Freyung. Nahezu restlos gefüllt war am Mittwochvormittag die Anklagebank am Amtsgericht Freyung beim Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Den insgesamt drei Beschuldigten wurde vorgeworfen, einen 21-jährigen, der damals in Freyung wohnte, gemeinschaftlich mit Schlägen und Tritten traktiert zu haben. Bei einer Verurteilung hätte ein 27-jähriger Freyunger aufgrund von Bewährungsauflagen für zwei Jahre ins Gefängnis gemusst. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, nachdem dem Geschädigten Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro pro Beschuldigtem zugesichert wurde. Einer der Angeklagten, ein 25-jähriger Freyunger, musste sich darüber hinaus dafür verantworten, in einem anderen Zusammenhang unerlaubt eine geladene Schreckschusspistole mit sich geführt zu haben – das Urteil hier: 100 Sozialstunden.
Infolge des Genusses einiger alkoholischer Getränke in einem Freyunger Lokal ist es am 22. August 2015 gegen 1 Uhr zu einer Schlägerei auf dem Freyunger Kirchplatz gekommen. Grund dafür war, dass der 21-Jährige den 25-jährigen Angeklagten vom Stuhl geschubst haben soll. Daraufhin verabredeten sich die beiden via Facebook gegenüber des Lokals, „um die Sache aus der Welt zu schaffen“. Der 25-Jährige ging davon aus, dass sein Gegenüber nicht allein sein würde – und nahm deshalb zwei befreundete Freyunger (27 und 24 Jahre) mit. In der Folge sei eine hitzige Diskussion entstanden, bei der es unter anderem darum ging, dass der 21-jährige Geschädigte seine Freundin – welche auch dem 25-Jährigen bekannt war – geschlagen haben soll.
Polizei war vor der Tat schon anwesend
Laut dem 25-Jährigen auf der Anklagebank war die Polizei zu diesem Zeitpunkt kurzzeitig vor Ort und ermahnte die Beteiligten. Zusätzlich sagte der Beschuldigte aus, er habe die damalige Freundin des Geschädigten in den Arm genommen, woraufhin er vom 21-Jährigen den ersten Faustschlag kassiert habe. Der 21-Jährige jedoch gab an, in Folge des verbalen Streits von zwei seiner Gegenüber zu Boden geworfen und festgehalten worden zu sein sowie – wahrscheinlich vom dritten mutmaßlichen Täter – drei Schläge bzw. Tritte in den Rücken erhalten zu haben. Daraufhin sei er wieder aufgestanden, habe den drei Angeklagten jeweils einmal ins Gesicht geschlagen und sei in Richtung Stadtplatz gelaufen. Nach der sich anschließenden Verfolgungsjagd hätten sich nach Aussagen des Geschädigten zwei der Angeklagten auf ihn gelegt und festgehalten – der 25-Jährige soll ihm dann mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Infolgedessen habe das Opfer keine Luft mehr bekommen, bis der 24-jährige Beschuldigte schlichtend einschritt.
„Es ging drunter und drüber“
Anschließend habe sich der 21-jährige Geschädigte auf den Weg nach Hause – nur zirka 100 Meter vom Ort des Geschehens entfernt – gemacht, sei dabei aber wieder von einem ihm nicht mehr wisslichen Angeklagten verfolgt und an der Gurgel gepackt worden. Eine Bekannte, die sich bei der Wohnung des Opfers befand, sei dann dazwischen gegangen. Zu diesem Zeitpunkt traf erneut die Polizei ein. Der Beamte sagte vor Gericht aus, es sei dort „drunter und drüber“ gegangen. Die Wohnungstür des 21-Jährigen, der den Polizisten sofort über die vorangegangene Tat informierte, sei beschädigt gewesen. Obwohl der Geschädigte eine Platzwunde an der Lippe hatte, versicherte er dem Gesetzeshüter, dass er keine ärztliche Versorgung brauchen würde. Der Beamte führte Alkoholtests durch – die Ergebnisse lagen zwischen 1,02 und 2,06 Promille.
Keine Verurteilung, kein Gefängnis
Richter Fruth machte deutlich, dass es sich beim vorliegenden Fall um eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung handle und einer der Angeklagten, der 27-jährige aus Freyung, bei einer Verurteilung für zwei Jahre ins Gefängnis müsse. Da es sich allerdings um einen minderschweren Fall handele, sprach sich der Vorsitzende für die Einstellung des Verfahrens aus. Der Geschädigte willigte ein, nachdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro je Angeklagten vereinbart wurde. Der 25-jährige, der sich darüber hinaus für das Waffenvergehen verantworten musste, wurde zu 100 Sozialstunden verurteilt. Eigenen Aussagen zufolge sei er arbeitslos und könne deshalb keine Geldstrafe begleichen.
Alexander Wölfl