Hog’n-Steuertipp (35): Auch Betreuung von Haustieren begünstigt?
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 Prozent, höchstens 4000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind unter anderem die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen [...]
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