Jandelsbrunn/Passau. Nein, das ist immer noch nicht verjährt: Ein ehemaliger Mönch (41) soll in Jandelsbrunn beim Hare-Krishna-Festival im Mai 2014 eine Besucherin (44) gezwungen haben, ihn sexuell anzufassen. Beide übernachteten bei einem Bekannten in getrennten Zimmern. Die Frau, eine Ärztin, zeigte den Mann an. Es kam Ende 2014 im Amtsgericht Freyung zum Prozess. Der Strafrichter glaubte der Frau und verurteilte den vierfachen Familienvater zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der ehemalige Mönch wollte daraufhin, dass das Landgericht Passau das Urteil überprüft. Doch der Berufungsprozess platzte im Sommer 2015: Erst war der Angeklagte verhandlungs-, dann reiseunfähig. Und psychiatrisch begutachtet sollte er auch werden.
Erst jetzt unternahm die Justiz einen erneut Anlauf – und stellte das Verfahren gleich am ersten Tag wieder ein. So blieb die für viele spannendste Frage, die schon im Freyunger Amtsgericht die Prozessteilnehmer beschäftigt hatte, unbeantwortet. Die damalige Anwältin des Angeklagten hatte ihn unter anderem damit verteidigt, dass er gar keinen Penis mehr hätte – und so auch niemanden hätte zwingen können, diesen anzufassen. Auch der Geisteszustand des Familienvaters kam gar nicht erst zur Sprache.
Zwei unterschiedliche Ausgänge des sexuellen Übergriffs
Aber der Reihe nach. Ins Landgericht kam der ehemalige Mönch nun mit einem neuen Verteidiger. Diesmal schwieg der Angeklagte. Die Zeugin aber, die sich von der klassischen Schulmedizin abgewandt und im Gegenzug anderen, insbesondere indischen Heillehren wie Ayurveda zugewandt und diese eigenen Aussagen zufolge auch im Ausland erlernt habe, konnte sich offenbar nicht mehr allzu gut an jene Nacht erinnern. Obwohl ihr das Erlebnis sehr wohl tagelang zu schaffen gemacht hätte.
Was sie noch wusste, eröffnete sie erst auf entsprechende Nachfragen des Gerichts: „Ich war auf dem Festival, übernachtete bei einer Familie gegenüber, der Angeklagte war ein Freund des Gastgebers. Wir schliefen dort, im selben Gebäude. Er kam in mein Zimmer, fragte, ob ich was zu rauchen hätte. Er hatte sich umgeschaut – das kam mir merkwürdig vor“, so die Zeugin.
Und weiter: „Er kam dann nochmal, ich hatte schon geschlafen. Ich hatte einen Pyjama an. Oder ein Shirt. Er hat sich ausgezogen, zwang mich, sein Geschlechtsteil zu berühren. Er hat mich sehr stark festgehalten. Ich habe geschrien und mich gewehrt. Ich lag auf einer Matratze am Boden, er über mir, vor mir sein Ding, er zwang mich, es zu berühren. Der Gastgeber hörte mich und hat das beendet.“
Verfahren wurde folgenlos für Angeklagten eingestellt
Wenig später revidierte die Zeugin ihre Erinnerung mit den Worten: „O Gott, soweit ich weiß. Nein. Der Besucher hat aufgehört und ich ging schreiend zu dem anderen Zimmer, zum Gastgeber. Ich erzählte ihm alles und fragte, ob er die Polizei verständigt. Ich suchte Zuflucht bei seiner Schwester, es war frühmorgens.
Sie sagte, ihr wäre mit diesem Besucher auch schon was Ähnliches passiert. Da war sie so 17 oder 18 Jahre alt.“ Allerdings, so zitierte der Richter nun aus den Akten, hatte damals eben nicht der Gastgeber den Vorfall angezeigt, sondern sie selbst um 6.55 Uhr. Drogen, Sex und Alkohol seien, wie sie auf Nachfrage beteuerte, tabu bei dem Festival. Der Feier gehe eine Reinigungsprozedur voraus.
Auch die Staatsanwältin konnte die Erinnerung der 44-Jährigen nicht auffrischen. Sie wusste jedoch, dass nach dem damaligen Recht für einen Vergewaltiger oder sonstwie Übergriffigen erkennbar sein müsse, dass die Frau keinen Sex wolle. „Hier habe ich Probleme, das nachzuweisen“, sagte die Staatsanwältin. Zumal sogar das mutmaßliche Opfer sagte, dass sie erst schrie, nachdem er schon nackt über ihr gewesen wäre. Der lange Zeitverzug seit jener Nacht samt weiterer Verurteilungen des Angeklagten wegen Betrugs ließen die Anklägerin den Antrag ans Gericht stellen, das Verfahren folgenlos für den ehemaligen Mönch einzustellen. Diesem Antrag gab das Landgericht statt.
da Hog’n