Gegendarstellung zum Artikel: „Bye Bye Fräulein Graf“: Freyungs Fuadgeh-Hotspot macht dicht
„Im Onlinemagazin „da Hog’n“ vom 23.07.2018 ist unter der vorgenannten Überschrift ein Beitrag mit unrichtigen Behauptungen über Herrn Georg Blumstingl enthalten. Bereits an dieser Stelle sei erwähnt, dass im Zuge der selbst auferlegten, aber auch vom Gesetz geforderten Einhaltung der größten Sorgfalt bei der Recherche der Inhalte der Veröffentlichungen, nur einseitig Herr Franz Aufschläger befragt wurde, nicht aber der Unterzeichnete, der jedoch mehrfach in dem Artikel namentlich erwähnt wird.
Im Einzelnen sind folgende Behauptungen betroffen:
a) Unwahr ist, dass die Umsiedlung der Confiserie Schreiner von Röhrnbach ins Erdgeschoss des Gebäudes des Herrn Franz Aufschläger in die Kreisstadt ein Umstand sei, der dem Unterzeichneten so ganz und gar nicht schmecken soll und dies auch der Grund dafür sei, warum der Freyunger Bäcker immer wieder die Sanierungsarbeiten rund um das Gebäude erschwert haben soll – und angeblich gewisse Fahr- und Wegerechte für die Baumaschinen nicht eingeräumt hätte.
Richtig ist, dass ich mich stets an die rechtlichen Vereinbarungen im Hinblick auf das Fahr- und Wegerecht, das dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurnummer 123, derzeit Herr Aufschläger, über mein Grundstück Flurnummer 123/1, Gemarkung Freyung, eingeräumt worden ist, korrekt gehalten habe. Das vereinbarte Fahr- und Wegerecht ist allerdings rechtlich so ausgestaltet worden, dass dieses eine vertragsgemäße Nutzung durch Baumaschinen nicht ermöglicht.
Es kann somit keine Rede davon sein, dass ich wegen der Umsiedlung der Confiserie Schreiner in die Kreisstadt ein Fahr- und Wegerecht für Baumaschinen nicht eingeräumt hätte, vielmehr bestand ein solches zu keinem Zeitpunkt.
b) Im Zeitungsartikel wird der Eindruck erweckt, als stünde die Kündigung des Mietvertrags mit Herrn Aufschläger betreffend des Cafe „Fräulein Graf“ im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes Stadtplatz 9. Dies ist unrichtig.
Wahr ist, dass die fristlose Kündigung des Mietvertrages gegenüber Herrn Aufschläger ausgesprochen wurde, da dieser mit mehr als zwei Monatsmieten schuldhaft in Zahlungsrückstand geraten ist und keinerlei Anstalten gemacht hat, die rückständigen Mieten nachzuzahlen.
Aufgrund der fristlosen Kündigung wäre Herr Aufschläger verpflichtet gewesen, die Nutzung der Räumlichkeiten und des Außenbereichs bereits zum 31.05.2018 zu beenden und die Räumlichkeiten herauszugeben. Dies ignoriert Herr Aufschläger hartnäckig und veranstaltet stattdessen eine Abschiedsparty. Ich habe bislang auf die sofortige Untersagung der weiteren Nutzung im Wege einer einstweiligen Verfügung verzichtet.
c) Erst nach erfolgreicher Räumungsklage und Herausgabe der Räumlichkeiten durch Herrn Aufschläger wird über das weitere Schicksal der Räumlichkeiten des Cafes entschieden werden.“
gez. Georg Blumstingl
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Anmerkung der Redaktion:
Im Interesse einer ausgewogenen Berichterstattung haben wir uns zur Veröffentlichung der Gegendarstellung ohne Rücksicht auf den Wahrheitsgehalt entschieden. Für den Inhalt der Gegendarstellung ist allein der Verfasser verantwortlich.
Wegen der Gegendarstellung:
und was wäre dabei gewesen, bei einem dringend notwendigen Umbau ein außerordentliches Fahrtrecht für Baumaschinrn zu gewähren, sonst geht das ja nicht. Wer solche Eigentümer hat…..