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Bodenmais/Viechtach. Es war ein Paukenschlag, als im August vergangenen Jahres bekannt wurde, dass die Deggendorfer Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der einfachen Körperverletzung gegen Michael Adam erhoben hatte. Dem Bodenmaiser Rathauschef wurde vorgeworfen, im Februar 2025 in einer örtlichen Lokalität handgreiflich gegen seinen Ex-Partner geworden zu sein.

Im Hog’n-Exklusiv-Interview blickte Michael Adam Mitte April selbstkritisch auf die öffentlichen Auseinandersetzungen im Januar zurück, die er im Nachgang als „unpassend“ bereute. Nach Beendigung des Gerichtsverfahrens will er wieder positiv nach vorne blicken. Foto: Hog’n-Archiv
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Was folgte, war eine monatelange Schlammschlacht, die am Mittwoch vor dem Amtsgericht Viechtach ihr vorläufiges Ende fand. Nach stundenlanger Verhandlung wurde das Verfahren schließlich eingestellt – gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro, die Adam an den Kinderschutzbund Regen-Viechtach zu zahlen hat.

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Im Gespräch mit dem Onlinemagazin da Hog’n berichtet der 41-Jährige im Nachgang über einen aus seiner Sicht zermürbenden Prozess, an dessen Ende man einen „Deal“ gemacht habe, über seinen momentanen Gesundheitszustand und darüber, warum er für ein schnelles Ende des Rechtsstreits fast jeden Preis bezahlt hätte…

„Erleichterung ist immens“

Erleichtert: Bodenmais‘ Bürgermeister Michael Adam. Foto: Michael-Adam-Facebook-Account

Wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen ist, präsentierte sich das Gericht an jenem Mittwoch als Schauplatz widersprüchlicher Darstellungen. Während Adam in einer über einstündigen, teils emotionalen Einlassung von Anfang an seine Unschuld beteuerte und von einer „toxischen Beziehung“ zu seinem 25-jährigen Ex-Partner Jannik M. sprach, verstrickten sich die geladenen Zeugen in ein wirres Aussagengeflecht – mit vier unterschiedlichen Versionen des Tathergangs.

Die Behauptung, Adam habe seinen damaligen Partner mit der Faust im Gesicht verletzt, wurde schließlich durch den Rechtsmediziner Dr. Alfred Scharschmidt entkräftet: Das schwere Verletzungsbild des Opfers passte schlicht nicht zu den geschilderten zwei Schlägen, sondern deutete auf eine Serie stumpfer Gewalteinwirkungen durch einen anderen Beteiligten hin.

Am Tag nach dem Urteil zeigt sich Michael Adam im Gespräch mit der Hog’n-Redaktion befreit, aber gezeichnet: „Die Erleichterung ist immens – weil mich das ganze Verfahren einfach zermürbt hat“, gesteht der 41-Jährige. „Es gab vor Gericht Aussagen von gewissen Leuten, um meinen Ex-Partner rauszureißen und zu schützen – und mir eine reinzudrücken. Und dann wird einem noch dreckig ins Gesicht gelacht von denen – einfach unerträglich! Ich bin jetzt einfach nur noch froh, dass das vorbei ist.“

„Da hätte ich auch 5.000 Euro dafür bezahlt“

Per „modifizierter Erklärung“ zur Einstellung des Verfahrens. Symbolfoto: pexels/ Pavel Danilyuk

Dass es am Ende nicht zu einem glatten Freispruch reichte, lag auch an einer im Raum stehenden WhatsApp-Nachricht aus dem September 2025, in der Adam einen Schlag gegen den Ex mutmaßlich zugegeben haben soll. Damit konfrontiert, wie er sich diesen Widerspruch erkläre, wiegelt dieser ab: „Wir haben das im Verfahren nicht mehr aufklären können. Mein Ex-Partner ist irgendwann triumphierend mit der Handy-Nachricht dahergekommen, ich habe jedoch keine Erinnerung daran“, schildert Adam – und ergänzt: „Ich will da nichts mutmaßen und hineinspekulieren. Ich habe die Nachricht jedenfalls auf meinem Handy nicht nachvollziehen können. Und ich will nichts kommentieren, wovon ich überhaupt nicht weiß, wo’s herkommt.“

Jedenfalls: Nachdem die Zeugenaussagen im Gerichtssaal in sich zusammengefallen waren, bat Richterin Tamara Ellmann nach der Aussage des Rechtsmediziners Scharschmidt um ein neuerliches Rechtsgespräch zwischen ihr, Staatsanwaltschaft und Verteidiung. Ergebnis: Da Oberstaatsanwalt Horst Müller einer Einstellung des Verfahrens widersprach, solange Adam auf seiner Unschuld beharrte, reagierte der Bürgermeister – und ließ über seinen Verteidiger eine ergänzende Einlassung abgeben.

Als finalen Kompromiss räumte der Angeklagte zwar keinen Faustschlag gegen Jannik M. ein, ließ aber erklären, dass er den Geschädigten bei einer abwehrenden Bewegung im Zuge des Getümmels unbeabsichtigt „erwischt“ haben könnte. Dieser Umstand ist ihm zufolge nicht auszuschließen, wie er auch nochmal im Gespräch mit dem Hog’n betont. Für den Oberstaatsanwalt reichte diese minimale Konzession, um der Einstellung zuzustimmen. „Mit dieser Formulierung bin ich mitgegangen“, kommentiert Adam rückblickend den „Deal“, wie er selbst den Ausgang des Verfahrens bezeichnet – und fügt hinzu: „Es ging mir nur darum, dass ich den Ex-Partner nicht mehr sehen muss – und zwar nie wieder. Da hätte ich auch 5.000 Euro dafür bezahlt.“

„Dienstfähig, aber nicht gesund“

Der Fall rührt an alten Wunden des Politikers, der bereits in der Vergangenheit relativ offen mit psychischen Problemen und Alkoholabhängigkeit umgegangen ist. Trotz des juristischen Schlussstrichs ist der Weg zurück zur Normalität für den Rathauschef aber noch weit, wie er im Hog’n-Interview auf die Frage nach seiner mentalen Verfassung beteuert: „Ich bin dienstfähig, aber nicht gesund. Ich mache nach wie vor meine Psychotherapie und nehme nach wie vor Antidepressiva, bis ich das alles für mich aufgearbeitet habe“, schildert der 41-Jährige, der sich über mehrere Wochen zur stationären Behandlung in entsprechende Fachkliniken begab (da Hog’n berichtete), sein Befinden – und unterstreicht noch einmal: „Ich halte mich für belastbar, aber gesund bin ich noch nicht.“

Mit der Einstellung des Verfahrens will sich Michael Adam nun wieder voll auf die Amtsgeschäfte in Bodenmais konzentrieren. Einer möglichen Begegnung mit seinem in Zenting wohnhaften Ex-Partner blickt er pragmatisch entgegen: „Ich habe ein schnelles Auto, mit dem ich flüchten kann.“ Der juristische Frieden ist geschlossen – der persönliche scheint wohl noch etwas Zeit in Anspruch zu nehmen…

Stephan Hörhammer


1 Gedanken zu „Michael Adam: „Einfach nur noch froh, dass das vorbei ist“

  1. Ist nur eine Frage der Zeit,.bis er wieder in alte Muster zurück fällt und wieder austickt. Wie oft darf ein Amt noch beschmutzt werden?

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