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Haidmühle/München. Ein bestätigter und ein mutmaßlicher Wolfsriss, die sich beide in jüngster Vergangenheit zugetragen haben, versetzen einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung des rund 1.400-Einwohner zählenden Grenzorts Haidmühle in Unruhe. Und während Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Reaktion darauf via Facebook schnelle Abschüsse verspricht, hagelt es in der Kommentarspalte des bayerischen Wirtschaftsministers heftige Kritik. Der Vorwurf: Fachliche Mängel, Populismus und eine einseitige Sicht auf den Naturschutz.

Es ist nicht der erste Mal, dass ein Wolf im Grenzgebiet ein Tier gerissen hat. In Nové Údolí etwa, also unmittelbar hinter der bayerisch-böhmischen Grenze bei Haidmühle, ereignete sich bereits vor ein paar Jahren ein Wolfriss, über den da Hog’n berichtete. Symbolbild: pixabay/ ambquinn

Es sind Bilder, die im Woid für Zündstoff sorgen: Eine tote Hirschkuh im Schnee, ein übersprungener Elektrozaun und die Gewissheit, dass der Beutegreifer bereits bis auf wenige Meter an Wohnhäuser herangekommen ist. In Haidmühle (Landkreis Freyung-Grafenau) ist die Lage angespannt.

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Erst am Dienstag meldete die Tageszeitung einen erneuten Vorfall. Der dortige Jagdpächter Hermann Schuster, so ist zu lesen, ist sich sicher: Es war wieder die Wölfin „GW5263f“, die schon am 15. Februar eine Hirschkuh in Dorfnähe gerissen hatte. Schusters Wildkamera lieferte die passenden Bilder – eine Fähe mit zwei Jungtieren, nur einen Kilometer von der Siedlung entfernt.

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Aiwangers Vorstoß: Abschuss in wenigen Wochen

Mit diesem Bild, in dessen Mitte ein gerissenes Tier zu sehen ist, stieß Minister Aiwanger am Dienstag die Debatte auf seiner Facebook-Seite an. Screenshot: FB-Seite H. Aiwanger/ da Hogn

Wirtschaftsminister Aiwanger nutzte die Gunst der Stunde für ein politisches Statement. Auf seiner Facebook-Seite verkündete er, gerade eine neue Wolfsverordnung in die Staatsregierung einzubringen, „welche durch die Gesetzesänderungen in der EU (Wolf nur noch „geschützt“, nicht mehr „streng geschützt“) und im Bund (Feststellung dass der Wolf einen „günstigen Erhaltungszustand“ hat ) eine Bejagung ermöglicht“.

Sein Versprechen: Wenn alles glattläuft, könnten bereits im April Wölfe entnommen werden, die sich in Dorfnähe aufhalten. Er zog dabei den Vergleich zum Biber – dort habe die Regulation zur „Beruhigung der Debatte“ geführt. Aiwanger betonte zudem, dass man sich auf Tiere konzentrieren wolle, die keine Welpen führen, um den Fortbestand nicht zu gefährden, aber dennoch „gezielt zu regulieren, wo es Konflikte gibt“. Er schloss mit den Worten: „Es ist zu hoffen, dass nicht wieder alles juristisch blockiert wird. Davon gehe ich aber derzeit nicht aus.“

Doch statt der erhofften ungeteilten Zustimmung schlug dem Minister in der darunter liegenden Kommentarspalte eine Welle der Skepsis und fachlichen Kritik entgegen. Viele Nutzer werfen dem Minister vor, mit der Angst der Bürger zu spielen und fachliche Fakten zu verdrehen.

Die Kritik: „Grimms Märchen“ und juristische Zweifel

Ein Nutzer wirft dem Minister etwa vor, sein Wissen über das Raubtier aus – nennen wir sie mal – veralteten Quellen zu beziehen:

„Literarisch vermutlich bei Grimms Märchen stehen geblieben, Herr Aiwanger. Allerdings gab es die letzten 100 Jahre keinen einzigen Wolfsangriff auf Menschen – da haben andere Spezies eine ganz andere Quote.“

Besonders ein Punkt steht in der Schusslinie: Die Behauptung, der Wolf befinde sich bereits in einem „günstigen Erhaltungszustand“, der eine großzügige Bejagung erlaube. Kritiker halten dagegen, dass dies eine fachlich definierte Kategorie der EU-FFH-Richtlinie sei, die auf Ebene ganzer biogeografischer Regionen bewertet werde – und nicht nach bayerischer „politischer Opportunität“. Mit geschätzt 70 bis 100 Wölfen im Freistaat sei von einer eigenständig stabilen Population kaum zu reden. Die bayerischen Rudel seien lediglich Teil der mitteleuropäischen Gesamtpopulation, weshalb nationale Alleingänge juristisch auf tönernen Füßen stünden. Eine klare Forderung lautet:

„Politische Beruhigungsrhetorik ersetzt keine fachliche Substanz. Wenn man eingreift, dann bitte rechtskonform, populationsbiologisch fundiert und nicht mit verkürzten Schlagworten.“

Auch der Vergleich mit dem Biber wurde als „schief“ abgetan – bei den Nagern spreche man von zehntausenden Tieren, beim Wolf von einer verschwindend geringen Anzahl. Hier werde suggeriert, dass man eine ähnliche Kontrolle ausüben könne, was biologisch schlichtweg nicht vergleichbar sei.

Tierschutz vs. Nutztier-Lobby

Neben der juristischen Debatte kocht die moralische Komponente hoch. Kritiker werfen Aiwanger eine „Bauern- und Jagdlobby-Politik“ vor, die ökologische Zusammenhänge ignoriere. Ein Kommentator stellt etwa die Verhältnismäßigkeit infrage: Während man über den Wolf schimpfe, würden tausende Schafe und Lämmer unter oft fragwürdigen Bedingungen zum Schlachthof gekarrt. „Der Mensch ist der größte Feind der Nutztiere, nicht der Wolf“, heißt es dort mit Blick auf die industrielle Fleischproduktion.

Auch das Thema Prävention spaltet die Gemüter. Mehrere Kommentatoren fordern eine Pflicht zu wolfsabweisendem Herdenschutz, anstatt reflexartig zum Gewehr zu greifen. Die Argumentation: Der Wolf gehöre in den Bayerischen Wald und erfülle eine Funktion im Ökosystem; der Mensch müsse lernen, den Lebensraum zu teilen. Es sei „ekelhaft“, sich an unschuldigen Lebewesen zu vergreifen, anstatt die Bevölkerung über echtes wolfssicheres Verhalten aufzuklären. Ein ehemaliger Fan des Ministers brachte es enttäuscht auf den Punkt: „Tierliebe ist wohl nicht so ausgeprägt bei Ihnen.“

Informationsabend in Haidmühle soll Wogen glätten

Muss sich nun neben der Kläranlagen-Problematik auch mit Wolfsrissen in seiner Gemeinde beschäftigen: Rathauschef Roland Schraml.

Während sich die Politik in München in der Rhetorik der „Regulation“ übt und die Facebook-Community über den Wert des Artenschutzes streitet, sucht man in Haidmühle nach Sachlichkeit. Bürgermeister Roland Schraml verweist auf eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 12. März, um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle.

Dort sollen Experten des Landesamtes für Umwelt (LfU) und der Regierung von Niederbayern Rede und Antwort stehen. Es geht um Fakten: Wie gefährlich ist das Tier mit der Bezeichnung „GW5263f“ wirklich? Was bedeutet „Dorfnähe“ juristisch? Und wie viel von Aiwangers „Wolfsverordnung“ hält einer gerichtlichen Prüfung am Ende tatsächlich stand?

Die Gemeinde hofft auf eine fachliche Einordnung jenseits der emotionalen Grabenkämpfe im Netz sowie fernab Sozialer Medien. Eines hat die Debatte jedoch bereits gezeigt: Der Wolf ist im Bayerischen Wald längst nicht mehr nur ein biologisches Phänomen – er ist das Symbol eines tiefen Konflikts zwischen ländlicher Tradition und modernem Naturschutz.

Stephan Hörhammer


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