Erlauzwiesel/Waldkirchen/Freyung. Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ist eine 26-Jährige am Mittwochvormittag vom Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Klaus Fruth am Amtsgericht Freyung verurteilt worden. Die Erlauzwieselerin hatte versucht, im Oktober 2015 zwei gefälschte 50-Euro-Scheine in den Umlauf zu bringen – um, wie im Lauf der Verhandlung herauskam, ihre Drogensucht zu finanzieren.
11. Oktober 2015: Gegen 19 Uhr soll nach Aussagen der Staatsanwaltschaft die Angeklagte in einem Lokal in Waldkirchen versucht haben, sich vom alkoholisierten Wirt einen 50-Euro-Schein wechseln zu lassen. Dieser habe aber sofort erkannt, dass es sich dabei um eine „Blüte“ handle, da die Kopie eine sehr schlechte Qualität vorgewiesen haben soll. Fünf Tage später sind dann Beamte der PI Freyung bei einer Routinekontrolle auf eine weitere gefälschte 50-Euro-Note aufmerksam geworden, die die 26-Jährige bei sich trug. Die beiden illegal kopierten Scheine, die nach Aussagen eines Beamten der KPI Passau dieselbe Platten- und Individualnummer hatten und „die auch ein Normalbürger sofort als Fälschung erkennen würde“, hat die Hartz-IV-Empfängerin von zwei Bekannten erhalten, die sich wegen Geldwäsche bereits vor Gericht verantworten mussten.
Angeklagte erkennt nicht so recht, dass sie ein Drogenproblem hat
Die Angeklagte zeigte sich geständig – allerdings gab sie die Taten nicht selber zu, sondern teilte ihre Aussage über ihre Rechtsanwältin mit. Diese betonte, dass lediglich die „Waldkirchener Blüte“ bewusst in den Umlauf gebracht werden sollte. Der gefälschte Schein, den die Polizisten bei der Kontrolle sichergestellt haben, hätte die Angeklagte in der Jackentasche vergessen. Die Anwältin erklärte weiter, dass die 26-Jährige einen Drogenhintergrund habe und eben deshalb das gefälschte Geld, das sie von Bekannten erhalten hat, dringend gebraucht hätte. Die Juristin betonte, dass dies der erste derartige Fall der Angeklagten gewesen sei.
Die ledige Erlauzwieselerin, die nur nebenbei gelegentlich als Restauranthilfe auf einem Schiff jobbt, sei bereits Anfang dieses Jahres wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und „Einfuhr unerlaubter Betäubungsmittel“ zu einer Geldstrafe, die noch nicht komplett abbezahlt ist, verurteilt worden, wie Richter Fruth ausführte. Die Rechtsanwältin stellte fest, dass die Angeklagte bisher nicht erkannt habe, dass sie ein Drogenproblem hat. Deshalb sei es auch problematisch, die 26-Jährige stationär zu behandeln, weil sie dort weitere Leute aus dieser Szene kennenlernen würde. Weil man „trotzdem was tun muss“, sei eine ambulante Behandlung angebracht – was auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde.
Urteil orientiert sich an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft
Was das Urteil betrifft – 14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 80 Sozialstunden plus ambulante Drogen-Therapie – orientierte sich das Schöffengericht an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft. Der „minderschwere Fall“ werde vergleichsweise milde bestraft, weil Richter Fruth erwarte, dass zukünftig keine weiteren Straftaten bei der 26-Jährigen hinzukommen. Innerhalb der dreijährigen Bewährungszeit habe die Angeklagte das Drogenproblem in den Griff zu bekommen, deshalb müsse sie die verordnete Therapie ernst nehmen, wie der Richter deutlich machte.
da Hog’n