REG. Ein von der Tierrechtsorganisation PETA im September 2024 ins Rollen gebrachtes Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf mündete im März 2026 in einem Schuldspruch vor dem Amtsgericht Viechtach. Gegenstand der Verhandlung war ein Hof im Landkreis Regen, auf dem Rinder – darunter ein junges Kalb – in restriktiver Anbindehaltung schwer vernachlässigt wurden und zentimetertief in ihren Exkrementen hausen mussten. Wegen tierschutzwidriger Unterlassung in elf tateinheitlichen Fällen sprach die Richterin drei Angeklagte des landwirtschaftlichen Betriebs dabei schuldig und belegte sie Medienberichten zufolge mit Geldstrafen von jeweils 120 Tagessätzen, zusammengerechnet 4.800 Euro.

„Wir danken der Richterin dafür, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die Verantwortlichen für ihr tierschutzwidriges Verhalten zu verurteilen. Ein umfassendes Tierhaltungsverbot oder zumindest ein Verbot der Anbindehaltung wäre jedoch die folgerichtige Konsequenz gewesen, um weiteres Tierleid zu verhindern“, wird Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA, in einer Pressemitteilung der Tierschutzorgansiation zitiert. Die Politik müsse endlich Maßnahmen für einen Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft ergreifen, denn nur so lasse sich Tierleid wirklich vermeiden. „Wer die Ausbeutung von Tieren nicht weiter unterstützen will, lebt außerdem vegan“, ist Kainz überzeugt.
Das Gericht habe festgestellt, dass die Missstände bei elf Tieren über einen nicht unerheblichen Zeitraum bestanden. Zwar habe sich der Zustand des Betriebs laut Urteil inzwischen verbessert, dennoch hätten Veterinäre bis zur Hauptverhandlung weiterhin kleinere Mängel dokumentiert.
Angebunden und teils zentimetertief in eigenen Fäkalien
Aufmerksam auf die tierquälerische Rinderhaltung im Landkreis Regen sei PETA durch zwei Whistleblower-Meldungen im September 2024 geworden. Die Aufnahmen zeigten Tiere, von denen manche am gesamten Hinterleib mit Kotschlamm verdreckt waren, der teilweise bereits eingetrocknet war. Ihnen standen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung und sie mussten mitunter zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien stehen. Auch ein Kalb war in Anbindehaltung zu sehen. Die Tierrechtsorganisation kontaktierte wiederholt das zuständige Veterinäramt im Landkreis Regen. Eine Veterinärin beschrieb die alarmierende Situation der Rinder so: „Man konnte nicht mal mehr die Fellfarbe erkennen.“

Ende März 2026 musste sich die verantwortliche Familie – bestehend aus den etwa 60-jährigen Eltern und ihrem 30-jährigen Sohn – schließlich vor dem Amtsgericht Viechtach verantworten. Vor Gericht verweigerten die Angeklagten Medienberichten zufolge die Aussage, wobei der Sohn emotional tief getroffen schien. Der Vater hatte gegenüber der Polizei zuvor noch mit der mutmaßlichen Begründung reagiert: „Das sind ja nur Tiere, was soll ich da machen?“
Als Motive wurden im Prozess neben einer möglichen Vernachlässigung auch ein hohes Arbeitspensum genannt, das die Familie aufgrund längerer Krankheitsfälle nicht mehr bewältigen konnte. Die Staatsanwaltschaft plädierte angesichts der Tatsache, dass die Tiere keine bleibenden erheblichen Verletzungen davongetragen hatten und sich die Lage nach der Wegnahme der Rinder teils besserte, zunächst für Geldstrafen von je 180 Tagessätzen.
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung jedoch, dass Tierhalter eine fundamentale Verantwortung tragen. Ob die Missstände aus Überforderung durch Krankheitsfälle oder absichtlicher Vernachlässigung entstanden seien, spiele eine untergeordnete Rolle – entscheidend sei, dass elf Tiere über einen längeren Zeitraum hinweg massiv gelitten hatten. Da die Angeklagten nicht vorbestraft waren und eine leichte Verhaltensbesserung zeigten, fällte das Gericht schließlich das Urteil: Jedes der drei Familienmitglieder wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, was einer Gesamtsumme von 4.800 Euro entspricht.
Unzumutbares körperliches und psychisches Leid
Die Tierrechtsorganisation verweist in ihrer Pressemitteilung weiters auf einen richtungsweisenden Strafbefehl vom 10. Dezember 2025 des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen: Wer Rinder in Anbindehaltung halte und hierbei in Kauf nehme, „dass für die Tiere nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich“ ist, „dass die Tiere in der Auslebung ihres natürlichen Bewegungsdrangs annähernd vollständig unterdrückt“ werden, „dass die Tiere nicht einmal eine wechselnde Schlafhaltung einnehmen“ können, „dass die Tiere sich in der Folge in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins“ befinden, mache sich gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG strafbar, da den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt“ werden.
Rinder in Anbindehaltung erfahren PETA zufolge unzumutbares körperliches und psychisches Leid. „Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Sie sind in nahezu allen Grundbedürfnissen stark eingeschränkt.“ Zwar gelte in Deutschland bislang kein flächendeckendes Verbot dieser Haltungsform, sie verstoße jedoch grundsätzlich gegen § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). „Niedersachsen hat diese Haltungsform als erstes deutsches Bundesland Anfang Juni verboten.“
da Hog’n
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