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Die Afrikanische Schweinepest hat längst Europa erreicht. Nun machen sich die Tiermediziner des Regener Veterinäramts Sorgen, dass die Krankheit auch den Landkreis Regen erreichen könnte – das teilt das Landratsamt Regen nun mit.

Dr. Wechsler: „Einen Impfstoff oder Heilmittel gibt es nicht.“

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Schweine in Freilandhaltung müssen mit einem Doppelzaun gesichert werden. Der doppelte Zaun (Elektrozaun) soll nicht nur um die Haus-Schweine am Ausbrechen hindern, sondern auch Wildschweine am Einbrechen zu hindern. Foto: Scherm

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine und ist für den Menschen ungefährlich. Die ASP ist bisher in Deutschland noch nicht aufgetreten. Seit 2007 breitet sich die Viruserkrankung von Georgien über die Russische Föderation in Richtung Europäische Union aus. „Zu Beginn des Jahres wurde bei Wildschweinen in  Litauen und Polen an der Grenze zu Weißrussland die ASP festgestellt“, sagt Dr. Stefan Wechsler, der Leiter des Veterinäramtes in Regen und weist darauf hin, dass „der Erreger sehr widerstandsfähig ist – einen Impfstoff oder Heilmittel gibt es nicht.“ Die Übertragung erfolgt durch infizierte Schweine, daraus gewonnenen Lebensmitteln und Produkten sowie durch kontaminierte Gerätschaften. „Da ein Ausbruch der Erkrankung in Deutschland einschneidende Bekämpfungsmaßnahmen zur Folge hat, kommt den Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Erregers besondere Bedeutung zu.“

Es besteht eine Meldepflicht beim Veterinäramt

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Die bekannten Schweinehaltungen mit Auslauf wurden vorbeugend bereits auf die Einhaltung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Das Veterinäramt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es für jede Schweinehaltung eine Meldepflicht beim Veterinäramt gibt. „Dies betrifft auch Hobbyhaltungen“, betont der Veterinär. „Schweinehaltungen mit Auslauf sind besonders gefährdet, hier ist ein direkter Kontakt zu Wildschweinen oder eine indirekter Kontakt über Futter sicher zu verhindern.“ Zudem weisen die Tierärzte darauf hin, dass das Verfüttern von Schlachtabfällen und Speiseresten an Schweine wegen der Gefahr der Seuchenübertragung verboten ist. Jäger werden gebeten dem Veterinäramt auffälliges Fallwild zur weiteren Untersuchung zu melden und auf Jagdreisen in gefährdete Gebiete möglichst zu verzichten.

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Weitere Infos für Schweinehalter und Jäger zur Erkrankung und Schutzmaßnahmen gibt’s auf der Homepage des Landratsamtes, und telefonisch unter 09921/601403.

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