Kirchberg im Wald. Eine positive Nachricht konnte Landrat Michael Adam am Mittwochvormittag in Kirchberg im Wald überbringen: Er informierte Bürgermeister Alois Wenig, die anwesenden Fraktionsvorsitzenden sowie betroffene Unternehmer darüber, dass der erste Bauabschnitt der Umgehungsstraße (Kreisstraße REG 12) nun tatsächlich gebaut werden kann, wie in einer Pressemitteilung des Landratsamts zu lesen ist.
„Die Einspruchs- und Klagefristen sind abgelaufen – und der erste Bauabschnitt ist nicht beklagt“, teilte Adam mit. Somit könnten nun die Bauarbeiten entsprechend ausgeschrieben und ein seit Jahrzehnten geplantes Projekt in Angriff genommen werden. Nachdem man Ende Januar durch den Negativtest der Regierung von Niederbayern bestätigt bekam, dass grundsätzlich Baurecht für den ersten Abschnitt der geplanten Ortsumgehung bestehe, herrsche nun auch Rechtssicherheit. Möglich geworden sei dies durch die Teilung der geplanten Baumaßnahme in einen nördlichen und südlichen Abschnitt. „Der nördliche Abschnitt wurde von den Anliegern gut aufgenommen, hier war der Straßenverlauf für alle Seiten unstrittig“, berichtete Adam, der nun darauf hofft, dass auch die südliche Trasse nicht nur geplant, sondern auch bald gebaut werden könne. Man sei in hoffnungsvollen Gesprächen mit den klagenden Anliegern sowie deren Anwälten. „Ich bin guter Dinge, dass wir auch hier eine für alle Seiten tragbare Lösung finden“, so Adam weiter.
„Immer besser, wenn man miteinander, satt übereinander spricht“
Bürgermeister Wenig, die anwesenden Fraktionsvorsitzenden sowie die anwesenden Unternehmer Kurt Jander und Karl-Heinz Dürrmeier begrüßten die Entwicklung. Jander berichtete, dass für die positive Entwicklung seines Betriebes nach wie vor der Bau einer besseren Verkehrsanbindung in Richtung Autobahn entscheidend sei. Wenn nun die Kreisstraße REG 12 verlegt und der nördliche Umgehungsstraßenteil gebaut werde, sei zumindest ein erster Schritt getan, so Jander. Der erste Bauabschnitt zwischen Kirchberg und Laiflitz könne nun initiiert werden.
Die Baumaßnahmen, so Adam, sollen bereits in den kommenden Tagen ausgeschrieben werden, so dass man noch im ersten Halbjahr 2015 die Bauaufträge vergeben könne. Adam bedankte sich aber auch bei den betroffenen Anliegern. Es habe sich gezeigt, dass es immer besser sei, „wenn man miteinander, statt übereinander spricht“.
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Ein Blick in die jüngste Historie und Hintergrundinformationen (Quelle Staatliches Bauamt Passau):
- Planung aus den Jahren 2004 bis 2006 wurde planfestgestellt; der Planfeststellungsbeschluss vom 26.9. 2008 wurde beklagt
- Einigung mit Kläger im Nordabschnitt im März 2014
- Geplant war 2014 noch mit dem Bau zu beginnen, vorgezogenes Bauwerk REG 5 war bereits ausgeschrieben, aber neue Kostenschätzung im Zuge der Baureifplanung ergab sehr hohe Kosten für den BA I, wegen hohem Massenüberschuss und schlechtem Boden
- Entscheidung im Juli 2014, Umgehung geländeangepasster führen und statt höhenfreier Kreuzung mit REG 5 einen Kreisverkehr zu erstellen sowie an der St 2134 nur einen provisorischen Anschluss zu bauen
- Daraufhin Umplanung und rechtliche Genehmigung mit sogenannten Negativattest
- Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 17.4.2015, Submission 12.5.2015
- Länge der Ortsumgehung rund 1,8 Kilometer mit zwei Durchlässen (Totenbach und ein Tierdurchlass) und Bachverlegung
- Neue aktuelle Kostenschätzung (Stand März 2015): zirka 5,5 Millionen Euro Baukosten
- Baubeginn (geplant): 2. Juni-Hälfte 2015
- Bauende (geplant): September 2016