Zwiesel/ Deggendorf. Es sind Vorwürfe, die selbst erfahrene Ermittler zutiefst erschüttern: Ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, muss sich ein 38-jähriger Mann aus dem Landkreis Regen vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Deggendorf verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten dreifachen Mord vor. Er soll innerhalb weniger Wochen zwei Nachbarinnen und den Partner einer der Frauen auf brutalste Weise getötet haben.

Die Schreckensserie nahm nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Juni 2025 ihren Lauf. In seiner Zwieseler Wohnung soll der damals 37-jährige Angeklagte zunächst seine Nachbarin getötet haben. Zuvor hatten beide gemeinsam Marihuana, verschreibungspflichtige Medikamente sowie Alkohol konsumiert; der Angeklagte stand zudem unter dem Einfluss weiterer Betäubungsmittel, wie einer Pressemitteilng zu entnehmen ist. Um sich sexuell an der Frau zu befriedigen, soll er sie erst am Hals gewürgt und anschließend mit einem Ladekabel erdrosselt haben.
Nach der Tat soll der Mann zu schier unvorstellbaren Mitteln gegriffen haben, um das Verbrechen zu verdecken: Den Leichnam des Opfers zerteilte er laut Anklage mit einem Küchenmesser. Den Oberkörper lagerte er im eigenen Kühlschrank, während er die Beine der Frau in einer Sporttasche verpackte und in einem nahegelegenen Waldstück entsorgte.
13 Hammerschläge auf den Kopf
Nur etwa zweieinhalb Wochen später, im Juli 2025, schlug der Angeklagte nach Erkenntnissen der Ermittler erneut zu. Opfer wurde eine weitere Nachbarin, die ebenfalls dem Drogenmilieu zuzuordnen war. Auch vor dieser Tat soll der Angeklagte Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen haben. In seiner Wohnung schlug er der Frau zunächst eine Bierflasche auf den Kopf und hämmerte anschließend mindestens 13 mal mit einem Hammer auf ihren Schädel ein. Um den Erstickungstod herbeizuführen, wickelte er ihr schließlich Frischhaltefolie um den Kopf – erneut mit dem Motiv, sich sexuell zu befriedigen.
„Als der Lebensgefährte der Getöteten nach dieser suchte, soll der Angeklagte auch diesen getötet haben, damit die vorhergehenden Taten unentdeckt bleiben“, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Deggendorfer Landgerichts. Der Angeklagte soll sich mit dem bereits zuvor verwendeten Hammer in die Wohnung des Lebensgefährten der Getöteten begeben und diesen mehrfach mit dem Hammer auf den Hinterkopf geschlagen haben. Zudem soll er diesem mehrere Schnittverletzungen zugefügt und ihn mit einem Ladekabel am Hals gewürgt haben.
Flucht nach Österreich und anstehender Prozess
Wenige Tage nach den Verbrechen setzte sich der Angeklagte mit dem Zug nach Österreich ab. Dort stellte er sich schließlich selbst der österreichischen Polizei. Nach der Festnahme befand er sich zunächst in Auslieferungshaft und wurde anschließend nach Deutschland überstellt, wo er seither in Untersuchungshaft sitzt.
Mit Beschluss vom 16. August 2026 hat das Landgericht Deggendorf die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren vor dem Schwurgericht eröffnet. Die Dimensionen der anstehenden Beweisaufnahme: Insgesamt sollen 34 Zeugen vernommen sowie fünf Sachverständige gehört werden. Es wurden in der Zeit vom 1. Oktober bis 19. November zehn Verhandlungstage anberaumt. Eltern
und Geschwister der Verstorbenen haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
da Hog’n
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