Freyung. Warum stehen die Huber-Häuser eigentlich immer noch? Wo bleiben die angekündigten Bagger? Angesichts der Tatsache, dass der Vollsortimenter Edeka nächstes Jahr um diese Zeit in bezugsfertige Räume einziehen möchte eine berechtigte Frage, die derzeit wohl viele Freyunger Bürger umtreibt. Nun denn, versuchen wir es mal mit einer Antwort aus dem Stadtrat, der am Montag tagte.
Dabei sorgte zunächst der sogenannte Durchführungsvertrag (neben dem Vorhaben- und dem Erschließungsplan einer von drei Bausteinen zur Realisierung des Großprojekts) zwischen der Stadt und der Investorengruppe BFIK gleich einmal ordentlich für Verwirrung. Keiner der Stadträte wusste offensichtlich so recht Bescheid, was es damit auf sich hat. Maria Degner (BGStuL) nahm schließlich den Schwarzen Peter in die Hand – und traute sich zu fragen: „Warum brauchen wir den Vertrag eigentlich?“
Die Antwort von Geschäftsleiter Herbert Graf: „Der regelt das Drumherum, darin stehen die Präzisierungen des Bebauungsplans – wichtiger ist aber das Vertragswerk selbst.“ Irgendwie keine befriedigende Antwort für die Fragensteller, denn es stellte sich heraus, dass man lediglich die von 16 auf vier Seiten gekürzte Fassung von Graf vorgelegt bekam …
Während Graf es den Stadträten nur gut meinte (Arbeitserleichterung, weniger Zeitaufwand), wurden einige von ihnen das Gefühl nicht los, dass hier Informationen vorenthalten werden. „Wir haben doch ein Recht auf Einsicht“, sagte etwa Peter Janotta (BGStuL).
Warum man erst in der Sitzung und nicht schon vorher in den Ausschüssen mit diesem Einwand daher komme, entgegnete Renate Ruhland (ÖDP). Nach langem Hin und Her stand dann fest: Sich von Graf 16 Seiten vorlesen lassen wollte keiner. Also musste der komplette Vertrag für alle Räte kopiert werden. Für alle? Nein! Stadtrat Franz Bogner bat (im Sinne der Umwelt?) darum, nur für diejenigen eine Kopie anfertigen zu lassen, die das auch wollen. Gesagt, getan. Nachgefragt, acht Meldungen, acht Kopien – und ein entrüsteter Janotta in Richtung CSU-Fraktion: „Ja wollen Sie denn über den Vertrag abstimmen, ohne ihn vorher gelesen zu haben?“ Stadtrat Josef Geis (CSU) darauf trocken: „Mia schauma midanand eina!“
Erwin Wenzl vom gleichnamigen Planungsbüro aus Passau stellte indes die Einwände von öffentlicher wie privater Seite dar: ellenlange Ausführungen, die laut Gutachten von vornherein ausgeschlossen bzw. neutralisiert werden könnten, so der Architekt. „Das stimmt natürlich nicht“ war eine häufig bemühte Aussage Wenzls – insbesondere hinsichtlich privater Bedenkenträger. Wie sich herausstellte, gibt es zwei hartnäckige Anwohner, die, vertreten durch ihre Anwälte, größere Vorbehalte gegen den Neubau des „StadtplatzCenters“ anmelden. Es geht dabei um Lärm- bzw. Schallschutzforderungen sowie vorgebrachte Verstöße gegen das Geh- und Wegerecht.
Die wichtigste Frage stellte in diesem Zusammenhang Peter Janotta: „Gefährden die privaten Einwände das Bauvorhaben?“ Die unbefriedigende Antwort von Wenzl: „Jeder Bebauungsplan kann angefochten werden.“ Man sei jedoch seiner Ansicht nach mit dem Gutachten auf der sicheren Seite: „Normalerweise müsste man auf dem Klageweg gut auskommen.“ Spätere richterliche Entscheidungen bei Privatklagen seien schwer abzuwägen.
Die Meinungen von öffentlichen und privaten Einwänden auf der einen Seite sowie die Einschätzungen aus dem Gutachten auf der anderen Seite sorgten bei Gerhard Drexler (FDP) für Hilflosigkeit: „Was machen wir jetzt? Wir müssen als Stadträte heute über den Bebauungsplan abstimmen, aber: Wer hat letztlich recht? Wir sind keine Juristen …“ Wenzl bekräftigte dazu erneut: „Die Rechtsanwälte der privaten Bedenkenträger behaupten vieles einfach so. Wir meinen jedoch, dass die Logik des Gutachtens stark vorhanden ist.“ Das Schullschutz-Gutachten etwa sei von einem renommierten Büro erstellt worden.
Während Wenzls Ausführungen sowie einer eigens danach angesetzten Lese-Pause hatte das Gremium Zeit, den 16-seitigen Durchführungsvertrag durchzuschauen. Bei der Abstimmung sprachen sich – bis auf Peter Janotta und Maria Degner – alle Räte für die Billigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hammerberg“ (inklusive Durchführungsvertrag) aus. „Der Bau kann beginnen“, postete Bürgermeister Olaf Heinrich noch am selben Abend erfreut bei Facebook. „Damit kann das Landratsamt den Neubau der Huber-Häuser genehmigen und es kann endlich losgehen …“
Wir bleiben gespannt…