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Passau. Darf ein Mann mit Verbindungen in die rechtsextremen Szene in Bayern zum Volljuristen ausgebildet werden und damit die Befähigung zum Richteramt erlangen? Diese Frage hat in Passau erneut politische und gesellschaftliche Sprengkraft. Der Kreisverband der Linken in Passau forderte daher jüngst den Ausschluss des Rechtsreferendars Arndt N. vom derzeit laufenden Zweiten Juristischen Staatsexamen.

„Ich bitte Sie um Verständnis, dass Auskünfte zu konkreten Personen aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht erteilt werden können“, teilt das Justizministerium Bayern auf Hog’n-Nachfrage zur Causa „Arndt N.“ mit – und gibt gleichzeitig detaillierte Informationen u.a. zum Rechtsreferendariat und den Zulassungskritieren zum Juristischen Staatsexamen weiter. Symbolfoto: pixabay/ ajel

Nach Informationen der Passauer Linken, die sich auf Angaben von Mitreferendaren stützen, hat N. mittlerweile an den schriftlichen Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen teilgenommen. „Es kann nicht sein, dass jemand mit antisemitischen und völkischen Ansichten in Passau zum Volljuristen wird“, kritisiert Linken-Kreisvorsitzender Johannes Kloos. Er verweist dabei auch auf die historische Verantwortung der Stadt, in der sich einst Außenlager des KZ Mauthausen befanden.

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Die Vorwürfe gegen den angehenden Juristen wiegen schwer – und sind nicht neu. Bereits im Juli 2025 hatte das Bündnis für Demokratie und Vielfalt Passau (BDV) anlässlich des angekündigten Besuchs des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich auf dem Domplatz protestiert (da Hog’n berichtete).

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Recherchen der Grünen und Medienberichte des Bayerischen Rundfunks hatten damals offengelegt, dass Arndt N. als Aktivist der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften „Identitären Bewegung“ aktiv war – laut Spiegel-Interviews aus dem Jahr 2017 verteidigte er dabei öffentlich die rassistische Verschwörungserzählung des sogenannten Großen Austauschs. Zudem war er zeitweise Sprecher der Münchener Burschenschaft „Danubia„, die ebenfalls unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, schrieb für das rechtsextreme Magazin „Sezession“ und interviewte als Podcast-Host radikale rechte Spitzenpolitiker wie Björn Höcke (AfD) und Herbert Kickl (FPÖ).

Justizministerium: Enge rechtliche Grenzen für einen Ausschluss

Zwar betone N. heute, lediglich ein konservatives Weltbild zu vertreten, doch die Initiatoren des Protests halten dies für gänzlich unglaubwürdig. Sie verweisen darauf, dass N. noch im Jahr 2024 einen Burschentag in Schärding zusammen mit zahlreichen Rechtsextremisten besuchte und sich nie öffentlich von seinen früheren Aussagen distanziert habe. Dass der Fall N. eine enorme persönliche Brisanz besitzt, zeigte sich bereits im Zuge der Proteste im Sommer des verangenen Jahres: Damals versuchte er per Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg vergeblich, der Stadt Passau Auflagen zu erteilen, die eine Nennung seines Namens auf der Demonstration untersagt hätten.

„Arndt N. möchte Volljurist werden. Dabei weiß das bayerische Justizministerium um seine Aktivitäten in rechtsextremen Organisationen“, echauffieren sich die Passauer Linken im Video auf ihrem Facebook-Kanal. Screenshot: da Hogn/ Die Linke Passau

Das bayerische Justizministerium sieht derweil kaum rechtliche Spielräume für ein hartes Durchgreifen während der laufenden Prüfungsphase. Auf Nachfrage der Hog’n-Redaktion teilt ein Sprecher des Ministeriums mit, dass die schriftlichen Prüfungen am 19. Juni zu Ende gegangen sind. Der Fahrplan sehe vor, dass ab Mitte Oktober, sobald die schriftlichen Arbeiten korrigiert sind, für die angehenden Juristen die mündlichen Tests folgen sollen.

Auf detaillierte Anfrage der Hog’n-Redaktion erklärt der Ministeriumssprecher unter Verweis auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) weiter, dass Referendare grundsätzlich verpflichtet sind, am Ende ihres Vorbereitungsdienstes an der Staatsprüfung teilzunehmen. Die Zulassung könne im Hinblick auf das im Grundgesetz verankerte Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) nur in extremen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen versagt werden – etwa bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, schweren gesundheitlichen Gefährdungen oder der Bestellung eines Betreuers.

Das Ministerium betont weiter, dass bereits vor der Aufnahme in das Referendariat eine umfangreiche Prüfung der Verfassungstreue stattfinde: Bewerber müssten in einem Fragebogen explizit angeben, ob sie extremistischen Organisationen angehören oder angehört haben. Sollten hierbei verfassungsfeindliche Aktivitäten bewusst verschwiegen worden sein, könne die Einstellung rückwirkend zurückgenommen werden. Treten derlei Umstände erst während des Dienstes ein, sei eine Entlassung nach § 55 Abs. 2 JAPO zwar theoretisch möglich – die Hürden hierfür seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch sehr hoch.

Riegel vor der Einstellung in den Staatsdienst?

„Es ist ein Skandal, dass so jemand ein Rechtsreferendariat in Passau machen darf“, äußerte der Passauer Bundestagsabgeordnete Luke Hoß im Sommer des vergangenen Jahres seine Bedenken. Foto: privat

Eine bloße Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation reiche dafür nicht aus; erforderlich sei ein aktiver, zielgerichteter Versuch, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Wie restriktiv diese Praxis gehandhabt wird, belegt eine Statistik des Ministeriums: Innerhalb der vergangenen zehn Jahre gab es in ganz Bayern kein einziges Verfahren zur Entlassung von Rechtsreferendaren wegen mangelnder Verfassungstreue.

Während des Referendariats durchlaufen angehende Juristen Stationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, vertreten Letztere sogar bei Verhandlungen und erhalten Einblicke in sensible Ermittlungsakten. Für Kritiker – wie auch die Passauer Jusos – ein unhaltbarer Zustand, der das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit massiv beschädige, wie deren Co-Vorsitzende Hannah Mezöföldi im Juli 2025 mitteilte.

Ein automatischer Weg in den Staatsdienst sei mit dem Bestehen des Examens für N. jedoch keineswegs geebnet. Das Justizministerium stellt auf Hog’n-Nachfrage klar, dass für eine spätere Übernahme in den höheren Justizdienst – also den Beruf des Richters oder Staatsanwalts – strikte Maßstäbe gelten. Hierbei greife in Bayern eine standardisierte Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, „die unabhängig vom Vorliegen konkreter Verdachtsmomente“ stattfindet und nur mit Zustimmung des Bewerbers durchgeführt wird. Verweigert dieser die Zustimmung oder bietet er nicht die Gewähr dafür, jederzeit uneingeschränkt für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, „darf der Bewerber nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden“.

Arndt N. war für das Onlinemagazin da Hog’n zu einer Stellungnahme nicht erreichbar.

Stephan Hörhammer

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