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Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Die Anpassung stärkt die Einkommen der Ruheständler und setzt ein wichtiges Signal für die Alterssicherung. Gleichzeitig führen steigende Renten dazu, dass mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Darüber informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) im Rahmen einer Pressemitteilung.

Renten müssen in den kommenden Wochen und Monaten aufmerksam sein, was ihr Einkommen und dessen Versteuerung betrifft. Foto: Alexas_Fotos/pixabay.com
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Der Grund liegt in der Systematik der nachgelagerten Besteuerung: Der Rentenfreibetrag wird auf Basis der Jahresrente im ersten vollen Bezugsjahr ermittelt und anschließend dauerhaft festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind vollständig steuerpflichtig. Dadurch steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente mit jeder Anpassung an. 

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Auch Rentner sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Abgabepflicht für die Steuererklärung entsteht jedoch erst bei Überschreiten des Grundfreibetrags durch die steuerpflichtigen Einkünfte. Laut dem Bundesministerium der Finanzen wurden infolge der Rentenerhöhung 2024 rund 114.000 Rentner erstmals abgabepflichtig, für 2025 wird mit weiteren rund 73.000 gerechnet.

Frühzeitig finanzielle Rücklagen bilden!

Auch wenn der Anstieg des Grundfreibetrags für das Jahr 2026 einen Teil der Erhöhungen bereits abfängt, ist für 2026 davon auszugehen, dass erneut Zehntausende Ruheständler profitieren und neu in die Abgabepflicht hineinwachsen, erklärt Annemarie Reiff, BVL-Referentin für Steuerpolitik und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Verband empfiehlt daher, die individuelle steuerliche Situation frühzeitig zu prüfen. Insbesondere bei steigenden Renten, zusätzlichen Einkünften oder veränderten Lebensumständen sollte rechtzeitig Klarheit über eine mögliche Abgabepflicht geschaffen werden. Auch die Bildung finanzieller Rücklagen für etwaige Nachzahlungen gewinnt an Bedeutung. 

da Hog’n

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Bei Rückfragen hilft Ihnen unsere Steuertipp-Expertin gerne weiter:

HILO Lohnsteuerhilfeverein e.V., Maria Weigerstorfer, Bahnhofstraße 31, 94078 Freyung, Tel.: 08551/914 049

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