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Waldkirchen/Nürnberg. Der seit Monaten laufende Strafprozess gegen einen 40-jährigen Mediziner aus Waldkirchen wegen massiven Abrechnungsbetrugs und weiterer Delikte (da Hog’n berichtete) biegt auf die Zielgerade ein. Dem Arzt, der sich seit der Vollstreckung des Haftbefehls am 12. März 2025 in Untersuchungshaft befindet, wird vorgeworfen, zwischen 2021 und 2024 als sogenannter Pool-Arzt im Bereitschaftsdienst systematisch Leistungen vorgetäuscht zu haben.

Millionenbetrug und sexuelle Nötigung: Einem Arzt aus Waldkirchen drohen nach jahrelangen Scheinabrechnungen fast sieben Jahre Haft. Symbolfoto: pixabay/ orzalaga

Nach den Ermittlungen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) soll der Angeklagte in 13 Quartalsabrechnungen über 6.000 Hausbesuche abgerechnet haben, die tatsächlich nie stattfanden.

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Während der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ursprünglich auf rund 952.000 Euro geschätzt wurde, gehen die Ermittler mittlerweile von einer Gesamtsumme von etwa 1,6 Millionen Euro aus. Neben dem gewerbsmäßigen Betrug umfasst die Anklage zudem den Vorwurf eines Sexualdelikts zum Nachteil einer Patientin.

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Plädoyers und Forderungen des Strafmaßes

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde nun die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers wurden gehalten. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert für den Mediziner eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten wegen dreizehnfachen Betrugs sowie eines sexuellen Übergriffs. Zudem beantragte die Anklagebehörde ein vierjähriges Berufsverbot sowie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 1,4 Millionen Euro.

Die Verteidigung hingegen plädierte hinsichtlich des Sexualdelikts auf Freispruch. Bezüglich der Betrugsvorwürfe hielten die Verteidiger eine deutlich geringere Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten für tat- und schuldangemessen.

Urteilsverkündung am 23. Februar 2026

Nachdem der ursprünglich für Donnerstag, 19. Feburar, angesetzte Fortsetzungstermin aufgehoben wurde, hat die Strafkammer nun den Termin für die Urteilsverkündung fixiert. Die Entscheidung des Gerichts soll am Montag, 23. Februar 2026, um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 1.008 des Strafjustizzentrums in Nürnberg verkündet werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

da Hog’n

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