Passau/Freyung. Untersuchungshaft, Strafvollzug, Jugendarrest. Sieben Mal ist ein 21-jähriger Freyunger, der aktuell wegen eines weiteren Delikts in U-Haft sitzt, bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten. Während seines jüngsten „Aufenthalts“ in der JVA Passau hat er ein weiteres Mal gegen das Gesetz verstoßen. Aufgrund der dort begangenen Sachbeschädigung (in zwei Fällen) ist er am Mittwochvormittag vom Schöffengericht zu einer sechsmonatigen Jungendstrafe verurteilt worden, die aufgrund seiner Vergangenheit nach Ansicht des Richters nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Anfang 2017 soll der 21-Jährige in der JVA Passau zunächst zwei Löcher in ein Geschirrtuch gebohrt und dieses im Hof als Schutz gegen die Kälte getragen haben. Kurz darauf soll er ein Unterhemd der Vollzugsanstalt mit Parolen wie „Sieg Heil 88“, „SS für immer“ sowie mit einem Hakenkreuz verunstaltet und dies bei der Essensausgabe öffentlich zur Schau gestellt haben. „Der Angeklagte wollte somit seine rechtsextreme Gesinnung kundtun“, erklärte die Staatsanwältin bei der Verhandlung am Freyunger Amtsgericht. Zwar würde sich der Schaden lediglich auf 30 Euro belaufen, doch vor allem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen müsse strafrechtlich verfolgt worden.
Richter Fruth: „Da ist ja gar nichts Positives dabei“
Der Freyunger, der in Handschellen vor Gericht erschien, zeigte sich hinsichtlich der Anklagepunkte geständig. „Die Anfangszeit im Knast war schwierig.“ Deshalb habe er bei den Rechtsradikalen Anschluss gesucht und sich zu diesen Taten verleiten lassen. Der 21-Jährige habe sich eigenen Aussagen zufolge zudem ein Hackenkreuz sowie das SS-Zeichen tätowieren lassen, diese Tattoos inzwischen aber wieder entfernt. „Jetzt bin ich kein Nazi mehr. Mit diesem Gedankengut kann ich mich nicht identifizieren.“ Das Geschirrtuch habe er nicht zum Schutz vor Kälte beschädigt, sondern einfach aus Zerstörungswut.
Sowohl die Jugendgerichtshilfe als auch sein Bewährungshelfer führen die kriminelle Energie auf Brüche in der Kindheit des Angeklagten zurück. In den jeweiligen Berichten, vorgetragen von Richter Klaus Fruth, wurde ein schwieriges Aufwachsen beschrieben. Seine Eltern hätten sich getrennt, in der Folge sei er in verschiedensten Jugendhilfeeinrichtungen untegebracht worden. Zeitweise hätte er sogar auf der Straße gelebt. Alkohol und Drogen würden seit frühester Jugendzeit zu seinem Alltag gehören, entsprechende Entziehungstherapien hätte er mehrmals abgebrochen. „Da ist ja gar nichts Positives dabei“, resümierte Richter Fruth.
Angeklagter soll Waldkirchener Tiefgaragen-Brandstifter sein
Kurz nach der Entlassung aus seiner jüngsten Haftstrafe im Juni war der 21-Jährige darüber hinaus an einer „größeren Sache“ beteiligt. Hog’n-Informationen zufolge handelt es sich beim Freyunger um einen der mutmaßlichen Täter, die in der Nacht auf den 19. Juli eine Tiefgarage in Waldkirchen in Brand gesetzt haben. Damals entstand ein Sachschaden von mehreren 10.000 Euro. Diese Angelegenheit wird demnächst verhandelt – der Grund dafür, warum sich der Angeklagte derzeit in U-Haft befindet. Bei einer Verurteilung droht dem jungen Mann eine langjährige Haftstrafe.
Aufgrunddessen schien es fast schon nebensächlich, welche Strafe dem 21-Jährigen wegen der zweifachen Sachbeschädigung, die sein Anwalt als „Bagatelle“ bezeichnet hatte, drohte. Letztlich orientierte sich Richter Klaus Fruth jedoch an den Forderungen der Staatsanwaltschaft (sechs Monate Jungstrafe ohne Bewährung), da der Angeklagte „wohl keine andere Sprache versteht“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
da Hog’n