Grafenau/Freyung. „Und dann hamd sa se so richtig d’Fotzn heag’haut“, erinnert sich die 30-jährige Zeugin an jenen 2. Juni des Vorjahrs. Auf der Anklagebank: Ihr damaliger Freund (45), den sie zum Tatzeitpunkt bereits mit ihrem heutigen Mann (21) betrogen hatte, der ebenfalls vor Gericht seine Aussagen zu Protokoll gab. In Grafenau soll der 45-Jährige die beiden Zeugen mit seinem VW Golf, der mit falschen Kennzeichen versehen war, verfolgt haben, soll die beiden Frischverliebten in einem Audi – den er seiner mittlerweile Ex-Freundin angeblich zuvor geschenkt hatte – mehrfach gerammt und von der Straße gedrängt haben. Der Tatvorwurf, für den er sich am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgericht Freyung verantworten musste: Urkundenfälschung und Nötigung.
Ein verworrener, teils etwas undurchsichtiger Fall mit zwei Versionen: Gleich mehrere Male soll der Angeklagte während der Verfolgungsjagd quer durch Grafenau das Fahrzeug, in dem seine damalige Freundin und der 21-Jährige saßen, gerammt haben. Zwischendurch sollen die Streithähne, wie die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift verlas und später von Zeugen bestätigt wurde, in der Nähe des Asylbewerberheims stehen geblieben und sich geprügelt haben – ehe sie ihre wilde Fahrt, die schließlich am Busbahnhof ihr jähes Ende fand, durch die Säumerstadt fortsetzten. Der 45-Jährige benutzte dabei einen Golf mit falschen Kennzeichen. „Wild West in Grafenau“, fasste Richter Klaus Fruth die Ereignisse kurz und prägnant zusammen. Die Zuhörer kamen während der 60-minütigen Verhandlung voll auf ihre „Kosten“: Derbe Worte, böse Flüche – und eine widersprüchliche Schilderung des Vorfalls…
„I woid nua, dass‘ ma mei Auto wieda gibt“
Während der Angeklagte die Urkundenfälschung in Bezug auf die Kennzeichen einräumte („Ich hatte keine andere Möglichkeit“), schilderte er hinsichtlich der Verfolgungsjagd, die den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, eine etwas andere Variante: Er hätte seine damalige Freundin zur Rede stellen wollen. Bereits seit Längerem habe er davon gewusst, dass sie ihn mit dem 21-Jährigen betrügt, wie sich im weiteren Verlauf der Verhandlung herausstellte. „I woid nua, dass‘ ma mei Auto wieda gibt – des g’head o mia.“ Die 30-Jährige bestritt jedoch vehement, dass sie den Audi vom Angeklagten geschenkt bekommen hatte. Auch deshalb wollte sie am 2. Juni 2016 dem 45-Jährigen kein Gehör schenken (und schon gar nicht das Auto zurückgeben), woraufhin dieser die Frau und ihren heutigen Ehemann verfolgt und gerammt haben soll, was der Angeklagte wiederum bestritt. „I bi ia nua nocheg’foahn und woid mit ia red’n. Drahg’foahn bin i ia ned.“
Auf Höhe des Asylbewerberheims hätte der 21-Jährige schließlich die Handbremse gezogen. Warum, konnte er vor Gericht nicht mehr genauer erklären. In der Folge gerieten die beiden Männer auf offener Straße aneinander. „Dea hod ma af d’Nosn g’haut“, schimpfte der Angeklagte, der deshalb später im Krankenhaus behandelt wurde, vor Gericht. Angestellte eines angrenzenden Betriebes hätten die beiden Raufbolde dann getrennt. Beobachtet wurden sie dabei von einer 25-jährigen Zeugin aus Schöfweg, die jedoch keine Kollisionen der beiden Autos bemerkt habe, jedoch ein Quietschen und Rauchen vernahm – weshalb sie davon ausgegangen sei, dass es zu einem Zusammenstöße gekommen wäre. „I ha eam dann g’sogd, i foah in sei Werkstod mid – und dann kima red’n. Owa i ha g’long. Mia hama zum Busbahnhof g’foahn, wo mei iatziger Schwiegapapa g’woat hod. Der woid uns heijfa“, erinnerte sich die 30-Jährige. Auch dort sei es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bevor sich die Streithähne plötzlich trennten und sich später bei der Polizei gegenseitig anzeigten.
„…weil d’Druggapatron laar is“
Der Angeklagte wollte den 21-Jährigen wegen Körperverletzung belangen – dieses Verfahren ist inzwischen eingestellt worden. Der 21-Jährige und seine 30-jährige Frau zeigten wiederum den 45-Jährigen wegen Nötigung und Urkundenfälschung an. Während das Paar jedoch mit den Beamten auf der Polizeiwache sprach, sei, wie sie vor Gericht erklärten, der Angeklagte mit dem Audi wegfahren, um die durch die Kollisionen entstandenen Schäden zu reparieren. „D’Bolezei hod ned amoi Fotos mocha kind. Sogoa g’hupt hod a na, wiara g’foahn is“, sagte die Geschädigte vor Gericht aus. Im Laufe ihrer Vernehmung wurde sie immer derber und ungehaltener, vor allem nachdem sie anhand einer Skizze erklären sollte, wie sie dem Angeklagten ausgewichen sei. Die Androhung eines Ordnungsgeldes seitens Richter Fruth beschwichtigte die Frau jedoch etwas.
Der Angeklagte sagte abschließend aus, er könne beweisen, dass der Audi schon vor dem 2. Juni 2016 beschädigt gewesen sei. „I ha Fotos wia en kaffd ha. De han i owa ned ausdrugga kina, weil d’Druggapatron laar is. Und a sechane is ma z’deia.“ Der zum damaligen Zeitpunkt diensthabende Polizeibeamte, der die Aussagen der beiden Zeugen protokollierte, betonte vor Gericht, dass sehr wohl Bilder von den Fahrzeugen gemacht worden seien – jedoch nicht von ihm, sondern von zwei seiner Kollegen. Und weil diese nun ebenfalls vor Gericht aussagen sollen, wurde die Verhandlung vertagt. Ein zweiter Verhandlungstermin soll nun für Klarheit sorgen…
da Hog’n
Der Herr P.W. macht seine Wildwest Aktionen seit 25 Jahren u kommt mit Lug u Betrug immer wieder davon .
Es wird auch diesmal nichts rauskommen .