Forstinning/Ebersberg. Die Legalisierung von Cannabis ist seit langem ein umstrittenes Thema. In Ländern wie Israel, Australien oder einigen Bundesstaaten der USA sind cannabishaltige Medikamente bereits legal. Hierzulande ist eine Sondergenehmigung notwendig, damit ein Arzt entsprechende Mittel verschreiben darf. Etwas über 500 Patienten dürfen derzeit cannabishaltige Medizin in der Bundesrepublik beziehen. Jetzt ist bei uns im Freistaat Bayern, genauer gesagt in Forstinning (Landkreis Ebersberg), eine 600 Quadratmeter große Anbaufläche für Medizinalhanf geplant. Auch der Bund hat bereits einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Cannabis-Therapie-Zentrum
Der Cannabis-Verband Bayern argumentiert laut diesem Artikel, dass die rund 100 Cannabis-Patienten im Freistaat durch ein neues Therapie-Zentrum und die angrenzende Plantage nicht mehr gezwungen seien, ihren Hanf selbst anbauen oder von „dubiosen Quellen auf dem Schwarzmarkt“ beziehen zu müssen. Dafür wurde ein Eilantrag an die bayerische Staatskanzlei gestellt und mit dem „übergesetzlichen Notstand für die Patienten“ begründet. Laut Verbands-Vorstand Wenzel Cerveny sei für die Patienten der übergesetzliche Notstand bereits erfüllt, wenn sie sich ihre Medizin nicht leisten könnten. Bisher nämlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die teuren Medikamente nicht. Patienten mit der zurzeit notwendigen Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen demnach besser versorgt werden. Das vom Cannabis-Verband Bayern geplante 2.000 Quadratmeter große und 1,7 Millionen Euro teure „Cannabis-Therapie-Center Bayern“ soll vorwiegend mit Spendengeldern finanziert und realisiert werden.
Auch der Bund bringt Gesetzentwurf auf den Weg
Über diesen Versuch im Freistaat Bayern hinaus, ist auch auf Bundesebene manches in Bewegung: Das Gesundheitsministerium möchte mithilfe eines neuen Gesetzes den Zugang zu cannabishaltigen Medikamenten für Patienten mit chronischen Krankheiten erleichtern: Wie in diesem Artikel zu lesen ist, wäre mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gar keine Sondergenehmigung der BfArM mehr notwendig – Ärzte könnten die in Apotheken erhältlichen Medikamente verschreiben. Bis zu 100 Gramm Medizinalhanf pro Patient dürften dann im Monat laut Informationen der Berliner Morgenpost verordnet werden. Wer zudem an einer Begleitforschung teilnimmt, soll die Möglichkeit haben, die Kosten für die Medikamente von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen wie die Pflegestufe 2 oder 3 bzw. ein hoher Behinderungsstatus der Patienten erfüllt sein. Trotz dieser Einschränkungen ist davon auszugehen, dass künftig mehr als die bisherigen gut 500 Bundesbürger Medizinalhanf beziehen werden. Eine Cannabis-Agentur soll den Anbau und die logistische Versorgung kontrollieren und die Qualität der Medikamente überwachen.
Auf dem Weg zur Legalisierung von Cannabis ist also einiges in Gang getreten – sowohl bei uns im Freistaat Bayern als auch im Rest der Republik: Allerdings beschränken sich die aktuellen Maßnahmen auf den medizinischen Bereich. Denn wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, wurde erst im Januar ein Volksbegehren zur Legalisierung des Rauschmittels vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Wie der Eilantrag des Cannabis-Verbandes Bayern aufgenommen und wie sich das neue Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums für Patienten auswirken wird, bleibt abzuwarten. Sicher scheint, dass die Diskussion um Nutzen und Wirkung von cannabishaltigen Medikamenten so bald nicht beendet sein wird.