise zum Streitthema – und begründet die Hartnäckigkeit der Behörde bei der Forderung der noch ausstehenden Unterlagen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steininger, lieber Xav,
„wohl aufgrund des Berichts über o.g. Bauantrag in diversen Medien, sind heute mehrere Anfragen von Zwieseler Stadträten bzw. deren Verwandten bei mir eingegangen, die eine Schilderung der Sach- und Rechtslage aus Sicht des Landratsamtes Regen erbitten. Nachdem für Stadträte und Bürger, insoweit rechtlich nicht direkt von dem Vorhaben betroffen, keinerlei Auskunftspflicht und –recht besteht, habe ich sämtliche Anfragen an die Stadt Zwiesel vertreten durch Dich als Ersten Bürgermeister verwiesen.
Im Folgenden möchte ich Dir – zur Vereinfachung – unsere Sichtweise kurz schriftlich darlegen. Eine vollständige Weitergabe dieser Nachricht mitsamt Anhängen an die Damen und Herren des Zwieseler Stadtrats durch den Ersten Bürgermeister wird im Bedarfsfall natürlich anheimgestellt.
Eine fachliche Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom heutigen Tage findest Du anbei.
In der Stellungnahme kommt klar zum Ausdruck, welche immissions- und baurechtlichen Erfordernisse bei der Genehmigung der gewünschten Intensivpflegeeinrichtung gegeben sind. Hier vollzieht das Landratsamt Regen eindeutige rechtliche Vorschriften, die weder politisch noch dialektisch auflösbar sind. Hinzu muss – zumindest in meiner persönlichen Betrachtung – aber auch eine gewisse politische Vorsorge kommen: Denn es ist eben nicht ausreichend, dass der Antragsteller mit dem angrenzenden Jugendcafé einen privatrechtlichen Vertrag hinsichtlich der Lärmbelastung geschlossen hat. Dieser ist nach unserer Einschätzung im Streitfall rechtlich relativ leicht „umschiffbar“.
Welche Gefahr droht? Einfach gesagt die Gefahr, dass das Landratsamt Regen nachträglich Lärmquellen in der Nachbarschaft einer beantragten, dann in Betrieb befindlichen Intensivpflegeeinrichtung abstellen muss, wenn bestimmte gesetzlich vorgegebene Grenzwerte innerhalb der Einrichtung durch Einwirkungen von außen überschritten werden. Ich muss an dieser Stelle wohl nicht ausführen, was dies konkret für die Umgebung (v.a. das Jugendcafé) bedeuten würde. Und selbst wenn man an das Gute im Menschen glaubt, ist – aufgrund der jüngsten überregionalen Berichterstattung über die nachbarschaftlichen Beziehungen des Antragstellers in anderen Landkreisen – nicht mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es niemals zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten im Umfeld des beantragten Umfelds kommen wird.
„… aber hatte ich diesen Vorwurf der Abwerbung von Pflegekräften nicht einmal selbst im Kopf“
Ich wurde von einigen Stadträten auch gebeten, meine politische Einstellung zu dem Projekt darzulegen:
Ich persönlich sehe einen absoluten Bedarf an derartigen Intensivpflegeeinrichtungen – insbesondere im ländlichen Raum. Daher unterstütze ich – und hier kann ich auch für alle Mitarbeiter des Landratsamts sprechen – die Ansiedelung der beantragten Einrichtung nach Kräften. Die Tatsache, dass die Einrichtung nicht in gemeinnütziger Form, d.h. in öffentlicher oder frei-caritativer Trägerschaft, sondern privatwirtschaftlich mit Gewinnerzielungsabsicht entstehen würde, tut meiner Unterstützung keinerlei (!) Abbruch. Auch nicht die Tatsache, dass der Antragsteller nach einer Genehmigung einen hohen Bedarf an Pflegekräften haben würde.
Der Antragsteller behauptet zwar, dass ich als Landrat eine Genehmigung deshalb widerrechtlich vermeiden wolle, weil er den Kreiskrankenhäusern Zwiesel-Viechtach Pflegekräfte abwerben könnte. In Wahrheit aber hatte ich diesen Vorwurf, bis zu dem Tag an dem ich von ihm in der Zeitung erfuhr, nicht einmal selbst im Kopf. Und auch heute schätze ich weder die Gefahr einer Abwerbung, noch die Probleme im Nachgang einer mutmaßlichen solchen als sonderlich hoch bzw. bedenklich ein. Und auch grundsätzlich wäre es naiv zu glauben, dass eine Kreisverwaltungsbehörde eine Baugenehmigung, deren Versagung ja jederzeit gerichtlich überprüfbar wäre, aus solchen politischen Gründen versagen kann. Soetwas würde uns vor dem Verwaltungsgericht sofort um die Ohren fliegen.
Ich kann für mich persönlich sagen, dass ich vor fast genau einem Jahr erstmals mit der Thematik befasst wurde. Damals rief mich der Antragsteller erstmals sehr aufgebracht an und äußerte Unverständnis darüber, dass er ein entsprechendes Lärmschutzgutachten vorlegen müsse. Ich konnte ihn damals telefonisch zur Beauftragung des Gutachtens bewegen. Ich rief sogar einen im Urlaub befindlichen Mitarbeiter an, um direkt auf dem kurzen Dienstweg einen Kontakt zu einem möglichen Gutachter zu vermitteln. Der Antragsteller zeigte sich damals erfreut und dankte mir. Ich hörte in der Folge nichts mehr von ihm und ging davon aus, dass uns das Gutachten vorgelegt werden wird.
„Leider war die Atmosphäre seitens des Antragstellers bereits vor Beginn des Gesprächs sehr aufgeheizt“
Wenige Wochen später musste ich dann – ohne vorherigen nochmaligen Kontakt – im Bayerwald-Boten lesen, dass mir der Antragsteller öffentlich vorwirft, eine Genehmigung vorsätzlich und widerrechtlich zu versagen. Es wurde mit rechtsaufsichtlicher Überprüfung gedroht. Mehr noch: Man drohte meinen Mitarbeitern und mir in sehr unflätiger Art u.a. mit persönlichen Schadenersatzforderungen. Bis heute folgten hierauf aber keinerlei weiteren Schritte des Antragstellers. Nachdem ich Anfang Januar 2015 dann einen wirklich herzzerreisenden Brief eines siebenjährigen Buben aus Lindberg erhalten hatte, der mich bat, ihn bei der Suche nach einem Intensivbetreuungsplatz für seinen verunglückten Vater zu unterstützen, und dabei auch auf eine mögliche Einrichtung in Zwiesel anspielte, wies ich die zuständige Abteilungsleiterin im Landratsamt an, unsererseits den Antragsteller nochmals einzuladen.
Obwohl es überhaupt nicht Aufgabe eines Landratsamtes ist, Antragsteller, die monatelang nichts mehr von sich hören lassen, zur Komplettierung ihrer Antragsunterlagen zu bewegen, lud Frau Zöls Anfang dieser Woche Antragsteller, Stadt Zwiesel und Fachstellen zu einem erneuten Gespräch. Als Ziel hatten wir ausgegeben: Erlangung der Genehmigungsfähigkeit. Leider war die Atmosphäre seitens des Antragstellers aber bereits vor Beginn des Gesprächs aufgrund von Provokationen und Sticheleien sehr aufgeheizt, was sich auch im Laufe der Besprechung nicht änderte. Letztlich hat uns der Antragsteller bereits vor und auch nach dem Termin damit gedroht, eine Tafel, welche derjenigen in Landau/Isar entspricht, auf seinem Grundstück in Zwiesel neben dem Pfarrhof aufzustellen.
Summa summarum: Herr Buchban ist und bleibt gefordert. Denn der bloße Verweis darauf, dass in einer beantragten Einrichtung schwerstkranke Menschen behandelt werden, entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben.“
Mit freundlichen Grüßen
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–> Wie Antragssteller Hans Buchban die Sachlage beurteilt, lest Ihr demnächst auf www.hogn.de – Eurem Onlinemagazin für den Bayerischen Wald.