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Freyung. Der Schock sitzt immer noch tief, die Existenzangst kursiert weiter: Nach dem verheerenden Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus am „Hammer“ in Freyung befinden sich nicht wenige Bewohnerinnen und Bewohner nach wie vor im Ausnahmezustand (da Hog’n berichtete). Während die Stadtverantwortlichen in der Brandnacht schnell und unbürokratisch reagierten und für entsprechendes Obdach im benachbarten Ferienpark Geyersberg sorgten, folgte für die Betroffenen kurz darauf die Ernüchterung auf dem Postweg: Die Rechnung für die Notunterkünfte geht an sie. Nun äußert sich die Stadtverwaltung auf Hog’n-Nachfrage zur rechtlichen Lage für diesen Schritt.

Was als Routine-Alarmierung wegen starker Rauchentwicklung begann, entwickelte sich am vergangenen Mittwochabend binnen Minuten zu einem dramatischen Großeinsatz. „Nach aktuellem Stand der Ermittlungen wird von einem technischen Defekt als Brandursache ausgegangen“, teilt die Polizei Niederbayern mit. Foto: Feuerwehr Freyung
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Der Brand hat nicht nur Wohnraum vernichtet, sondern auch ein bürokratisches Vakuum hinterlassen. Einige der Betroffenen, darunter Rentnerinnen wie Roswitha Hagenstein, stehen nun eigenen Angaben zufolge vor einer finanziellen Doppelbelastung:

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Die Anfang Mai bereits verbuchte monatliche Miete für die unbewohnbare Brandwohnung einerseits – und die rund 18 Euro Tagesmiete für die notfallmäßige Ferienwohnung am Geyersberg andererseits, was insgesamt Zusatzkosten von über 500 Euro im Monat entspricht. Eine Summe, die für Leidtragende wie Hagenstein, die obendrein über keine Hausratversicherung verfügen, nur schwerlich bis kaum zu stemmen ist.

„…nicht für die Kostentragung für Unterkunft zuständig“

Rentnerin Roswitha Hagenstein befindet sich – wie neun weitere Brandleider des Kellerbrands – derzeit notgedrungen in einer Ferienwohnung am Geyersberg. Foto: privat

Auf Nachfrage hat sich nun der städtische Geschäftsleiter Michael Pradl zur Thematik geäußert. Er stellt klar, dass die Rolle der Stadt in einer solchen Situation rein ordnungsrechtlich zu verstehen sei. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG hätten die Kommunen als Sicherheitsbehörden zwar die Pflicht, bei drohender Obdachlosigkeit – etwa durch Witterungseinflüsse oder akute Gefahr für Leib und Leben – eine „Unterkunft einfacher Art“ bereitzustellen, welcher die Stadt am Abend des Brandes durch die kurzfristige Organisation eines Bustransfers und der Bereitstellung der Ferienwohnungen umgehend nachgekommen sei.

Pradl betont jedoch gleichzeitig: „Die Aufgabe der Stadt Freyung als Sicherheitsbehörde erschöpft sich in der tatsächlichen Unterbringung von Obdachlosen. Die Stadt ist dagegen als Sicherheitsbehörde nicht für die Kostentragung für Unterkunft und Verpflegung zuständig.“ Die Argumentation der Verwaltung zielt weiter darauf ab, dass den Betroffenen finanziell kein Nachteil entstehen solle, da sie nach § 536 BGB für die unbewohnbare Brandwohnung keine Miete zahlen müssten beziehungsweise einen Anspruch auf vollständige Mietminderung hätten.

Doch was sich in den Akten des Rathauses wie eine logische Entlastung liest, entpuppt sich für die Brandleider in der Realität wohl als schwer zu nehmende Hürde – als juristische Theorie, die an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht: Denn während über Mietminderungsansprüche und Versicherungsleistungen oft noch gestritten wird, müssen die laufenden Kosten für die Ausweichquartiere am Geyersberg jetzt – und nicht erst in einigen Monaten – aufgebracht werden. Für Menschen mit geringem Einkommen, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen, klafft hier eine existenzielle Lücke, die der Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch wohl allein nicht schließen kann.

„Nicht notwendig oder zielführend“

Immerhin: Eine zeitliche Befristung für die Unterbringung am Geyersberg, wo aktuell zehn Personen in neun Wohnungen einquartiert sind, gibt es nicht. Die Betroffenen können dort so lange bleiben, bis eine neue Wohnung gefunden wurde oder ihre alte Bleibe wieder nutzbar ist. Wobei letzteres wohl schon mal nicht in Frage kommen dürfte, da Hog’n-Informationen nach von einer Sanierungsdauer zwischen einem Jahr und eineinhalb Jahren auszugehen ist.

Auf die Frage nach weitergehenden Hilfsprogrammen oder der Vermittlung durch das Sozialamt erteilt die Stadt eine Absage – dies sei aus Sicht der Verwaltung „nicht notwendig oder zielführend“. Stattdessen verweist man auf die Hilfsbereitschaft caritativer Organisationen, insbesondere auf den Verein „Freyung hilft e.V.“, an den zweckgebundene Spenden gerichtet werden können. Wie berichtet, hat sich Roswitha Hagenstein in Eigeninitiative bereits an den genannten Verein gewandt.

Dass die Stadt auf die schriftliche Nachfrage, ab wann ein Ereignis aus ihrer Sicht als „Katastrophe“ einzustufen sei, keine Einordnung vornehmen könne, unterstreicht die schwierige Gemengelage. Abschließend betont Michael Pradl die Dankbarkeit der Stadtverantwortlichen gegenüber den ehrenamtlichen Einsatzkräften und Helfern, die den dramatischen Abend erst bewältigbar gemacht hätten.

Der Spießrutenlauf geht weiter

Für die betroffenen Bewohner bleibt die Situation dennoch ein Spießrutenlauf zwischen existenziellem Verlust, juristischen Spitzfindigkeiten und der Hoffnung auf schnelle, unbürokratische Hilfe, die über den Appell an Spendenbereitschaft hinausgeht…

Stephan Hörhammer

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So kann geholfen werden:

Um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, und um offizielle Spendenquittungen ausstellen zu können, erfolgt die Abwicklung über den Verein „Freyung hilft e.V.“. Roswitha Hagenstein hat sich bereits mit den Verantwortlichen abgestimmt und eine Spendenaktion für die Betroffenen ins Leben gerufen:

Gemäß den Vereinsstatuten wird vor der Auszahlung die jeweilige Bedürftigkeit geprüft, um eine gerechte Verteilung der Mittel zu garantieren. Wer die Freyunger Brandopfer finanziell unterstützen möchte, kann dies unter Angabe des Verwendungszwecks „Kellerbrand Hammer“ auf folgendes Konto tun:

Freyung hilft e.V.

IBAN: DE51 7405 1230 0000 0152 14


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