Bad Füssing. Eine medizinische Reha-Maßnahme nach einer Operation oder einer Erkrankung hat vor allem ein Ziel: dass Patienten schnell wieder in den Alltag zurückkehren können. Und das gelingt am besten in einer Umgebung, in der sich die Betroffenen auch wohlfühlen. Diese zu finden und gegenüber der Rentenversicherung als Kostenträger durchzusetzen, wird jetzt leichter: Künftig erhalten Patienten bei der Auswahl ihrer Reha-Klinik deutlich mehr Mitspracherecht.
Ab Juli dieses Jahres können sie die Einrichtung ihrer bevorstehenden Rehabilitation selbst auf einem Fragebogen auswählen. „Das ist ein noch kaum bekannter Meilenstein, der die individuellen Bedürfnisse der behandelten Menschen enorm stärkt“, sagt Markus Zwick, Vorstandsvorsitzender der Johannesbad Gruppe, die bundesweit 13 Fachkliniken und Reha-Zentren an zwölf Standorten betreibt.
„Wunsch- und Wahlrecht steht über allem“
Menschen, die selbst schon einmal eine Reha-Maßnahme absolviert haben, kennen die Situation nur zu gut: Es konnte passieren, dass eine Einrichtung vorgegeben wird, die man aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht wollte. Bisher kostete es die Reha-Teilnehmer viel Kraft und Zeit, diese Entscheidung – wenn überhaupt – noch zu revidieren. „Das wird sich künftig ändern, weil das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten über allem steht“, sagt Johannesbad-Vorstandschef Zwick.
Fundament für die erweiterten Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten ist ein neues Gesetz im Bereich der Rehabilitation, das bereits 2021 beschlossen wurde und ab Jahresmitte Anwendung findet. Es regelt die Zulassung, Vergütung und Belegung von Reha-Einrichtungen neu.
Wörtlich heißt es in einer offiziellen Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung: „Äußern Versicherte einen expliziten Klinikwunsch, wird diesem durch die Rentenversicherung immer dann direkt entsprochen, wenn die Einrichtung eine Zulassung hat und die Hauptdiagnose, Nebendiagnose sowie unabdingbare Sonderanforderungen von der gewünschten Klinik erfüllt werden.“ Unter das letzte Kriterium fallen beispielsweise die Wahl eines Bundeslandes oder die Option, eine Begleitperson mitbringen zu können.
Reha-Teilnehmer können Widerspruch einlegen
Praktisch heißt das: Versicherte können bereits in ihrem Reha-Antrag einen konkreten Wunsch für eine bestimmte Einrichtung angeben. „Sie sollten das auch tun“, rät Markus Zwick. Denn nutzen Patienten diese Möglichkeit nicht, entscheidet künftig der Computer mit einem Algorithmus: In diesem Fall wird laut Rentenversicherung IT-gestützt entsprechend einer von der Deutschen Rentenversicherung festgelegten Gewichtung der Kriterien Qualität (50 Prozent), Entfernung (10 Prozent) und Wartezeit (40 Prozent) eine Rangliste für eine Klinikauswahl erstellt.
Rentenversicherungsträger müssen dann übrigens – auch das schreibt das neue Wunsch- und Wahlrecht vor – „unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere Rehabilitationseinrichtungen vorschlagen“. Wichtig zu wissen: Versicherte haben immer 14 Tage Zeit für eine Rückmeldung zur gewünschten Reha-Einrichtung.
Die Johannesbad Gruppe ermutigt Patienten, von dieser neuen, bisher kaum bekannten Chance Gebrauch zu machen: „Nutzen Sie Ihr Recht auf Wahl der Rehabilitationsklinik oder Vorsorgeeinrichtung“, betont der Johannesbad-Vorstandschef. „Daher ist es besonders wichtig, sich frühzeitig bei seinem niedergelassenen Arzt oder seiner Ärztin, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Kostenträger oder im Internet über geeignete Einrichtungen zu informieren“, sagt er. Auch weiterhin gilt: Ist man mit den Vorschlägen der Rentenversicherung nicht einverstanden, können Reha-Teilnehmer Widerspruch einlegen. Die Johannesbad Gruppe bietet dafür unter anderem ein eigenes Informationsangebot im Internet. Dort erfahren Patienten, wie sie ihren Klinikwunsch fundiert begründen oder eine etwaige Zuweisung nachträglich noch ändern.
Erfüllen Kliniken geltende Qualitätsstandards?
Entscheidend dafür, ob eine Klinik überhaupt in Frage kommt, sind neben den medizinischen Indikationen weitere Voraussetzungen: ob beispielsweise zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Einrichtung ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag besteht und ob die Kliniken geltende Qualitätsstandards erfüllen. Für die Johannesbad Kliniken treffen all diese Kriterien zu. „Da alle Johannesbad Kliniken über diese Verträge und Zertifizierungen verfügen, können Patienten frei aus unseren Einrichtungen auswählen“, sagt Zwick.
da Hog’n/ obx-news